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BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von bestimmten Anteilen

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Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG darf keine Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren (Genossenschaftsanteile), zum Erwerb anbieten.

Die BaFin hat am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Anmerkung der Redaktion zur möglichen Konsequenz

Diese BaFin-Maßnahme könnte nun möglicherweise dramatische Auswirkungen auf die Genossenschaft und deren Weiterbetrieb haben und damit natürlich auch für die investierten Genossen, die auf Grund dieses Vorgangs eventuell einen Schaden erleiden. Gleichzeitig bedeutet der Hinweis aber auch, dass die Vermittler, die diese Anteile verkauft haben, nun in der Beraterhaftung bei den entsprechenden Kunden stehen könnten.

Das könnte nun möglicherweise einen „Riesenknall“ im Genossenschaftsbereich geben. Wer unser Portal verfolgt hat, weiß, dass wir diese Genossenschaft schon länger „auf dem Kieker“ hatten, weil unserer Überzeugung nach so manche der verantwortlichen Personen nicht wirklich im Interesse einer Genossenschaft agierte…

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