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Termin zur Waffenrechtsänderung – Noch können Sie sich anmelden

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Wenn Sie Spaß am Schießen und Diskutieren haben, dann ist der Montag der richtige Tag für Sie. Um den Regierungsentwurf eines „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes“ sowie je einen Antrag der Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen geht es am Montag, den 11. November 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 600) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 7. November beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13839) soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. „Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind“, heißt es in der Vorlage weiter. In einem zweiten Schritt würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren.

Das Nationale Waffenregister soll mit dem Gesetzentwurf „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausgebaut werden. Ferner ist vorgesehen, eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen einzuführen. Zudem sollen unter anderem „bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen“ werden. Allerdings werde „den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen“, heißt es in der Regierungsvorlage weiter.

Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem Antrag (19/14504) gegen eine „überzogene Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie und fordert die Bundesregierung zu einer „sehr kritischen Überprüfung“ des Gesetzentwurfs „im Hinblick auf die bisher erfolgte Ausschöpfung von Spielräumen unter Berücksichtigung der Eingaben der Sportschützen-, Jäger- und Waffenverbände“ auf. Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes vornehmen und dabei von einem Verbot bestimmter Magazine für Waffen soweit wie möglich absehen. Auch soll sie bei der Überarbeitung laut Vorlage unter anderem eine „generelle Einstufung von Dual-Use-verwendbaren Magazinen als Kurzwaffenmagazine“ vornehmen sowie eine „Überarbeitung der Waffen-Kostenverordnung im Sinne der Waffenbesitzer, Waffenhändler und -hersteller“.

In der Begründung schreibt die Fraktion, dass zwei Hauptziele der EU-Feuerwaffenrichtlinie – den illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen sowie den Missbrauch von legalen Schusswaffen im Hinblick auf terroristische Anschläge zu erschweren – im Rahmen der nationalen Umsetzung „vollständig verfehlt“ würden. Stattdessen würden Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen unter Generalverdacht gestellt.

„Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie“ plädiert die FDP-Fraktion in ihrem Antrag (19/14035). Darin führt die Fraktion aus, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bezwecke, dabei aber über die Kernanliegen der Richtlinie hinausgehe und „Spielräume für eine schonende Umsetzung zugunsten des legalen Waffenbesitzes nicht vollumfänglich“ ausnutze.

Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen neuen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur EU-Feuerwaffenrichtlinie vorlegen und darin eine Regelung einfügen, „die wieder wertungsmäßig klar zwischen Erwerb und Besitz von Schusswaffen unterscheidet“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes von einem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie „gewährten Umsetzungsspielraum umfassend Gebrauch zu machen, sodass bisher erlaubnisfrei besessene Magazine nicht zu meldepflichtigen Gegenständen werden und deren Erwerb durch Dritte umfassend ermöglicht wird“. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem vorsehen, dass Waffenfachhändlern und -herstellern die Möglichkeit eingeräumt wird, Daten aus dem nationalen Waffenregister abzufragen, um sicherzustellen, dass Kunden die Berechtigung zum Erwerb einer Schusswaffe besitzen.

Auf eine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland dringt die Grünen-Fraktion in ihrer Vorlage (19/14092). Nur ein „tatsächlich wirksames restriktives Waffenrecht“ trage dazu bei, „schwere und schwerste Gewaltverbrechen zu verhindern“, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Antrags.

Danach soll die Bundesregierung bei der Aktualisierung des Waffenrechts „auch aktuelle technische Entwicklungen im Hinblick auf die Eigenproduktion von Schusswaffen“ in den Blick nehmen. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen über die erforderliche Zuverlässigkeit der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse „klarer zu fassen“ und die Gesetzesregelungen über die Kontrolle und Lagerung privater Waffen- und Munitionsbestände zu erweitern. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die den privaten Besitz von Waffen verbietet, „die leicht zu (voll)automatischen Waffen umgebaut werden können“.

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