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Unternehmensberatung SISO GmbH ist nicht nach § 10 zugelassen

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Merio / Pixabay

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der Unternehmensberatung SISO GmbH keine Erlaubnis gemäß § 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Unternehmensberatung SISO GmbH, die unter ihrer im Handelsregister eingetragenen Anschrift in Furth im Wald nicht zu erreichen ist, warb auf ihrer Homepage (https://siso-consulting.com) Mitarbeiter als „Treuhand Assistenten“ an.

Diese „Treuhand Assistenten“ sollten Bankkonten und Konten auf Handelsplattformen für Kryptowährungen auf ihren eigenen Namen eröffnen, um auf diesen Konten Gelder von vorgeblichen Kunden der Unternehmensberatung SISO GmbH anzunehmen und auf Anweisung an Dritte weiterzuleiten.

Die „Treuhand Assistenten“ tragen das Risiko, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen.

Warnung vor Tätigkeit als „Finanzagent“

Die BaFin verweist in diesem Zusammenhang erneut auf ihre Warnung vom November 2011 vor der Tätigkeit als „Finanzagent“. Bei der Annahme dieses vermeintlich lukrativen Jobangebots drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann daneben von der BaFin verwaltungsrechtlich verfolgt werden.

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