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German Asset Managers Vermögensverwaltungs AG – Konkurseröffnung

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German Asset Managers Vermögensverwaltungs AGGerman Asset Managers Vermögensverwaltungs AG in Liquidation. Gemäss Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 4. Juni 2015 wurde über die German Asset Managers Vermögensverwaltungs AG der Konkurs mit Wirkung ab 8. Juni 2015, 08.00 Uhr, eröffnet.

Die Gesellschaft wird nur zum Zweck der Konkursliquidation unter der Firma ‚German Asset Managers Vermögensverwaltungs AG in Liquidation‘ weitergeführt. Als Liquidatorin wird die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eingesetzt. Sie vertritt die Gesellschaft mit Einzelunterschrift.

Die bis anhin eingetragenen Vertretungsbefugnisse werden gelöscht. [bisher: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit superprovisorischer Verfügung vom 09.10.2014 Rechtsanwalt Arno Thürig, in Luzern, als Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Der Untersuchungsbeauftragte wird ermächtigt, allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen.

German Asset Managers Vermögensverwaltungs AG in Liquidation

Zuständig

Liquidator/-in Vischer AG
Schützengasse 1
Postfach 5090
8021 Zürich
Tel.+41 (0)58 211 34 00

Verfahrensart Konkurs

Schuldner/-in German Asset Managers Vermögensverwaltungs AG in Liquidation, CHE-112.035.520
Limmatquai 94
8001 Zürich

 

16.06.2015

Eigenschaft Details
1. Schuldner(in) German Asset Managers Vermögensverwaltungs AG in Liquidation,
Limmatquai 94, 8001 Zürich

2. Konkurseröffnung 08.06.2015 08:00:00
3. Verfahren Bankenkonkursverfahren

Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation.

4. Eingabefrist 16. Juli 2015
Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Das entsprechende Formular ist unter hier abrufbar.

5. Herausgabe- und Meldepflicht Schuldner des Gemeinschuldners sowie Personen, welche Vermögenswerte des Gemeinschuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
6. Herausgabeansprüche Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz des Gemeinschuldners befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
7. Konkursliquidator(in) Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern
8. Konkursort Zürich
9. Hinweis Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, (questions@finma.ch, Tel. +41 (0)31 327 9888).

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

 

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