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DWL-Verlust? Berater haftet eventuell hierfür…

Sie haben Geld verloren bei den Geschäften mit der DWL Deutsche Wertlager GmbH? Dann lassen sie das nicht auf sich sitzen, denn Ihr Berater, der Ihnen das Gold verkauft hat, steht nach der Meinung eines von uns befragten Rechtsanwaltes in der Beraterhaftung.

Tatsache ist, dass sie im Insolvenzverfahren nicht viel von Ihrem verlorenen Geld wiedersehen werden. Daher bleibt letztlich nur noch der Berater als mögliche haftende Person. Aus unserer Sicht musste den Beratern schon seit geraumer Zeit klar gewesen sein, dass das Geschäftsmodell der DWL nicht funktionieren konnte. Trotzdem haben die Berater fleißig gute Provisionen kassiert, wie wir aus einzelnen Gesprächen erfahren haben. Genau diese Provisionen haben dann wohl den einen oder anderen Vermittler auch „blind“ werden lassen gegenüber den Risiken des Geschäftsmodelles der DWL.

Nun, es war ja auch nicht sein Geld, was da eingesetzt wurde für ein „Glücksspiel“.

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  1. Da ich auch DWL-Geschädigter bin und das Geschäft über einen Finanzberater (-betrüger) getätigt worden ist, beabsichtige ich, das Klageverfahren gegen ihn in Erwägung zu ziehen. Bitte teilen Sie mir den Rechtsanwalt mit, der von Ihnen zu Rate gezogen worden ist.

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