Start Allgemein PNE AG – Die Verluste lassen sich Aufsichtsrat und Vorstand gut vergüten!

PNE AG – Die Verluste lassen sich Aufsichtsrat und Vorstand gut vergüten!

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In dem Unternehmen möchte man dann sicherlich auch gerne Aufsichtsrat sein.

in TEUR Fixe Vergütung 2018 Sitzungsgeld 2018 Gesamtbezüge 2018
Herr Pedersen 140,0 18,0 158,0
Herr Kruse 105,0 16,0 121,0
Herr Egger 90,0 16,0 106,0
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 18,0 78,0
Herr Schuhbauer 60,0 17,0 77,0
530,0 100,0 630,0

Erwirtschaftet hat man laut dieser Bilanz einen Jahresfehlbetrag in Höhe von fast 10 Millionen Euro!

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018

DER PNE AG, CUXHAVEN

(Rundungsdifferenzen möglich) 2018
in EUR
2017
in TEUR
1. Umsatzerlöse 19.779.395,70 93.922
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 4.511.156,03 -436
3. Sonstige betriebliche Erträge 10.280.328,99 40.322
4. Gesamtleistung 34.570.880,72 133.808
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren -5.532.108,47 -54.751
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.690.1 17,12 -24.101
-12.222.225,59 -78.852
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.616.893,42 -10.437
b) Soziale Abgaben -1.278.701,96 -1.230
-11.895.595,38 -11.667
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -566.087,61 -678
8. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -8.438.056,09 0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.444.006,85 -7.070
10. Betriebsergebnis -6.995.090,80 35.540
11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.736.270,29 2.192
12. Erträge aus Beteiligungen 24.000,00 10
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.154.906,25 4.045
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen -3.513.434,13 -28
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.246.399,70 -8.526
16. Ergebnis vor Steuern -9.839.748,09 33.233
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 78.444,95 -563
18. Ergebnis nach Steuern -9.761.303,14 32.670
19. Sonstige Steuern -122.275,56 -58
20. Jahresfehlbetrag/-überschuss -9.883.578,70 32.612
21. Gewinnvortrag 130.896.618,23 107.471
22. Dividende -3.062.241,04 -9.187
23. Entnahme für den Erwerb eigener Anteile -3.613.257,45 0
24. Bilanzgewinn 114.337.541,04 130.897
Ergebnis je Aktie (unverwässert) -0,13 EUR 0,43 EUR
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) (in Tausend) 76.454 76.556
Ergebnis je Aktie (verwässert) -0,12 EUR 0,42 EUR
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) (in Tausend) 78.640 78.709

Trotzdem haben die Vorstände dann noch ein fürstliches Salär bekommen. Gut bezahlt für einen schlechten Job?

PNE AG (vormals: PNE WIND AG)

Cuxhaven

Jahresfinanzbericht 2018

Bericht des Aufsichtsrates

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die PNE AG hat das Geschäftsjahr 2018 strukturell und operativ erfolgreich abgeschlossen. Die daraus resultierenden positiven Konzern-Ergebnisse (EBITDA und EBIT) wurden jedoch von unvorhergesehenen Wertberichtigungen auf drei von fünf teilentwickelte Projekte auf See beeinträchtigt. Hintergrund ist der am 31. Januar 2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019. Die Realisierung der beiden Projekte „Atlantis“ II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben ist für drei Offshore-Projekte weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die erfolgte bilanzielle Neueinschätzung des Vorstands ist. Ungeachtet dessen gehen der Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin davon aus, dass der in 2017 eingereichten Verfassungsbeschwerde stattgegeben und sie für alle fünf Projekte erfolgreich abgeschlossen wird. Wichtige operative Erfolge waren die Zuschläge für Projekte bei Ausschreibungen in Polen, die Verkäufe von Projekten in Frankreich und Polen, aber auch die Fertigstellung verschiedener Windparks sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Aus den in der Vergangenheit veräußerten Windparkprojekten auf See erhielten wir Meilensteinzahlungen. Schließlich konnte auch die Unternehmensfinanzierung auf eine neue, verbesserte Basis gestellt werden: Die 100-Millionen-Euro-Anleihe mit einem Kupon von 8 Prozent wurde zurückgezahlt und eine neue Anleihe im Volumen von 50 Mio. Euro bei einem Kupon von 4 Prozent aufgenommen.

Mit der von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 beschlossenen und kurz danach umgesetzten Umfirmierung in PNE AG und dem Claim „pure new energy“ machen wir deutlich, dass das Unternehmen jetzt erheblich breiter aufgestellt ist und eine erweiterte strategische Ausrichtung verfolgt.

Der Vorstand mit seinem Vorsitzenden Markus Lesser, Finanzvorstand Jörg Klowat und dem Vorstand für das operative Geschäft, Kurt Stürken, hat nicht nur diese Entwicklungen vorangetrieben, sondern auch an der Umsetzung der erweiterten Strategie der Gesellschaft gearbeitet. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, diese strategische Ausrichtung mittels des Programms „Scale up“ in 2019 mit Inhalten zu füllen. Dazu gehören die Vorbereitung des Eintritts in neue Märkte, die Erweiterung der von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen sowie die Entwicklung von kombinierten Wind-/Photovoltaikprojekten sowie Power-to-Gas-Lösungen. Auf der erfolgreichen Basis der Entwicklung von Windparkprojekten, die Kerngeschäft bleibt, entwickelt sich die PNE AG damit zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien, einem „Clean Energy Solution Provider“, weiter.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 zu insgesamt 12 ordentlichen Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 19. Januar, 21. Februar (telefonisch), 21. März, 23. April (telefonisch), 24. Mai (telefonisch), 5. Juni, 6. Juni, 8. August (telefonisch), 14. August (telefonisch), 26. September, 24. Oktober (telefonisch) und 6. Dezember 2018. Die Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme von Frau Dr. Niklas und Herrn Dr. Kruse, die jeweils zu einer Sitzung verhindert waren, an allen Sitzungen teilgenommen.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates sind sämtliche seit dem 31. Mai 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig.

Im Mai 2017 hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, auf 1/6 (16,67 Prozent) festgelegt. Das Ziel, dass Frauen 1/6 der Aufsichtsratsmitglieder stellen sollen, war mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2018 erreicht und soll ab der Hauptversammlung 2019 wieder erreicht werden.

Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates, Frau Dr. Isabella Niklas, hat ihr Aufsichtsratsmandat zum 31. Dezember 2018 auf Grund ihrer beruflichen Veränderung niedergelegt. Frau Dr. Niklas bekleidet seit dem 1. Mai 2018 die Position der Sprecherin der Geschäftsführung in der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Ihr gilt ein Dank für die ebenso fachkundige wie engagierte Mitarbeit im Aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung am 6. Juni 2018 beschloss die Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017. Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet.

Der Personalausschuss tagte jeweils gemeinsam mit dem Nominierungsausschuss. Sie traten im Geschäftsjahr 2018 am 20. März, 13. April, 31. Mai (telefonisch), 5. Juni, 9. Oktober, 18. Oktober, 30. Oktober und 5. Dezember 2018 zu insgesamt acht Sitzungen zusammen. Themen der Sitzungen waren unter anderem die Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder, die Organisationsstruktur zur Unterstützung des strategischen Programms „Scale up“, die Erarbeitung von Vorschlägen für die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung.

Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) trat am 20. März, 8. Mai (telefonisch), 8. August (telefonisch), 15. Oktober (telefonisch) und 6. November 2018 zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Gegenstand dieser Sitzungen waren die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, die Erörterung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen des Jahres 2018 sowie diesbezügliche Empfehlungen an den Aufsichtsrat, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Weiter befasste sich das Audit Committee mit dem Auswahlverfahren zur Bestellung des künftigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und verantwortete diesen Prozess von der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens über die öffentliche Ausschreibung bis zur Empfehlung an den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie über die geplante Geschäftspolitik und weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, speziell in der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, informiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben über diese Themenkomplexe ausführlich beraten. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich Einsicht in die Bücher, Schriften und Vermögensaufstellungen genommen und diese geprüft. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf der künftigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungsstruktur der PNE AG und des Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig in Einzelgesprächen vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat die aufgrund von Bestimmungen des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen eingehend geprüft und im Wege der Beschlussfassung entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit und Themenstellungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 waren:

die Berichterstattung und die Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017

die Vorbereitung der Hauptversammlung vom 6. Juni 2018

das Auswahlverfahren zur Bestellung des künftigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

die mittelfristige Unternehmensplanung der PNE-Gruppe

die Berichterstattung über die Entwicklung der laufenden und geplanten Geschäfte

die Beratung und Beschlussfassung zum Aktienrückkaufprogramm

die Berichterstattung und Beratung bezüglich der unternehmensstrategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Analyse der Aktionärsstruktur

die Beratung über Auswirkungen, die sich aus den Veränderungen der Märkte für Erneuerbare Energien ergeben

die Beschlussfassung über die Abgabe der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Besonders intensiv befasste sich der Aufsichtsrat dabei mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der künftigen Ausrichtung des Geschäftsmodells.

Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrates sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden, noch erkennbar aufgetreten.

Der Aufsichtsrat verabschiedete weiterhin seine Entsprechenserklärung. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat über weitere Vorstandsangelegenheiten.

Der Jahresabschluss der PNE AG, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der PNE AG und des Konzerns sind vom Vorstand zeitnah aufgestellt worden. Der von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat diese zusammen mit der Buchführung geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss sowie zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht erteilt.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat am 23. Juli 2018 erteilt. Entsprechend den Empfehlungen in Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat vor der Erteilung des Prüfauftrags eine Erklärung des Abschlussprüfers darüber eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der dem Aufsichtsrat durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschlussprüfer Schwerpunktthemen für die Abschlussprüfung der PNE AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 vorgegeben.

Der Jahresabschluss für die PNE AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht 2018 der PNE AG und die Prüfberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 22. März 2019 vor. Die Unterlagen wurden in der Sitzung des Audit Committee am 19. März 2019 sowie in der Bilanzsitzung von den Mitgliedern des Aufsichtsrates umfassend geprüft und erörtert. Der Vorsitzende des Audit Committee hat dem Gesamtaufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss gegeben. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates sowie auch an der vorausgegangenen Sitzung des Audit Committee haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen berichtet und gingen dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Es bestanden keine Einwände. Alle Fragen des Aufsichtsrates wurden im Anschluss an die Berichterstattung vom Vorstand und dem Abschlussprüfer vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener umfassender Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts sowie auf Basis der Empfehlungen des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat billigt daher den zum 31. Dezember 2018 aufgestellten Jahresabschluss der PNE AG und den zum 31. Dezember 2018 aufgestellten Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen.

Die Regeln und Hindernisse, die eine Übernahme und Ausübung von Kontrolle der Gesellschaft durch Dritte erschweren können, sind vom Aufsichtsrat überprüft und bewertet worden. Der Aufsichtsrat hält insoweit keine Änderungen für erforderlich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PNE AG für ihre besonders engagierte, verantwortungsvolle und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2018.

 

Cuxhaven, 22. März 2019

Per Hornung Pedersen, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

DER PNE AG (VORMALS PNE WIND AG), CUXHAVEN

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Die Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem 31. Dezember 2017 durch die erstmalige Einbeziehung von Gesellschaften, die Veränderung der Anteilsquoten an Gesellschaften und die Endkonsolidierung von veräußerten Gesellschaften verändert. Ein wesentlicher Punkt war die Übernahme der restlichen Anteile an der WKN AG und deren Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nähere Informationen hierzu finden sich im Konzernanhang unter dem Kapitel „Konsolidierungskreis“.

1.1 GESCHÄFTSMODELL

Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Derzeit ist die PNE-Gruppe mit diesem Geschäftsmodell in 13 Ländern auf drei Kontinenten tätig. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem „Clean Energy Solution Provider“, einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien. Das umfasst künftig neben dem Wind auch die Entwicklung von Photovoltaikprojekten im In- und Ausland. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von sauberen Kraftwerken, die Wind, Sonne und Speicher nutzen. So definieren sich auch unsere Produkte: Projektentwicklung Windenergie, Projektentwicklung Photovoltaik und Projektentwicklung Hybridlösungen. Dabei beschäftigen wir uns auch mit der Entwicklung von Power-to-Gas-Lösungen. Neben diesen Produkten werden zukünftig auch Dienstleistungen in Projekten sowie rund um Lieferung sauberen Stroms verstärkt Teil unseres Angebotes sein, das für unsere Kunden deutlich ausgeweitet wird. Zu den Dienstleistungen zählen Finanzdienstleistungen, Baumanagement, Windplanungsleistungen/Windmessungen, Betriebsmanagement und Energy Supply Services. Hier entwickeln wir uns zu einem starken Partner unserer Kunden über den gesamten Lebenszyklus von Wind- und Photovoltaikparks.

1.2 ZIELE UND STRATEGIE

Unser wesentliches Ziel für die kommenden Jahre ist die Umsetzung der neuen strategischen Ausrichtung unseres Geschäftsmodells, das einen erweiterten Fokus in Bezug auf Technologien, Märkte sowie ein deutlich erweitertes Dienstleistungsangebot vorsieht. Damit wollen wir sowohl eine Verbesserung als auch eine Verstetigung der im Projektgeschäft naturgemäß sehr volatilen Ergebnisse erreichen. Dies wird künftig vor allem am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu messen sein, da wir aufgrund der Bündelung von Windparks zu großen Portfolien phasenweise mehr Projekte als bisher im Eigenbetrieb haben werden. Weiterhin bleibt das Betriebsergebnis (EBIT] im Konzern und in der PNE AG als Kenngröße bestehen. Eine weitere Kenngröße zur Erreichung unserer Ziele ist der Bestand an nationalen und internationalen Projekten in der Bearbeitung („Projektpipeline“), der stetig ausgebaut werden soll. Gemessen wird der Erfolg auch daran, wie es uns gelingt in neue Märkte und für PNE neue Technologien, wie etwa die Photovoltaik, einzusteigen und dort unser Geschäftsmodell umzusetzen. Schließlich ist der Ausbau der von uns angebotenen Dienstleistungen eine weitere Kennziffer für das Erreichen unserer Ziele. Eine Effizienzsteigerung erwarten wir durch die durchgängige Organisation über Gesellschaftsgrenzen innerhalb der PNE-Gruppe hinweg.

1.3 STEUERUNGSSYSTEM

Die Steuerung der PNE-Gruppe erfolgt über regelmäßige Erörterungen zwischen dem Vorstand und den Unternehmenseinheiten. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der PNE-Gruppe gewährleistet werden. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen wird unverzüglich an den Vorstand berichtet. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die Zielvorgaben des Vorstands, die sich aus Vision, Mission und der Gesamtstrategie der PNE-Gruppe ableiten. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele und Vorgaben ist die Gesamtheit an internen Regelungen der PNE-Gruppe.

Die Unternehmenseinheiten berichten monatlich über aktuelle Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Darüber hinaus werden operative Frühindikatoren kontinuierlich analysiert.

Zwischen Vorstand und den Geschäftsbereichen findet regelmäßig ein Austausch statt, bei dem ein Überblick über die jeweils aktuelle Marktsituation gegeben wird. Darüber hinaus werden im Verlauf des Jahres u. a. Schwerpunktthemen wie die Festlegung der Strategie und deren systematische Umsetzung im Rahmen der Jahres- und Mittelfristplanung sowie die Zielvereinbarung und Zielerreichung diskutiert.

Die Steuerung der Aktivitäten unserer operativen Einheiten erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen; dabei kommt den Ergebnisgrößen EBIT und in der Zukunft verstärkt das EBITDA, vor dem Hintergrund des Portfolioaufbaus bis 2020, eine besondere Bedeutung zu, da diese aus unserer Sicht die geeigneten Größen zur Beurteilung der Ertragskraft der PNE-Gruppe sind. Weiterhin wird als nichtfinanzielle Steuerungsgröße im Konzern die Projektpipeline (siehe „Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe in MW“) verwendet. Auf der Basis der Steuerungskennzahlen im Konzern mit dem EBIT (Betriebsergebnis lt. Konzern-Gesamtergebnisrechnung), dem EBITDA (Konzern-EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) und der Projektpipeline sowie bei der PNE AG mit dem EBIT (Betriebsergebnis lt. Gewinn- und Verlustrechnung) erfolgt in der PNE AG und der PNE-Gruppe der Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS

Im Jahr 2018 hat sich der Geschäftsverlauf erfreulich entwickelt. Projekte mit einem Volumen von 235,7 Megawatt (MW) konnten fertiggestellt, in Bau genommen oder verkauft werden. Damit liegt die Projektrealisierung auf dem Niveau des Vorjahres.

Mit der Umfirmierung in PNE AG und dem Claim „pure new energy“ haben wir auch nach außen deutlich gemacht, dass sich die Gesellschaft über die Windenergie hinaus zu einem noch breiter aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterentwickelt. Dabei geht es sowohl um die Entwicklung von Photovoltaikprojekten als auch um Lösungen im Power-to-Gas-Bereich.

Die Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Strategie durch den „Scale-up“-Prozess haben wir geschaffen. Zum einen wurden durch die Ablösung der 100-Millionen-Euro Unternehmensanleihe und die Ausgabe der neuen Unternehmensanleihe im Volumen von 50,0 Mio. Euro mit einem halbierten Kupon von 4 Prozent die Zinslast signifikant verringert und die Mittel zur Umsetzung der Strategie eingeworben. Zum anderen wurden durch die Übernahme aller Anteile der WKN AG und deren formwechselnde Umwandlung in die WKN GmbH die strukturellen Bedingungen geschaffen, um noch effizienter zusammen zu arbeiten. Darüber hinaus wurden Produktgruppen auch im Servicebereich gebildet, die Organisation geändert und die Prozesse und Tools entwickelt, um eine übergreifende und gezielte Zusammenarbeit aller Gesellschaften in der PNE-Gruppe zu gewährleisten.

Die PNE AG hat Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften bzw. deren Vorräte aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro vorgenommen. Bei dem erwarteten Erfolg der Verfassungsbeschwerde geht die Gesellschaft mittlerweile von einem Schadensersatzanspruch aus. Dieser kann jedoch nicht innerhalb des Vorratsvermögens bilanziert werden. Damit wurde die Guidance für das Konzern-EBITDA von 20 – 26 Mio. Euro und die Guidance für das Konzern-EBIT von 10 – 16 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht. Im Konzern hat die PNE AG unter Berücksichtigung der Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro und ein EBIT von rund 7,8 Mio. Euro ausgewiesen (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage“). Operativ, das heißt bereinigt um diesen nicht Cash wirksamen Sondereffekt, hat die PNE AG das obere Ende ihrer Guidance sowohl beim EBITDA (rund 27,2 Mio. Euro) als auch beim EBIT (rund 18,5 Mio. Euro) jeweils übertroffen.

Das Ziel „Projektpipeline“ konnte im Konzern erreicht werden, da die Pipeline, also der Bestand von Windparkprojekten in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, bis Ende 2018 (4.883 MW) gegenüber dem Vorjahr (4.741 MW) gesteigert werden konnte.

Auf Einzelebene der PNE AG wurde die Jahresguidance, es war ein positives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBIT-Ergebnis von -7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 aufgrund von außerordentlichen Offshore-Wertberichtigungen verfehlt (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage“).

2.2 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Erneuerbare Energien und dabei vor allem Windenergie und Photovoltaik haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Stütze der Stromerzeugung entwickelt. Der jährliche Kapazitätszuwachs ist in einigen der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften höher als bei jeder anderen Art der Energieproduktion. Seit 2000 hat die kumulierte installierte Leistung Erneuerbarer Energien kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich vor allem an der Entwicklung der Windenergie und der Photovoltaik. Nach Angaben der International Renewable Energy Agency (IRENA)1hat sich die weltweit installierte Nennleistung Erneuerbarer Energien im Zeitraum von 2008 bis 2017 mehr als verdoppelt. In diesem Jahrzehnt stieg die weltweit installierte Kapazität der Windenergie demnach von 114.799 MW auf 513.939 MW und die der Photovoltaik von 14.630 MW auf 385.674 MW. Der Zubau dauerte auch in 2018 an.

In 2018 wurden weltweit 51,3 Gigawatt (GW) (im Vorjahr: 52,5 GW) zusätzliche Windenergieleistung installiert, insgesamt sind damit bereits 591 GW (im Vorjahr: 539 GW) am Netz2. Das jährliche Investitionsvolumen in diesem Bereich beläuft sich auf mehrere zehn Milliarden Euro. Auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) wurde die Windenergie weiter ausgebaut: Nach Angaben des europäischen Windenergieverbands (WindEurope) erhöhte sich die installierte Windenergie-Nennleistung an Land und auf See auf insgesamt 178,8 GW (im Vorjahr: 169,3 GW). Davon wurden an Land 7,4 GW (im Vorjahr: 12,5 GW) und auf See 2,6 GW (im Vorjahr: 2,6 GW) zugebaut.3

Der deutsche Windenergiemarkt verzeichnete 2018 einen gegenüber den Vorjahren abgeschwächten Zubau: Ende des Jahres waren Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 59.313 MW (im Vorjahr: 56.164 MW) in Betrieb – davon 52.931 MW an Land (onshore) und weitere 6.382 MW auf See (offshore). 743 Windenergieanlagen (im Vorjahr: 1.792) mit einer Nennleistung von 2.402 MW (im Vorjahr: 5.333 MW) wurden an Land neu in Betrieb genommen, weitere 136 Anlagen (im Vorjahr: 222) mit rund 969 MW (im Vorjahr: 1.250 MW) Nennleistung auf See. Gleichzeitig wurden an Land 205 alte Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 249 MW abgebaut.4

Verbesserungen an der Windturbinen-Technologie haben deren Energieausbeute bezogen auf die Investitionssumme deutlich gesteigert – bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen für Betrieb und Wartung. Durch die damit einhergehende Kostenreduktion ist Windstrom auf einigen Märkten bereits konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern.

Ebenfalls ist Photovoltaik bereits in einigen Märkten konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern. Das zeigt sich auch am weltweit anhaltenden Ausbau der Photovoltaik, der neben dem Ausbau der Windenergie wesentlich zur Steigerung der Kapazitäten der Erneuerbaren Energien beiträgt.

Diese Entwicklungen belegen die Möglichkeiten von PNE. Um auf den globalen Märkten optimal positioniert zu sein, konzentriert sich die Gruppe auf die Entwicklung, die Errichtung sowie den Verkauf und den Betrieb von Windparks und Photovoltaikparks in ausgewählten Kernmärkten.

1 Renewable Capacity Statistics 2018
2 Global Wind Energy Council (GWEC)
3 WindEurope Wind in Power 2018
4 Deutsche WindGuard: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland 2018/ Status des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland 2018

2.3 POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Märkte, in denen PNE aktiv ist, entwickeln sich derzeit unterschiedlich. Während einige Märkte weiter gewachsen sind, war in anderen eine Abschwächung zu verzeichnen, die in erster Linie auf Unsicherheiten aufgrund sich ändernder politischer Rahmenbedingungen, wie etwa die Einführung von Ausschreibungssystemen, zurückzuführen ist. Die Technik zur Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt und die Kosten für Herstellung von Anlagen und Betrieb der Anlagen sind gesunken. Dennoch bleibt in vielen Märkten eine Abhängigkeit von politischen Vorgaben bestehen – insbesondere für einen gesicherten Marktzugang, auch um sich gegen konventionelle, teilweise verdeckt subventionierte Energieerzeugung durchzusetzen. Anders als bei den Erneuerbaren Energien spiegeln sich bei konventionellen Energieträgern die tatsächlichen Gestehungskosten, einschließlich der Kosten für Umweltverschmutzung oder für den Rückbau und die Endlagerung atomarer Abfälle, nur in geringem Umfang in den Strom-Verkaufspreisen wider. Somit ist weiterhin die Politik gefordert, für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Formen der Energieerzeugung zu sorgen.

Ein weiterer Impuls für den Ausbau sauberer Energien weltweit ist von den Weltklimakonferenzen, zuletzt 2018 in Katowice ausgegangen. Das Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen, wird nur durch den verstärkten Ausbau der sauberen Energien zu erreichen sein.

EU-Ziele

Der Ausbau Erneuerbarer Energien gehört zu den zentralen Bausteinen der europäischen Klima- und Energiepolitik. Im Jahr 2018 haben sich die europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat auf ein Gesetzespaket für den energie- und klimapolitischen Rahmen bis 2030, das sogenannte „Saubere Energien für alle Europäer“-Paket, geeinigt. Dieses verfolgt das Ziel, bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen. Mit dem Paket „Saubere Energien für alle Europäer“ können nun die Weichen für eine künftige Erneuerbare Energieversorgung gelegt und der Innovations- und Zukunftsindustriestandort Europa ausgebaut werden. Die Bestimmungen der Richtlinie sind bis spätestens Mitte 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Hierbei bleibt den Mitgliedstaaten entsprechend nationaler Gegebenheiten ein gewisser Spielraum.

Unter anderem sind die Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtet, alle zehn Jahre nationale Energie- und Klimapläne (NECP) zu erstellen und der Kommission vorzulegen. Darin müssen sie angeben, welchen Beitrag sie zur gemeinsamen Erreichung des EU-Ziels für den 32 Prozent-EE-Anteil im Jahr 2030 leisten werden, und zwar durch nationale Planungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen, zum Ausbau Erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Reform und Integration der Energiemärkte sowie zu Vorhaben zur Forschung und Innovation. Mit diesen Plänen sollen die nationalen und europäischen energie- und klimapolitischen Maßnahmen und Politiken aufeinander abgestimmt werden, um die Energieunionziele bei der Dekarbonisierung, dem Energiebinnenmarkt, der Energiesicherheit und Effizienz sowie bei Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Bis Ende 2019 müssen die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen NECP für den Zeitraum bis 2030 vorlegen. Zur Überprüfung, ob die jeweiligen Maßnahmen im geplanten Umfang realisiert wurden, müssen die EU-Mitgliedstaaten alle zwei Jahre, beginnend am 15. März 2023, Berichte an die Kommission zur Bewertung vorlegen.

Bereits in 2014 wurde im übergeordneten klima- und energiepolitischen Rahmen für 2030 ein CO2-Emissionsziel von -40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 für alle Sektoren politisch beschlossen. In den Plänen, die die Mitgliedstaaten nun erstellen und vorlegen müssen, sind nationale Ziele und Zielsetzungen aufzuführen, unterlegt mit Maßnahmen, Annahmen und Abschätzungen der Auswirkungen, um die europäischen Ziele zu erreichen.

Deutschland

Windenergie an Land (onshore)

Zu Beginn des Jahres 2018 verständigten sich CDU, CSU und SPD auf einen Entwurf zum Koalitionsvertrag und bekannten sich darin erneut zu den vereinbarten Klimazielen für alle Sektoren. Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein Erneuerbare Energien-Anteil in Höhe von 65 Prozent bis 2030 festgeschrieben – auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken. Zur Erreichung dieser Klimaziele einigte man sich deshalb auf die Ausschreibung von zusätzlichen Sondervolumina in den Ausschreibungsrunden, mit denen über alle Technologien hinweg insgesamt 8 bis 10 Mio. Tonnen (t) CO2eingespart werden sollen.

Mit dem sogenannten Energiesammelgesetz, das Ende Dezember 2018 in Kraft trat, hat die Bundesregierung damit begonnen, die energiepolitische Agenda ihres Koalitionsvertrages umzusetzen. Hierin hat der Gesetzgeber für Windenergie an Land die Ausschreibungsvolumina in den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit insgesamt 4.000 MW zusätzlich deutlich angehoben. Die Umsetzungsfrist für Zuschläge aus den regulären Gebotsrunden im Jahr 2019 wurde auf 24 Monate verkürzt. Bei den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen beträgt das Ausschreibungsvolumen in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils 400 MW jährlich und bei den Innovationsausschreibungen 250 MW im Jahr 2019, 400 MW im Jahr 2020 und 500 MW im Jahr 2021.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht nunmehr den verpflichtenden Einsatz bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung für grundsätzlich alle Windenergieanlagen, also Neu- und Bestandsanlagen, an Land mit einer Gesamthöhe von mindestens 100 Meter (m) ab dem 1. Juli 2020 vor. Die Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung erfolgt technologieoffen. Die Betreiber von Windenergieanlagen sind somit grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche technische Lösung sie verwenden. Eine Befreiung vom Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung kann insbesondere für kleine Windparks beantragt werden, wenn der Einsatz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Bundesnetzagentur kann zudem abweichende Festlegungen, unter anderem zur Umsetzungsfrist, treffen, wenn technische Lösungen am Markt nicht angeboten werden. Wird gegen die Pflicht zum Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verstoßen, reduziert sich der anzulegende Wert und damit die Vergütung auf null für den Zeitraum des Verstoßes.

Die Mechanik der Höchstpreisfestsetzung wird wie bisher im EEG 2017 geregelt. Dies bedeutet, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. Dezember jedes Jahres den Höchstpreis für das folgende Kalenderjahr festlegen kann. Für das Jahr 2019 wurde dieser auf 6,2 Cent/Kilowattstunde (kWh) festgelegt.

Mit einer Änderung am EEG im Bereich Bürgerenergie reagierte die Bundesregierung im Jahr 2018 bereits vor dem Beschluss des Energiesammelgesetzes auf eine drohende Ausbaulücke bei Windenergieprojekten an Land. So dürfen an regulären Ausschreibungen nur solche Projekte teilnehmen, die eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen können. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Jahr 2020 und soll eine wettbewerbliche Gleichstellung der Projekte, durch beispielsweise identische Realisierungsfristen, bewirken und den kontinuierlichen Ausbau von Wind an Land gewährleisten. Bereits Mitte 2018 hatte die Bundesregierung auf den drohenden Fadenriss beim Ausbau von Windenergie an Land reagiert und mit einem kurzfristig anberaumten Moratorium dieses Bürgerenergieprivileg ausgesetzt.

Für Windenergie an Land gab es im Jahr 2018 vier Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt rund 2.800 MW, wobei bei den Gebotsterminen Februar, Mai und August fast alle zuschlagsfähigen Gebote bedient werden konnten. Lediglich in der vierten Ausschreibungsrunde im Oktober betrug die teilnehmende und bezuschlagte Menge nur rund die Hälfte des in dieser Runde ausgeschriebenen Volumens.

Windenergie auf See (offshore) – Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Am 1. Januar 2017 trat das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in Kraft. Für die Windenergie auf See hält das neue WindSeeG an dem Ausbauziel von 15 GW bis zum Jahr 2030 fest. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in den Jahren 2021 und 2022 ein Zubau von 500 MW und anschließend ein jährliches Zubauvolumen von 700 MW bis 2025 vorgesehen.

Windparks auf See, die bis Ende 2020 in Betrieb genommen werden, können noch die gesetzlich festgelegte Vergütung beziehen (Übergangsregel des EEG 2014).

Für Windparks auf See, die nach 2020 in Betrieb gehen wollen, sieht das Gesetz, wie auch bei Windparks an Land, eine Umstellung auf Ausschreibungen vor. Diese erfolgt in zwei Schritten: Windparks auf See, welche zwischen 2021 und 2025 in Betrieb genommen werden, hatten über zwei Ausschreibungsrunden in 2017 und 2018 im Umfang von jeweils 1.550 MW die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Teilnehmen durften an diesem sogenannten Übergangssystem Windparks, für die vor dem 1. August 2016 nach der Seeanlagenverordnung eine Genehmigung erteilt worden ist oder ein Plan festgestellt wurde bzw. ein Erörterungstermin nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt worden ist. Die von PNE entwickelten Projekte „Gode Wind 3“ und „Gode Wind 4“ erhielten in 2017 bzw. 2018 jeweils einen Zuschlag.

Mit dem 1. Januar 2017 endeten sämtliche laufenden Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See, soweit die Projekte nicht unter den oben genannten Anwendungsbereich der Ausschreibungen für bestehende Projekte fielen. Diese Gesetzesänderung betraf u. a. die PNE-Projekte „Atlantis“ II und III, „Jules Verne“, „Nemo“, „Nautilus I“ sowie „Nautilus II/HTOD5“, für das PNE als Dienstleister tätig war. Zwischenzeitlich wurde am 31. Januar 2019 letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Bezüglich der Auswirkungen auf die Projekte verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 8 „Risiko- und Chancenbericht“.

Nach Ablauf der genannten Übergangsregeln in 2025 sollen Flächen im Rahmen der Umstellung auf das „zentrale Modell“ künftig staatlich voruntersucht und ausgeschrieben werden. Ab dem Jahr 2021 wird dann jährlich ein Volumen von 700 bis 900 MW ausgeschrieben für Windparks auf See, welche zwischen 2026 und 2030 in Betrieb genommen werden.

Bulgarien

In 2012 hat die Regierung die Vergütungen für in Windenergieanlagen erzeugten Strom erheblich reduziert und erschwert seitdem die Weiterentwicklung von Windenergieprojekten. In 2015 erfolgte eine weitere Gesetzesänderung, wonach neu errichtete Windenergieanlagen nunmehr den Strom ausschließlich am freien Markt veräußern müssen.

Frankreich

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Energiewende-Gesetz bekräftigen die französische Regierung und das Parlament ihre ambitionierten Ziele über 2020 hinaus. Die konkreten Ausbauziele für die Windenergie wurden in 2018 auf 24,6 GW bis 2023 neu justiert. Um dem von der EU vorgegebenen Rahmen der Förderpolitik zu entsprechen, werden seit 2017 in Frankreich die Fördertarife durch nationale Ausschreibungen vergeben. Aufgrund der ambitionierten Ausbauziele der französischen Regierung ist aber zu erwarten, dass sich der Wettbewerb und der entsprechende Preisdruck in Grenzen halten. Aktuell werden in Frankreich noch viele Windparks mit der alten Einspeisevergütung realisiert, weil diese frühzeitig gesichert werden konnte.

Ausschreibungen sind in Frankreich auch für Photovoltaikprojekte weiter vorgesehen. Damit sollen die Einführung beschleunigt und die Kosten gesenkt werden. Konkret vorgeschlagen ist ein sechsjähriges Ausschreibungsprogramm für Photovoltaik. In 2019 ist Vergabe von 2,7 GW und in den nächsten fünf Jahren von 2,9 GW pro Jahr für Dach- und Freiflächenanlagen vorgesehen. In 2019 sollen im zweiten und vierten Quartal zwei Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Volumina von 800 MW und 1 GW durchgeführt werden. In den folgenden fünf Jahren werden zweimal jährlich Ausschreibungen über 1 GW für Freiflächenanlagen stattfinden.

Großbritannien

Seit der Energiemarktreform 2014 wird Windenergie direkt an der Strombörse vermarktet. Zusätzliche Ausgleichszahlungen werden durch Ausschreibungen vergeben. Besonders windstarke Standorte sind heute bereits ohne Förderung wettbewerbsfähig zur konventionellen Stromerzeugung. Die Auswirkungen der britischen Entscheidung zum Austritt aus der EU (Brexit) auf den dortigen Windenergiemarkt und die Energiepolitik können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Italien

Seit 2012 besteht die verpflichtende Direktvermarktung mit einer zusätzlichen Förderung, die durch Ausschreibungen vergeben wird. Die nationale Energiestrategie „SEN 2017“ sieht vor, den Anteil der sauberen Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 55 Prozent auszubauen. Diese wurde auch von der aktuellen Regierung fast unverändert übernommen. Von 2019 bis 2021 sind erneut Ausschreibungen für Windenergie- und Photovoltaikprojekte mit mehr als 1 MW Nennleistung geplant. Ausgeschrieben werden sollen Projekte in einem Umfang bis zu 4,8 GW. Darüber hinaus sind auch direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Unternehmen zu attraktiven Konditionen möglich.

Kanada

In Kanada sind die regulatorischen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen vielfältig und in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich geregelt. Dabei beziehen sich die Genehmigungsprozesse hauptsächlich auf Baulandpolitik, umweltrelevante Themen sowie den Netzanschluss. Der Markt für saubere Energien in Kanada entwickelt sich zögerlich.

Polen

In 2016 wurde das polnische Erneuerbare-Energien-Gesetz neu reguliert und ein Ausschreibungsverfahren eingeführt. Bei Ausschreibungen in 2018 erhielten zwei von PNE entwickelte Windparkprojekte Zuschläge. Die EU-Vorgaben für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Perspektiven sprechen für einen weiteren Ausbau der sauberen Energien in Polen.

Rumänien

Bisher basiert der Markt für Windenergie in Rumänien auf einem System von „grünen Zertifikaten“. Seit längerer Zeit gibt es in Rumänien sowie zwischen Rumänien und der EU-Kommission erhebliche politische Diskussionen über eine positive Änderung des Vergütungssystems für saubere Energien. Derzeit wird über ein Festpreissystem diskutiert, in dem die Differenz zwischen Festpreis und dem Marktpreis für Strom aus Erneuerbaren Energien ausgeglichen werden könnte. Ebenso wird in der Regierung diskutiert, inwieweit der freie Abschluss von PPAs künftig möglich sein könnte. Andererseits lassen steigende Strompreise und ein gutes Wirtschaftswachstum einen steigenden Energiebedarf erwarten. Dies würde ein erhebliches Potenzial für die Erneuerbaren Energien bedeuten. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg bringt.

Schweden

Die Förderung der Windenergie erfolgt in Schweden durch ein Quotensystem mit grünen Zertifikaten, die sowohl in Schweden als auch in Norwegen gehandelt werden können, wobei der überwiegende Teil der Erlöse einer Windparkinvestition aus reinen Strommarkterlösen erfolgt. Die derzeitige schwedische Regierung hat das Ziel formuliert, langfristig 100 Prozent der Energie Schwedens aus sauberen Quellen erzeugen zu wollen.

Südafrika

Mit dem „Renewable Energy Independent Power Producer Programme“ (REIPPP) hat die Regierung ein Ausschreibungssystem eingeführt, in dem langfristige Stromabnahmeverträge versteigert werden.

Türkei

Der Windenergiemarkt in der Türkei basiert auf einem System von staatlich garantierten Einspeisevergütungen und Ausschreibungen. Daneben wurde 2013 ein Lizensierungsverfahren für Netzeinspeisekapazitäten vorgestellt, welches die Zugänge zu den einzelnen Netzeinspeisepunkten im Rahmen eines Auktionsverfahrens ermöglicht.

In 2017 wurden zwei Ausschreibungen für Windenergie durchgeführt mit einem Volumen von 3.000 MW (YEKDEM-Ausschreibung) und 1.000 MW (YEKA-Ausschreibung). PNE erhielt dabei in einer regionalen Ausschreibung mit 260 MW den Zuschlag für ein 71 MW-Projekt. Weitere Ausschreibungen sind vorgesehen, wobei die Zeitpunkte noch nicht offiziell bestätigt wurden.

Die PNE sieht weiterhin gute Gründe dafür, dass die Türkei saubere Energien und dabei insbesondere die Windenergie fördern und schnell ausbauen wird. Die Vorbereitung weiterer Ausschreibungen für saubere Energien durch die türkischen Behörden stärkt diese Einschätzung.

Ungarn

Der wichtigste politische Fördermechanismus in Ungarn ist ein System von Einspeisevergütungen. Trotz dieses Programms ist die Entwicklung der Windenergie in Ungarn aufgrund der unzureichenden Vergabe von Stromnetzkapazitäten seit Jahren beschränkt.

USA

In den USA dominiert das System der steuerlichen Fördermechanismen „Production Tax Credits“ (PTC). Ende 2015 wurde diese Regelung bis Ende 2020 erneut verlängert, also für weitere fünf Jahre, unterliegt aber einer jährlichen Degression von 20 Prozent seit 2016. Projekte, die durch Baubeginn oder dem Kauf von PTC-Material vor 2017 qualifiziert wurden, erhalten 100 Prozent der Vergütung, wenn sie vor dem Ablauf des Jahres 2020 (innerhalb von vier Jahren) ihren kaufmännischen Betrieb aufgenommen haben. Dieser Vorteil reduziert sich um 20 Prozent für jedes Jahr nach 2016, in dem der Qualifikationsmeilenstein erreicht wurde bzw. wird.

Die Steuerreform von 2017 änderte die PTC-Regelungen zwar nicht, aber die Verminderung der Steuersätze von 35 Prozent auf 21 Prozent und das Inkrafttreten anderer Regelungen wie der sogenannten „Verrechnungspreissteuer“ „Base Erosion Anti-Abuse Tax“ (BEAT) werden die steuerlichen Vorteile, die aus den PTC gezogen werden können, verringern.

Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde „United States Bureau of Ocean Energy Management“ (BOEM) arbeitet derzeit daran, Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. Dazu wurde in 2018 eine Ausschreibung für drei Flächen auf dem Meer vor der US-amerikanischen Ostküste (Massachussetts) durchgeführt, die mit Zuschlägen für Gebote von zusammen 405 Mio. US-Dollar endete. PNE beteiligte sich an der Ausschreibung.

Einschätzung zur Marktentwicklung

Insgesamt befinden sich die internationalen Märkte weiterhin in einem Wandel, an den sich die Aktivitäten der PNE-Gruppe anpassen müssen, um Risiken zu minimieren und neue Chancen zu erarbeiten. Während die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Ungarn, Bulgarien und Rumänien schwierig bleiben, sind sie in Frankreich, Schweden, Polen und den USA besser geworden. Für den wirtschaftlichen Ausbau der Photovoltaik sind die Rahmenbedingungen in ausgewählten Märkten gegeben. Der Vorstand ist zuversichtlich, durch die erweiterte Unternehmensstrategie und weitere Internationalisierung unter anderem in Europa und auf neuen Märkten in Lateinamerika bzw. Südamerika die Unternehmensentwicklung positiv voranbringen zu können.

2.4 GESCHÄFTSVERLAUF

Zusammenfassung

Das operative Geschäft der PNE-Gruppe war im Geschäftsjahr 2018 von der Entwicklung und Realisierung von Windparks an Land geprägt. Windparkprojekte mit 142,5 MW konnten in Betrieb genommen oder die Rechte daran verkauft werden. Insgesamt wurden Rechte an sechs Windparkprojekten in Frankreich, Polen und Italien veräußert. Weitere Projekte mit einer geplanten Nennleistung von zusammen 93,2 MW befanden sich zum 31. Dezember 2018 in Deutschland, Schweden und Frankreich in Bau; darunter ein Projekt (25,2 MW), das die PNE-Gruppe als Dienstleister betreut. Die Nennleistung der Projekte, die fertiggestellt, veräußert oder mit deren Bau begonnen wurde, summiert sich auf 235,7 MW (im Vorjahr: 233,6 MW). Darunter befanden sich auch Projekte, die von PNE als Dienstleister betreut wurden. Bei einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 1,4 bis 1,8 Mio. Euro pro installiertem MW Nennleistung hat PNE damit Investitionen von rund 330 bis 424 Mio. Euro (im Vorjahr: 327 bis 420 Mio. Euro) initiiert.

Im operativen Geschäft gewinnen die internationalen Märkte der Projektentwicklung für die PNE AG neben dem deutschen Markt weiter an Bedeutung. Bei der in 2018 in Polen durchgeführten Ausschreibung für Windenergieprojekte über rund 1.000 MW erhielten zwei von der PNE-Gruppe entwickelte Projekte mit 174 MW den Zuschlag.

Auch in der Entwicklung von Projekten auf See gab es Fortschritte. Im Juni 2018 konnte PNE für das Projekt „Gode Wind 3“, welches bereits im April 2017 erfolgreich an der ersten deutschen Ausschreibung für Windenergie auf See teilgenommen hat, im Zuge des Baufortschritts eine weitere Meilensteinzahlung von 4,1 Mio. Euro verbuchen. Das von PNE entwickelte Projekt „Gode Wind 4“ erhielt bei der zweiten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See in 2018 als eines von sechs Projekten ebenfalls einen Zuschlag.

Bei dem ebenfalls von PNE entwickelten und veräußerten Projekt „Borkum Riffgrund 2“ hat 0rsted (vormals DONG Energy) den Bau weitestgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat PNE im September 2018 eine Meilensteinzahlung in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro erhalten.

Es wurden seit 2017 auch Werte geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Diese stehen steht im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres „Windparkportfolios 2020“ im Eigenbesitz. Die in diesem Portfolio bisher aufgelaufenen – auf Konzernebene noch nicht realisierten – Gewinne vor Steuern betragen seit 2017 rund 21,0 Mio. Euro (davon rund 8,7 Mio. Euro in 2018). Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen.

Die erfolgreichen operativen Tätigkeiten, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau des „Windparkportfolios 2020“ und die Offshore-Wertberichtigungen (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage“), führten im Konzern zu einem Konzern-EBIT von rund 7,8 Mio. Euro und einem Konzern-EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro. Die Guidance für das Konzern-EBIT (10 bis 16 Mio. Euro) wurde somit ebenso verfehlt wie die Guidance für das Konzern-EBITDA (20 bis 26 Mio. Euro) für das Geschäftsjahr 2018 (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage“).

Auf Einzelebene der PNE AG wurde die Jahresguidance, es war ein positives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich geplant, mit einem erzielten EBIT-Ergebnis von rund -7,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 aufgrund von außerordentlichen Wertberichtigungen verfehlt (siehe Erläuterungen im Abschnitt 2.5 „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage“).

Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen:

Segment Projektierung von Windenergieanlagen

Teilbereich Windenergie an Land

Die Entwicklung und Realisierung von Windparkprojekten an Land wurde in 2018 sowohl in Deutschland als auch in den Auslandsmärkten, in denen PNE über Tochtergesellschaften oder Joint Ventures tätig ist, kontinuierlich fortgeführt.

Überblick über den Stand der Projektaktivitäten an Land der PNE-Gruppe per 31. Dezember 2018 in MW:

Land Phase I – II Phase III Phase IV Total MW
Deutschland 1.407 200 49 1.656
Bulgarien 121 0 0 121
Frankreich 355 149 0 504
Großbritannien 43 0 0 43
Italien 70 14 0 84
Kanada 505 0 0 505
Polen 92 132 0 224
Rumänien 54 102 0 156
Südafrika 230 30 0 260
Schweden 0 158 0 158
Türkei 629 71 0 700
Ungarn 0 42 0 42
USA 232 198 0 430
Total 3.738 1.096 49 4.883

Phase I – II = Erkundung und Entwicklung

Phase III = Planung

Phase IV = Errichtung bis Übergabe

Projektentwicklung Deutschland

In Deutschland bearbeitete die PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2018 Windparks an Land mit einer Nennleistung von rund 1.656 MW in den verschiedenen Phasen der Projektentwicklung.

Abgeschlossen werden konnten im Geschäftsjahr 2018 in Deutschland drei Projekte. Dazu zählt der Bau des Repoweringprojektes „Looft“ (fünf Windenergieanlagen mit zusammen 16,5 MW Nennleistung), bei dem PNE als Dienstleister tätig war. Ebenfalls als Dienstleister wurde das Windparkprojekt „Wangerland“ (10,7 MW) betreut, das als Bürgerwindpark errichtet wurde. Hier erbrachte die PNE-Gruppe Dienstleistungen bei der Projektentwicklung, dem Baumanagement und der Finanzierung. Zum Jahresende 2018 wurde das verkaufte Windenergieprojekt „Groß Niendorf“ (7,7 MW) nach lediglich dreimonatiger Bauzeit in Betrieb genommen.

In Bau befanden sich zum 31. Dezember 2018 in Deutschland drei Windparkprojekte mit zusammen 48,8 MW Nennleistung, die in 2018 erfolgreich an Ausschreibungen teilgenommen hatten. Dabei handelt es sich neben dem Projekt „Gerdau-Repowering“ mit 21,6 MW um den Windpark „Schlenzer“ (Brandenburg) mit 6,5 MW sowie um den Windpark „Kittlitz“ (Schleswig-Holstein) mit 20,7 MW.

In dem niedersächsischen Windpark „Gerdau-Repowering“ wurden 13 Windenergieanlagen ersetzt, die dort ab 2001 von der PNE-Gruppe errichtet worden waren. Die komplette Inbetriebnahme erfolgte im Januar 2019. PNE betreibt den Windpark im Rahmen des „Windparkportfolios 2020“, in dem Portfolio sollen vornehmlich deutsche und französische Windparks mit bis zu max. 200 MW gebündelt werden. In dem Portfolio werden seit der Inbetriebnahme von „Gerdau-Repowering“ Windparks mit 64,8 MW Nennleistung betrieben.

Um Windparks in Deutschland an Land nach der Genehmigung zeitnah realisieren zu können, steht PNE ständig mit verschiedenen namhaften Herstellern von Windenergieanlagen in Kontakt. Mit den Herstellern Vestas, Nordex, Siemens, Enercon, Senvion (vormals Repower) wurden außerdem zum Teil langfristige Wartungsverträge für bereits errichtete Windenergieanlagen abgeschlossen.

Projektentwicklung internationale Aktivitäten

Auch im Ausland wurde von PNE das Kerngeschäft der Projektentwicklung erfolgreich weitergeführt. In Schweden, Frankreich, Italien und Polen konnten im Berichtszeitraum die Rechte an Windparkprojekten erfolgreich vermarktet und teilweise mit dem Bau der verkauften Projekte begonnen werden.

Bulgarien

Die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Bulgarien machen es weiterhin schwer, Windparks dort rentabel zu errichten und zu betreiben. Für die von PNE bearbeiteten Windparks werden die erreichten Projektrechte weiterhin mit möglichst geringen Kosten erhalten, um Möglichkeiten der Vermarktung zu sichern.

Frankreich

Sehr erfolgreich ist die PNE-Gruppe auf dem französischen Markt. In 2018 konnten in Frankreich die Rechte an vier Windparkprojekten mit insgesamt 39,2 MW Nennleistung verkauft werden.

Davon wurden drei Projekte mit 27,2 MW kurz vor Ende des Geschäftsjahres 2018 an Quaero European Infrastructure Fund veräußert. Der Windpark „Dameraucourt“ umfasst sechs Windenergieanlagen und der Windpark „Dargies II“ drei Windenergieanlagen. Beide liegen im windreichen Norden Frankreichs. Das dritte veräußerte Projekt „Maisonnais“ besteht aus drei Windenergieanlagen und befindet sich in der Region Nouvelle Aquitaine im Westen Frankreichs. Außerdem wurden die Rechte des Projekts „Riaucourt“ (12 MW) im Berichtszeitraum veräußert.

Der bereits früher veräußerte Windpark „St. Martin-L’Ars“ (10,2 MW) mit fünf Windenergieanlagen wurde komplett errichtet und in Betrieb genommen. In Bau befand sich zum Ende des Berichtszeitraums der Windpark „Lapierre“, in dem acht Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 19,2 MW errichtet werden. Dieses Projekt wurde Ende 2018 veräußert.

Zum 31. Dezember 2018 wurden in Frankreich Projekte mit einer geplanten Nennleistung von rund 504 MW in verschiedenen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Damit konnte der Bestand an Projekten trotz der Verkäufe und Fertigstellung erneut gesteigert werden.

Großbritannien

Die Anteile an der ehemaligen britischen Tochtergesellschaft „PNE WIND UK Ltd.“ und damit die von ihr entwickelte Projektpipeline wurden in 2015 an Brookfield verkauft. Weitere Meilensteinzahlungen sind abhängig von Projektfortschritten bis 2021 vereinbart. Brookfield arbeitet an der weiteren Entwicklung der Windparkprojekte. Inwiefern Meilensteinzahlungen in der Zukunft noch erzielt werden können und ob diese vom aktuellen Brexit-Geschehen beeinflusst werden, ist derzeit nicht absehbar.

Seit dem Verkauf der Tochtergesellschaft bearbeitet PNE nur noch einen Windpark in Großbritannien. Der schottische Windpark „Sallachy“ war 2015 trotz weitreichender Unterstützung von Gemeinden und Politikern vom Energieminister abgelehnt worden. Weiterhin werden Optionen zur Weiterführung des Projektes geprüft.

Italien

In Italien konnte kurz vor Ende des Geschäftsjahres 2018 der Anteil an einem Windparkprojekt (16,2 MW) veräußert werden. In Italien verfügt PNE daher zum Ende des Berichtszeitraums über Betriebs- und Umweltgenehmigungen für vier Windparks mit zusammen rund 84 MW Nennleistung.

Aufgrund der in Italien bisher nur schleppend durchgeführten Ausschreibungen, ist damit zu rechnen, dass die Beteiligung auch an künftigen Ausschreibungen sehr groß und der Markt weiter schwierig sein wird.

Polen

Der polnische Markt ist wieder angesprungen. Bei der im November 2018 abgeschlossenen polnischen Ausschreibung für Windenergieprojekte erhielten zwei von der PNE-Gruppe entwickelte Projekte den Zuschlag. Damit hat PNE einen großen Erfolg erzielt und sicherte sich rund 17 Prozent des bezuschlagten Volumens. In den Windparks „Barwice“ (42 MW) und „Jasna“ (132 MW) können Windenergieanlagen mit insgesamt 174 MW Nennleistung errichtet werden. Beide Projekte waren bereits im Vorfeld der Ausschreibung bis zur Baureife entwickelt worden.

Die Projektrechte am Windpark „Barwice“ wurden noch im Geschäftsjahr 2018 veräußert. Für das Projekt „Barwice“ übernimmt die PNE-Gruppe die Bauleitung im Auftrag des Investors. Zusätzlich wird die PNE-Gruppe nach der Fertigstellung des Windparks für dessen technische Betriebsführung verantwortlich sein. Mit dem Bau soll in 2019 begonnen werden.

Rumänien

In Rumänien wurde die Entwicklung von Windparks durch PNE mit minimierten Kosten fortgesetzt. Änderungen des Vergütungssystems in 2013 und 2014 sorgen weiterhin für Unsicherheit. Steigende Strompreise und gute Windverhältnisse führen jedoch zu zunehmend besseren Voraussetzungen für die Realisierung von Windparkprojekten. In Rumänien werden von PNE derzeit Windparkprojekte mit einer Nennleistung von bis zu 156 MW im fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung bearbeitet. Die Projekte werden auf effizientere Windenergieanlagen umgeplant. Ebenso wurde mit der Entwicklung von Photovoltaikprojekten begonnen. Die Vermarktung der Projekte ist jedoch aufgrund der regulatorischen Unsicherheiten im Augenblick schwierig.

Südafrika

In Südafrika werden Projekte mit bis zu 260 MW Nennleistung in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung bearbeitet. Besonders weit entwickelt ist das Projekt „Banna Ba Pifhu“ (30 MW), das nach der Aufhebung früherer Ausschreibungen an der nächsten Ausschreibung für Windenergieprojekte teilnehmen soll.

Schweden

In Schweden befindet sich das von der PNE-Gruppe entwickelte und in 2017 verkaufte Projekt „Laxaskogen“ (25,2 MW) im Bau. Die Bauphase wird von PNE im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages betreut. Die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2019 geplant. Auch mit diesem Projekt verfolgt PNE die Strategie, den Anteil von Dienstleistungen zu erhöhen. Weitere Projekte mit rund 158 MW Nennleistung werden in Schweden derzeit entwickelt.

Türkei

Ende 2017 führte der staatliche Netzbetreiber TEÌAŞ den zweiten Teil einer Ausschreibung von 3.000 MW Windkapazität durch. In der Ausschreibung erhielt PNE für das Projekt „Köseler“ (71,4 MW) einen Zuschlag. Im August 2018 hat PNE die Vorlizenz von der Energieregulierungsbehörde EPDK erhalten. Damit wurden Einspeisekapazität und das Projektgebiet gesichert. Außerdem begann damit die 36-monatige Frist für die weitere Entwicklung, um das Projekt baureif zu genehmigen bzw. die Betriebslizenz zu beantragen.

Ziel ist es weiterhin, den PNE-Projektbestand in Vorbereitung der Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen weiter zu entwickeln und entsprechende Vorlizenzanträge zu stellen. Darüber hinaus wird das Genehmigungsverfahren für das Projekt „Köseler“ intensiv verfolgt.

Ungarn

Die ungarische Regierung blockiert seit einiger Zeit den weiteren Ausbau unter anderem der Windenergie. Daher hat unser ungarisches Tochterunternehmen seine Aktivitäten minimiert und wartet darauf, dass sich die Rahmenbedingungen aufgrund von EU-Vorgaben wieder verbessern.

USA/Kanada

In den USA hat die Windkraft Nord USA Inc., ein Unternehmen der zur PNE-Gruppe gehörenden WKN, die Projektrechte „Vivaldi Springtime“ in 2017 an die Pattern Energy Group 2 LP („Pattern Development“) verkauft. Das Projekt wurde in 2018 errichtet und in Betrieb genommen.

Das Windparkprojekt „Chilocco“ wurde mit einer geplanten Nennleistung von rund 200 MW weiter bearbeitet, entwickelt und genehmigt.

Darüber hinaus werden derzeit mehrere Windparkprojekte in den USA für die erforderlichen Genehmigungen zum Bau und Betrieb vorbereitet.

In Kanada arbeitet PNE derzeit an fünf Windparkprojekten, die sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden.

Projektierung von Windenergieanlagen an Land gesamt

Insgesamt bearbeiteten die Unternehmen der PNE-Gruppe zum 31. Dezember 2018 in Deutschland sowie in den Auslandsmärkten, in denen sie mit Tochtergesellschaften oder über Joint Ventures tätig sind, Windparkprojekte mit rund 4.883 MW zu errichtender Nennleistung in unterschiedlichen Phasen des mehrjährigen Entwicklungsprozesses.

Teilbereich Windenergie auf See

Deutschland

Die hohe Kompetenz der PNE-Projektentwicklung auf See zeigt sich in sichtbaren Erfolgen: PNE konnte in den vergangenen Jahren bereits acht Windparkprojekte auf See nach der Entwicklung veräußern. Hierzu gehören die Projekte „Atlantis I“, „Borkum Riffgrund“ und „Gode Wind“. Bei den zuletzt genannten Projekten soll PNE auch weiterhin als Dienstleister tätig sein.

Drei von PNE entwickelte und nach der Genehmigung veräußerte Windparks auf See wurden bereits von den Käufern errichtet und in Betrieb genommen: „Borkum Riffgrund 1“ sowie „Gode Wind 1“ und „Gode Wind 2“ mit zusammen 894 MW Nennleistung. Bei dem ebenfalls von PNE entwickelten und veräußerten Projekt „Borkum Riffgrund 2“ hat 0rsted (vormals DONG Energy) den Bau weitestgehend abgeschlossen. Die vollständige Inbetriebnahme soll in 2019 erfolgen. In diesem Zusammenhang hat PNE im dritten Quartal 2018 eine Meilensteinzahlung in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro erhalten.

Bei der ersten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See in 2017 erhielt das von PNE entwickelte Projekt „Gode Wind 3“ als eines von vier Projekten einen Zuschlag. Im zweiten Quartal 2018 konnte die PNE für das Projekt „Gode Wind 3“ eine weitere Meilensteinzahlung von 4,1 Mio. Euro im Zuge des Projektfortschritts verbuchen. Weiterhin erhielt das von PNE entwickelte Projekt „Gode Wind 4“ bei der zweiten deutschen Ausschreibung für Windparks auf See in 2018 als eines von sechs Projekten ebenfalls einen Zuschlag.

Überblick über die Referenzen des Bereiches Windenergie auf See von PNE per 31. Dezember 2018:

Verkaufte Projekte

Zone Projekte Phase WEA Total MW
1 Borkum Riffgrund 1 8 78 312
1 Borkum Riffgrund 2 6 56 448
1 Gode Wind 1 & 2 8/8 55 + 42 582
1 Gode Wind 3 & 4 5/5 30 242
2 Atlantis I 3 73 584
4 HTOD5 (Nautilus II) 2 68 476
Total 402 2.644

Phase 1 = Projektfindungsphase

Phase 2 = Antragskonferenz erfolgt

Phase 3 = Erörterungstermin erfolgt

Phase 4 = Genehmigung bzw. Planfeststellungsbeschluss erteilt

Phase 5 = Zusage des Netzanschlusses erfolgt

Phase 6 = Investitionsentscheidungen erfolgt

Phase 7 = im Bau

Phase 8 = in Betrieb

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue WindSeeG haben sich die Risiken für weitere Offshore-Projekte, die von PNE entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Am 31. Januar 2019 wurde letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. PNE, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und International Mainstream Renewable Power Limited haben – über ihre betroffenen Projektgesellschaften – Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht. Weitere Ausführungen zu den Risiken finden sich im Risiko- und Chancenbericht.

Im Bereich Windenergie auf See prüft PNE auch Möglichkeiten zur Erzeugung von anderen Energieträgern wie etwa Wasserstoff auf See. Hierzu werden grundlegende Berechnungen und Untersuchungen durchgeführt, auf deren Basis bei positiver Perspektive mögliche weitergehende Projektaktivitäten stattfinden können.

Windenergie auf See international

PNE prüft weiterhin die Möglichkeit des Einstiegs in die Entwicklung von Meereswindparks vor den Küsten der USA. Die US-amerikanische Meeresenergiebehörde „United States Bureau of Ocean Energy Management“ (BOEM) arbeitet derzeit daran, weitere Flächen für Windparks auf See in den bundesstaatlich kontrollierten Küstengewässern zu verpachten. In 2018 wurde eine Ausschreibung für drei Flächen vor der US-amerikanischen Ostküste (Massachusetts) durchgeführt. Diese endete mit Zuschlägen für Gebote von zusammen 405 Mio. US-Dollar. Dies belegt den Wert von Windprojekten auf See vor der US-Küste und zeigt, dass sich dieser Markt künftig weiter entwickeln wird. PNE beteiligte sich als eines von elf Unternehmen an der Ausschreibung.

Projektierung Photovoltaik

Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren immer kostengünstiger und damit auch in der Stromerzeugung marktfähiger geworden. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Photovoltaikprojekten sind zudem in vielen Ländern gegeben. Daher ist die Entwicklung von Photovoltaikprojekten Bestandteil der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells. Derzeit werden zahlreiche Märkte konkret geprüft. Besonderes Augenmerk liegt dabei zunächst auf Deutschland, Frankreich und Rumänien.

Segment Stromerzeugung

Im Segment Stromerzeugung sind alle Aktivitäten von Konzernunternehmen gebündelt, die unmittelbar mit der Erzeugung von Elektrizität aus sauberen Energien befasst sind. Dieser Bereich beinhaltet im Wesentlichen die von PNE selbst betriebenen Windparks „Laubuseschbach“, „Gerdau-Repowering“, „Pülfringen/ Erfeld“ und „Kührstedt-Alfstedt“ mit einer Nennleistung von zusammen rund 76,9 MW sowie das Holzheizkraftwerk (HKW) in Silbitz. Außerdem umfasst das Segment Anteile an Kommanditgesellschaften, in denen künftige Windparks an Land umgesetzt werden sollen.

Bis zum erfolgreichen Verkauf von Windparks und der Übergabe an die Betreiber werden im Segment Stromerzeugung im Rahmen der Segmentberichterstattung laufende Einnahmen dieser Windparks ausgewiesen.

Das Segment Stromerzeugung hat im Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von 13,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 4,2 Mio. Euro) und EBIT von 7,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) erreicht. Wesentlicher Grund für die Veränderung der Ergebnisse ist, dass die Anzahl der bereits seit 1. Januar 2018 im Eigenbetrieb befindlichen Windenergieanlagen größer war als im Vorjahr am 1. Januar 2017 und daher in 2018 eine höhere Strommenge produziert werden konnte.

2.5 ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

2.5.1 Ertragslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

Der PNE-Konzern erzielte gemäß IFRS im Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtleistung von 111,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 186,9 Mio. Euro). Davon entfallen 91,4 Mio. Euro auf Umsatzerlöse (im Vorjahr: 114,1 Mio. Euro), 15,1 Mio. Euro auf Bestandsveränderungen (im Vorjahr: 63,3 Mio. Euro) sowie 5,3 Mio. Euro auf sonstige betriebliche Erträge (im Vorjahr: 9,5 Mio. Euro).

Der Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Umsatzart im Projektgeschäft zurückzuführen. Verkauft der Konzern seine Projekte „Turn-Key“, also schlüsselfertig, dann wird ein hoher Umsatz, auch aufgrund des Einkaufs von Windenergieanlagen, erzielt. Beim Verkauf von Projektrechten werden im Konzern im Verhältnis zum „Turn-Key“-Umsatz hingegen nur niedrige Umsätze erzielt. Insbesondere in internationalen Märkten wird der Verkauf von Projektrechten aus Gründen der Risikominimierung bevorzugt angewandt. Die operativen Ergebnisse liegen bei beiden Verkaufsarten aber dicht beieinander da die wesentliche Leistung der Konzerngesellschaften in der Projektentwicklungsleistung liegt. Die „echte“ Leistung des Konzerns zeigt sich bei der Betrachtung der Nennleistung der Projekte, die fertiggestellt, veräußert oder mit deren Bau begonnen wurde. Diese summierte sich in 2018 auf 235,7 MW (im Vorjahr: 233,6 MW) auf. Bei einem angenommenen mittleren Investitionsvolumen von rund 1,4 bis 1,8 Mio. Euro pro installiertem MW Nennleistung für Windenergieprojekte hat PNE damit Investitionen von rund 330 bis 424 Mio. Euro (im Vorjahr: 327 bis 420 Mio. Euro) initiiert und liegt somit bei der Leistung im Bereich des Vorjahres.

Im Geschäftsjahr 2018, wie auch im Vorjahr, wurden die erbrachten Leistungen für die im Eigenbesitz befindlichen Projekte über die Bestandsveränderungen gezeigt.

Erläuterung: Da die Windparks in Eigenbesitz unabhängig von ihrer aktuellen oder künftigen Gesellschafterstruktur selbst betrieben und zur Stromerzeugung genutzt wurden, erfolgte der Ausweis der Windparks ab dem Zeitpunkt der Veräußerung im Konzern gem. IAS 16 als Anlagevermögen. Die Umgliederung aus dem Konzernvorratsvermögen in das Konzernanlagevermögen erfolgte dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung und führte dementsprechend zu keiner Verringerung der Bestandsveränderung.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden u. a. die Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen, Weiterberechnungen, Erträge aus dem Sachbezug für Kfz-Nutzung und die Auflösung des Investitionszuschusses für den Stammsitz in Cuxhaven abgebildet.

Die Aktivitäten des Konzerns in der Projektentwicklung im In- und Ausland, an Land wie auf See, spiegeln sich auch in den Aufwandspositionen wider. Der Konzern-Gesamtleistung steht ein Materialaufwand von 36,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 108,4 Mio. Euro) gegenüber. Die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Konzern liegt darin begründet, wie Projekte im Geschäftsjahr verkauft wurden, entweder als „Turn-Key“-Projekt (hoher Materialaufwand) oder als Projektrecht (niedriger Materialaufwand) (siehe dazu auch die Erläuterung zu dem Rückgang der Umsatzerlöse). Im Geschäftsjahr 2018 wurden gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 mehr Projektrechte als „Turn-Key“-Projekte verkauft, was ein Grund für die niedrigere Materialaufwandsquote ist. Weiterhin stehen den Umsätzen (ohne konzerninterne Umsätze) aus dem Segment „Stromerzeugung“ (eigene Windparks und das HKW „Silbitz“) mit 12,2 Mio. Euro in 2018 (im Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) teilweise keine Materialaufwendungen gegenüber, sondern Aufwandspositionen in Form von Abschreibungen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Pachten etc.). Ein weiterer Grund für das Verhältnis ist in den Offshore-Meilensteinzahlungen für „Gode Wind 3“ (4,1 Mio. Euro) und für „Borkum Riffgrund 2“ (rund 4,1 Mio. Euro) begründet, da kein bzw. nur ein geringfügiger sonstiger betrieblicher Aufwand den Umsätzen gegenübersteht.

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 27,8 Mio. Euro im Konzern und stieg gegenüber dem Wert der Vorjahresperiode (25,8 Mio. Euro) um 2,0 Mio. Euro an. Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2018 ist im Konzern auf 390 Personen angestiegen (per 31. Dezember 2017: 369 Mitarbeiter). In diesen Zahlen ist der Vorstand jeweils mit 3 Mitgliedern enthalten. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist insbesondere auf Anpassungen der Organisation an die neue Strategie und Unternehmenszukäufe zurückzuführen, was zu einem erhöhten Personalaufwand gegenüber 2017 führte. Ein weiterer Grund für den Anstieg des Personalaufwands sind die gestiegenen Einstiegsgehälter und die variablen Vergütungen für Mitarbeiter, die für qualifiziertes Personal marktüblich bezahlt werden müssen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Konzern in Höhe von 20,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 24,1 Mio. Euro) gliedern sich im Wesentlichen auf in:

Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 4,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,4 Mio. Euro),

Werbe- und Reisekosten in Höhe von 2,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,2 Mio. Euro),

Versicherungen und Beiträge in Höhe von 1,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,1 Mio. Euro),

Kraftfahrzeugkosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),

Reparatur und Instandhaltungsaufwand im Wesentlichen bei den Portfolioprojekten und dem HKW „Silbitz“ in Höhe von 2,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro)

Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen, ebenfalls im Wesentlichen angefallen bei den Portfolioprojekten, in Höhe von 2,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),

Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,6 Mio. Euro),

EDV-Kosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,5 Mio. Euro),

Abschluss- und Prüfungskosten inkl. Steuerberatung in Höhe von 1,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,0 Mio. Euro),

Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 0,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,5 Mio. Euro),

Aufwendungen aus Verlusten aus Anlagenabgängen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

Mit dem weiteren Aufbau und dem laufenden Betrieb der im Konzern befindlichen Windparks (Segment „Stromerzeugung“) erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Posten „Reparatur und Instandhaltungsaufwand“ sowie „Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen“. Weitere Kostenpositionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten gegenüber dem Vorjahr gehalten oder reduziert werden.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der durchschnittlich höheren Anzahl an Windenergieanlagen im Konzern (Segment „Stromerzeugung“) gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 8,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 5,5 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften bzw. deren Vorräte aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen. Die Wertberichtigungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns unter der Position „Wertminderungen auf Offshore-Vorräte“ ausgewiesen. Die von den Wertberichtigungen betroffenen Vorräte beziehen sich auf die Projekte „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“ in der Zone 4 der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund für die Neueinschätzung der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar 2019 letztmalig der erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018). Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW hinaus vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“, die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die erfolgte bilanzielle Neueinschätzung ist. Ungeachtet dessen geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde für alle fünf Projekte erfolgreich sein wird. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei betroffenen Projekte „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“ ein ergebniswirksamer Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings nicht vor einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam würde.

Die Zinsaufwendungen veränderten sich im Konzern gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur geringfügig von 10,7 Mio. Euro auf 10,6 Mio. Euro. Aufgrund der Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro/8 Prozent Zinsen) im Mai 2018 bei gleichzeitiger Neufinanzierung des Konzerns durch die Anleihe 2018/2023 (50,0 Mio. Euro/4 Prozent Zinsen) ebenfalls im Mai 2018 konnte der Zinsaufwand bei der Unternehmensfinanzierung aus Anleihen gesenkt werden. Einen gegenläufigen Effekt gegenüber dem Vorjahr erzeugt der Zinsaufwand auf Grundlage der höheren Anzahl an eigenen Windparks im Konzern und deren Projektfinanzierungen (Segment „Stromerzeugung“).

Es wurden seit 2017 Werte geschaffen, die nicht sofort erkennbar sind. Dies steht im Zusammenhang mit dem Aufbau unseres „Windparkportfolios 2020“ im Eigenbesitz. Die in diesem Portfolio bisher aufgelaufenen – auf Konzernebene noch nicht realisierten – Gewinne vor Steuern betragen seit 2017 rund 21,0 Mio. Euro (davon rund 8,7 Mio. Euro in 2018). Mit einem Portfolio von Projekten im Eigenbesitz werden komplette oder teilweise Verkäufe an konzernexterne Dritte zeitlich nach hinten verschoben und damit im Konzern auch das Ergebnis aus diesen Verkäufen.

Auf Konzernebene wurden im Geschäftsjahr 2018, ohne die zeitlich nach hinten verschobenen Ergebnisse aus dem Aufbau des „Windparkportfolios 2020“, folgende Ergebnisse erzielt:

ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA = EBIT zzgl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie auf Geschäfts- oder Firmenwerte) in Höhe von 16,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 28,6 Mio. Euro),

ein Betriebsergebnis (EBIT = entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile „Betriebsergebnis“) von 7,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 23,1 Mio. Euro) und

ein Ergebnis vor Steuern (EBT = entspricht dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile „Ergebnis vor Steuern“) in Höhe von -2,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 14,1 Mio. Euro).

Das Konzern-Ergebnis nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Ergebnis belief sich auf -1,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 17,1 Mio. Euro). Das unverwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie belief sich auf -0,01 Euro (im Vorjahr: 0,22 Euro) und das verwässerte Konzern-Ergebnis je Aktie auf -0,01 Euro (im Vorjahr: 0,22 Euro).

Unter Berücksichtigung des Geschäftsergebnisses, der Dividendenausschüttung und des Abgangs von Minderheitsbeteiligungen im Zuge der Anteilserhöhung an der WKN AG (jetzt WKN GmbH) veränderte sich der Bilanzgewinn im Konzern im Berichtszeitraum auf 77,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 84,9 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende in Höhe von 3,1 Mio. Euro aus dem vorhandenen Bilanzgewinn ausgeschüttet.

Bei den im Konzern konsolidierten Tochtergesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2018 die wesentlichen Umsätze aus Managementvergütung und Serviceleistungen in Höhe von 7,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,2 Mio. Euro), aus Umspannwerknutzungsentgelt in Höhe von 3,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) und aus Stromverkaufserlösen im Bereich Stromerzeugung (ohne konzerninterne Umsätze) in Höhe von 12,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) erzielt. Der Teil-Konzern WKN GmbH wurde nach IFRS mit folgenden Werten (vor Konsolidierungseffekten) im Konzern der PNE AG einbezogen:

WKN Teilkonzern

in Mio. EUR 1.1. – 31.12.2018 1.1. – 31.12.2017
Umsatzerlöse 60,0 59,7
Gesamtleistung 60,5 61,0
Personalaufwand 10,7 9,3
Sonstiger betrieblicher Aufwand 8,2 11,0
EBIT 15,9 9,3
Mitarbeiterzahl per 31.12. des Jahres 143 MA 141 MA

Entwicklung in der PNE AG (Zahlen nach HGB-Einzelabschluss)

Von der Gesamtleistung im Konzern entfielen auf die PNE AG 34,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 133,8 Mio. Euro). Die Gesamtleistung der PNE AG setzt sich aus Umsatzerlösen in Höhe von 19,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 93,9 Mio. Euro), aus Bestandsveränderungen in Höhe von 4,5 Mio. Euro (im Vorjahr: -0,4 Mio. Euro) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 10,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 40,3 Mio. Euro) zusammen.

Der Rückgang des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr liegt begründet in der geringeren Anzahl an „Turn-Key“-Projektumsetzungen bzw. -verkäufen im Geschäftsjahr 2018 gegenüber 2017.

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich bei der PNE AG im Wesentlichen aus den Meilensteinzahlungen für die Offshore-Projekte „Gode Wind 3“ und „Borkum Riffgrund 2“ zusammen (in Summe rund 8,2 Mio. Euro).

Im Vorjahr stammten die wesentlichen sonstigen betrieblichen Erträge aus dem Gewinn des Verkaufs der restlichen Anteile (20 %) und einer erhaltenen nachträglichen Kaufpreiszahlung für die in 2016 bereits verkauften Anteile (80 %) an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH sowie aus der Veräußerung der Anteile des Offshore-Windparkprojekts „Atlantis I“.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden zudem die Auflösung von Rückstellungen und sonstige Erträge wie z. B. Gutschriften, Weiterberechnungen, Auflösung des Investitionszuschusses des Stammsitzes in Cuxhaven und Erträge aus dem Sachbezug für Kfz-Nutzung erfasst.

Im Einzelabschluss der PNE AG betrug der Materialaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr 12,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 78,9 Mio. Euro). Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Windenergieanlagen und den Baukosten für die Infrastrukturleistungen der umgesetzten bzw. im Bau befindlichen Windparkprojekte zusammen. Der Rückgang des Materialaufwands hängt mit der geringeren Umsetzung von „Turn-Key“-Projekten gegenüber der Vorjahreszahl zusammen.

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2018 auf 11,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,7 Mio. Euro). Die Mitarbeiteranzahl per 31. Dezember 2018 hat sich in der PNE AG auf 154 Personen verändert (per 31. Dezember 2017: 155 Mitarbeiter). In den Personalzahlen ist der Vorstand mit 3 Mitgliedern enthalten.

Im Einzelabschluss der PNE AG wurden im Geschäftsjahr 2018 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, in Höhe von 8,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen (siehe dazu auch die Erläuterungen zur Vermögenslage der PNE AG).

Im Einzelabschluss der PNE AG belief sich der sonstige betriebliche Aufwand im Geschäftsjahr 2018 auf 8,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,1 Mio. Euro). Im Wesentlichen hat sich der sonstige betriebliche Aufwand erhöht, da für die Aufnahme der Anleihe 2018/2023 Kapitalerhöhungskosten von rund 1,7 Mio. Euro in 2018 angefallen sind. Ein Teil dieser Kosten (0,1 Mio. Euro) wird im Finanzergebnis ausgewiesen, da die anteilige vorzeitige Ablösung der Anleihe 2013/2018 als Zinsaufwand gebucht wurde.

Die PNE AG wies im Geschäftsjahr 2018 ein Betriebsergebnis (EBIT = entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wert in der Zeile „Betriebsergebnis“) von -7,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 35,5 Mio. Euro) aus.

Im Einzelabschluss der PNE AG wurden im Geschäftsjahr 2018 Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 3,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) vorgenommen (siehe dazu auch die Erläuterungen zur Vermögenslage der PNE AG).

Die Zinsaufwendungen reduzierten sich bei der PNE AG gegenüber dem Vorjahr und betrugen 5,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 8,5 Mio. Euro) und sind im Wesentlichen für die Zinsen der Anleihe 2013/2018 und der Anleihe 2018/2023 angefallen. Die Reduzierung der Zinsen liegt an der Umfinanzierung im Mai 2018 durch Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro/8 Prozent Zinsen) und Neuaufnahme der Anleihe 2018/2023 (50,0 Mio. Euro/4 Prozent Zinsen).

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 2,2 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro.

Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Bilanzgewinn der PNE AG auf 114,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 130,9 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag der PNE AG belief sich auf -9,9 Mio. Euro (im Vorjahr: Jahresüberschuss 32,6 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft lag bei -0,13 Euro (im Vorjahr: 0,43 Euro) und das verwässerte Ergebnis je Aktie der Einzelgesellschaft bei -0,12 Euro (im Vorjahr: 0,42 Euro).

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

Das Finanzmanagement der PNE AG und des PNE-Konzerns ist darauf ausgerichtet, ausreichend Liquidität

für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit bereitzustellen,

um die Voraussetzungen zur Umsetzung der Strategieerweiterung zu schaffen sowie

um den Risiken aus dem Projektgeschäft zu begegnen.

Die Finanzierung erfolgt dabei auf Ebene der jeweiligen Projektgesellschaften in Form von Darlehen sowie auf Ebene der PNE AG u. a. durch die Emission von Anleihen. Derivative Finanzinstrumente wie Zins-Swaps werden in der Regel nur auf Ebene der Projektgesellschaften eingesetzt, um Zinsrisiken variabel verzinslicher Darlehen abzusichern. Zum 31. Dezember 2018 bestanden derivative Finanzinstrumente in Bezug auf die Projektfinanzierungen „Kührstedt“, „Gerdau-Repowering“ und „Kittlitz III“.

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Lage des Konzerns gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss. Zum 31. Dezember 2018 stand den Konzernunternehmen eine Liquidität inkl. Kreditlinien für Projektzwischenfinanzierungen in Höhe von 157,8 Mio. Euro zur Verfügung, die in Höhe von 10,0 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (im Vorjahr: 225,6 Mio. Euro, davon 1,1 Mio. Euro verpfändet).

Die zur Verfügung stehende Liquidität gliedert sich auf in

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 129,1 Mio. Euro,

zur Verfügung stehende Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. Euro,

zur Verfügung stehende Projekteigenkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 16,4 Mio. Euro und

zur Verfügung stehende Projektfremdkapitalzwischenfinanzierungen in Höhe von 2,3 Mio. Euro.

Die PNE AG und die WKN GmbH verfügten zum 31. Dezember 2018 über Betriebsmittellinien in Höhe von 10,0 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 0,0 Mio. Euro) und Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale in Höhe von 23,3 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 0,0 Mio. Euro). Die Betriebsmittellinie war per 31. Dezember 2018 mit 0,0 Mio. Euro in Anspruch genommen und die Linien für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsavale waren per 31. Dezember 2018 mit 3,9 Mio. Euro in Anspruch genommen.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -28,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 22,6 Mio. Euro) war im Wesentlichen geprägt

von dem Konzern-Ergebnis des Berichtjahres,

von der Weiterentwicklung der Projektpipeline und der Realisierung von Windparkprojekten, welche sich in den Veränderungen bei den Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten abzeichnen und im Wesentlichen durch Projektzwischenfinanzierungen finanziert wurden (siehe auch Cashflow aus Finanzierungstätigkeit).

Beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurden im Berichtszeitraum Aus- bzw. Einzahlungen für Investitionen bzw. Desinvestitionen in das Konzernanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte in Höhe von in Summe -4,3 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe -69,6 Mio. Euro) getätigt bzw. erhalten. Die Investitionen in Sachanlagen bezogen sich im Geschäftsjahr 2018 und im Vorjahr im Wesentlichen auf Investitionen für die Umsetzung der Windparks für das im Aufbau befindliche „Windparkportfolio 2020“ und in Umspannwerke für diese Windparkprojekte.

Aus- und Einzahlungen aus Käufen und Verkäufen von konsolidierten Einheiten wurden im laufenden Geschäftsjahr nicht getätigt. Im Vorjahr betraf dies den Kauf der Anteile der HKW Silbitz GmbH & Co. KG sowie den Verkauf der Anteile an der PNE WIND Atlantis I GmbH. Der Erwerb der restlichen Anteile an der WKN GmbH im Geschäftsjahr 2018 wird in der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Die Ein- und Auszahlungen aus Verkäufen und Käufen von Finanzanlagen wurden in Höhe von in Summe 0,5 Mio. Euro (im Vorjahr: in Summe 32,7 Mio. Euro) erhalten bzw. getätigt. Hier war im Vorjahr im Wesentlichen die Einnahme aus dem Verkauf der bis dahin im Konzern gehaltenen Anteile (20 Prozent) an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH enthalten.

Im Berichtszeitraum war der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -32,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 49,9 Mio. Euro) im Wesentlichen geprägt durch

die Tilgung der Anleihe 2013/2018 in Höhe von -100,0 Mio. Euro,

die Neuaufnahme der Anleihe 2018/2023 in Höhe von 50,0 Mio. Euro,

die Kapitalerhöhungskosten in Verbindung mit der Anleihe 2018/2023 in Höhe von -1,7 Mio. Euro,

den Rückkauf von rund 2,2 Mio. eigenen Aktien zu insgesamt -5,8 Mio. Euro,

die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von -6,4 Mio. Euro,

die Dividendenzahlung in Höhe von -3,1 Mio. Euro,

die Inanspruchnahme von Bankkrediten in Höhe von 42,5 Mio. Euro, die im Wesentlichen zur Projektfinanzierung der Windparkprojekte für das im Aufbau befindliche Windparkportfolio verwendet wurden,

den Erwerb der restlichen Anteile an der WKN GmbH in Höhe von -8,2 Mio. Euro.

Teilschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2014/2019 wurden im Berichtszeitraum in 1.777 Aktien gewandelt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital der PNE AG somit 76.557.803,00 Euro.

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über einen Finanzmittelfonds in Höhe von insgesamt 129,1 Mio. Euro, der in Höhe von 10,0 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist (im Vorjahr: 194,0 Mio. Euro, davon 1,1 Mio. Euro verpfändet).

Entwicklung in der PNE AG

Der PNE AG stand zum 31. Dezember 2018 eine Liquidität in Höhe von 83,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 156,8 Mio. Euro, davon 0,5 Mio. Euro verpfändet) zur Verfügung, die in Höhe von 8,3 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet ist.

Die Finanzlage der PNE AG war im Geschäftsjahr 2018 insbesondere geprägt

durch den negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -13,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 33,9 Mio. Euro) im Wesentlichen aufgrund des Kaufs der restlichen Anteile an der WKN GmbH und der Investitionen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Übernahme der Anteile und der Einzahlung von Eigenkapital durch die PNE WIND West Europe GmbH bei den Windparkgesellschaften für den eigenen Betrieb (im Vorjahr hing der positive Cashflow mit dem Verkauf der restlichen Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH zusammen),

sowie durch den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 5,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 12,6 Mio. Euro) und

den negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -64,2 Mio. Euro (im Vorjahr: -17,8 Mio. Euro), welcher im Wesentlichen aus der Rückführung der Anleihe 2013/2018 entstanden ist.

2.5.3 Vermögenslage

Die Zahlen im Text und in den Tabellen wurden kaufmännisch gerundet, geringfügige Rundungsdifferenzen sind jedoch möglich.

Entwicklung im Konzern

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Aktiva
Summe der langfristigen Vermögenswerte 179,7 184,9
Immaterielle Vermögenswerte 65,1 66,8
Sachanlagen 96,1 103,9
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,0 2,5
Latente Steuern 16,5 11,7
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 272,9 308,4
Vorräte 117,3 86,4
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 25,1 26,8
Steuerforderungen 1,4 1,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 129,1 194,0
Bilanzsumme 452,6 493,3

Zum Stichtag betrug die Konzernbilanzsumme der PNE AG insgesamt 452,6 Mio. Euro. Damit hat sich der Wert um -8,3 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2017 verändert.

Die langfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt von 184,9 Mio. Euro zum Jahresende 2017 auf aktuell 179,7 Mio. Euro ab.

Zum 31. Dezember 2018 summierten sich die immateriellen Vermögenswerte auf 65,1 Mio. Euro und reduzierten sich damit um rund 1,7 Mio. Euro gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2017. Die mit Abstand größten Einzelposten dieser Position sind dabei die Firmenwerte in Höhe von 63,4 Mio. Euro (davon Projektierung von Windenergieanlagen PNE 23,0 Mio. Euro und Projektierung von Windenergieanlagen WKN 40,2 Mio. Euro).

Im selben Zeitraum veränderten sich die Sachanlagen um -7,8 Mio. Euro auf 96,1 Mio. Euro (31. Dezember 2017: 103,9 Mio. Euro). Hierunter fallen im Wesentlichen

Grundstücke und Bauten (11,4 Mio. Euro ohne Grundstücke und Bauten von „Silbitz“),

im Besitz oder im Bau befindliche Umspannwerke (13,2 Mio. Euro),

die technischen Anlagen und Maschinen des HKW „Silbitz“ (3,2 Mio. Euro inkl. Grundstücke und Bauten in Höhe von 2,7 Mio. Euro), des Windparks „Pülfringen“ (1,1 Mio. Euro) sowie der drei Windparks „Kührstedt“ (59,8 Mio. Euro).

Die Veränderung der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf das Projektportfolio und die damit einhergehenden Abschreibungen auf die Sachanlagen der Windparks zurückzuführen. Ein weiterer Grund sind die Finanzierungen der Windparkprojekte „Kührstedt“, die teilweise durch öffentliche KfW-Darlehen erfolgten, die zu einem Zinssatz unter dem Marktzinssatz gewährt wurden. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Darlehen in Höhe von 4,2 Mio. Euro wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte (Windenergieanlagen) saldiert und werden über die Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst (in 2018: Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro).

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war im Berichtszeitraum eine Veränderung von 308,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 272,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 zu verzeichnen. Im Wesentlichen ist diese Veränderung auf den Anstieg des Vorratsvermögens (+30,9 Mio. Euro) und die Reduzierung der Zahlungsmittel (-64,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Das Vorratsvermögen ist angestiegen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Projektpipeline und den geleisteten Anzahlungen bei den Projekten im Bau, bei gleichzeitiger Wertberichtigung auf Offshore-Vorräte in Höhe von rund -10,8 Mio. Euro. Die Reduzierung der Zahlungsmittel ist im Wesentlichen begründet in der Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro). Von den kurzfristigen Vermögenswerten entfallen 6,4 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2017: 5,1 Mio. Euro).

Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen erhöhten sich von 83,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 90,0 Mio. Euro per 31. Dezember 2018.

Die unfertigen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen wie folgt auf:

Offshore-Projekte (15,1 Mio. Euro),

Onshore-Projekte Inland (37,1 Mio. Euro),

Onshore-Projekte Ausland (37,8 Mio. Euro).

Die in den Vorratsbeständen befindlichen geleisteten Anzahlungen für im Bau befindliche Onshore-Projekte haben sich von 2,9 Mio. Euro um 24,3 Mio. Euro auf 27,2 Mio. Euro erhöht.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen 129,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018, die in Höhe von 10,0 Mio. Euro an Kreditinstitute verpfändet sind (per 31. Dezember 2017: 194,0 Mio. Euro, davon 1,1 Mio. Euro verpfändet).

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Passiva
Eigenkapital 216,3 235,2
Abgegrenzte Zuwendungen der öffentlichen Hand 0,8 0,9
Rückstellungen 9,2 5,9
Langfristige Verbindlichkeiten 140,1 77,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten 67,7 156,4
Abgegrenzte Umsatzerlöse 18,5 17,9
Bilanzsumme 452,6 493,3

Das Konzern-Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2018 von 235,2 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 216,3 Mio. Euro. Die Verringerung liegt begründet im negativen Konzern-Ergebnis (-2,4 Mio. Euro) des Geschäftsjahres und den Effekten aus der Dividendenausschüttung (-3,1 Mio. Euro), dem Rückkauf der eigenen Aktien (-5,8 Mio. Euro) und den Veränderungen im Konzern-Eigenkapital im Zuge der Anteilserhöhung an der WKN GmbH (-8,2 Mio. Euro).

Der Kauf der restlichen rund 17 % der Anteile an der WKN stellt eine mehrheitswahrende Aufstockung der Beteiligung dar. Nach IFRS 10.23 wird bei dieser Transaktion zwischen Eigentümern lediglich die Verteilung der Residualansprüche der Eigentümergruppen berührt, so dass eine Wertverschiebung zwischen Mehrheitsgesellschaftern und Minderheiten im Eigenkapital stattfindet. Die Bilanzansätze der Vermögenswerte und Schulden bleiben unverändert.

Die Eigenkapitalquote des Konzerns betrug zum 31. Dezember 2018 ca. 48 Prozent (per 31. Dezember 2017: ca. 48 Prozent).

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 77,0 Mio. Euro Ende 2017 auf 140,1 Mio. Euro Ende 2018. Die Position besteht hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 136,7 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 72,8 Mio. Euro). In den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist die im Mai 2018 platzierte Anleihe (50,0 Mio. Euro/4 Prozent Zinsen pro Jahr) mit einem Buchwert von 48,5 Mio. Euro enthalten. Der Unterschiedsbetrag von rund 1,5 Mio. Euro (per 31. Dezember 2018) zum platzierten Wert der Anleihe betrifft die Transaktionskosten der Anleihe. Nach IFRS werden die Transaktionskosten mit den Verbindlichkeiten aus der Anleihe verrechnet und über die Laufzeit der Anleihe als „Zinsaufwand“ wieder erfasst. Darüber hinaus sind langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Volumen von 86,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 66,0 Mio. Euro) enthalten.

Am 31. Dezember 2018 betrug die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der PNE AG 76.557.803 Stück, davon befanden sich zum Stichtag 2.189.853 Aktien (im Vorjahr: 0 Aktien) im Besitz der PNE AG. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 1.777 Aktien ist auf Wandlungen aus der Teilschuldverschreibung zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2018 veränderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 156,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 67,7 Mio. Euro, im Wesentlichen durch den zum 31. Dezember 2017 erfolgten Ausweis der 100,0 Mio. Euro Anleihe 2013/2018 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten, welche im Mai 2018 zurückgeführt wurde. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten ist zudem die im Geschäftsjahr 2014 ausgegebene Wandelanleihe 2014/2019 mit 6,5 Mio. Euro enthalten. Die in dieser Position enthaltenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich aufgrund der Aufnahme von Fremdkapitalzwischenfinanzierungen für im Bau befindliche Windparks an Land von 6,4 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 18,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum veränderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 25,3 Mio. Euro (31. Dezember 2017) auf 14,9 Mio. Euro.

Im Wesentlichen sind in den Kreditverbindlichkeiten (lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten) enthalten:

die Finanzierung des Gebäudes der PNE AG am Unternehmenssitz in Cuxhaven (valutiert per 31. Dezember 2018: 2,3 Mio. Euro, davon langfristig 2,2 Mio. Euro),

die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks „Pülfringen“ (valutiert per 31. Dezember 2018: 1,8 Mio. Euro, davon langfristig 1,4 Mio. Euro),

die non-recourse Projektfinanzierung des Windparks „Gerdau-Repowering“ (valutiert per 31. Dezember 2018: 21,7 Mio. Euro, davon langfristig 18,8 Mio. Euro), die non-recourse Projektfinanzierungen der Windparks „Kührstedt-Alfstedt“, „Kührstedt-Alfstedt A“ und „Kührstedt-Alfstedt B“ (valutiert per 31. Dezember 2018: 61,5 Mio. Euro, davon langfristig 56,9 Mio. Euro),

die anteilige Eigenkapitalzwischenfinanzierung der Windparks „Kührstedt-Alfstedt“ (valutiert per 31. Dezember 2018: 8,6 Mio. Euro, davon langfristig 8,4 Mio. Euro) und

die non-recourse Projektzwischenfinanzierung des Windparks „Kittlitz III“ (valutiert per 31. Dezember 2018: 10,1 Mio. Euro, davon langfristig 0,0 Mio. Euro).

Unter Berücksichtigung der liquiden Mittel betrug die Nettoverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) am 31. Dezember 2018 somit -33,7 Mio. Euro (31. Dezember 2017: Nettoliquidität +14,1 Mio. Euro).

Entwicklung in der PNE AG

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,1
Sachanlagen 11,0 11,5
Finanzanlagen 107,9 91,2
Vorräte 30,8 10,2
Forderungen und sonstige Aktiva 109,6 140,0
Flüssige Mittel 83,7 156,8
Bilanzsumme 343,1 409,8

Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro), den Sachanlagen in Höhe von 11,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 11,5 Mio. Euro) und den Finanzanlagen in Höhe von 107,9 Mio. Euro (im Vorjahr: 91,2 Mio. Euro). Die Veränderungen bei den Finanzanlagen beruhen im Wesentlichen auf

dem Kauf der restlichen Anteile an der WKN GmbH (8,2 Mio. Euro),

den Einzahlungen in die Kapitalrücklage der PNE WIND West Europe GmbH zur Einzahlung von Eigenkapital in die Windparkprojekte „Kührstedt-Alfstedt“ (11,9 Mio. Euro) und

den Abschreibungen auf die Anteile an drei Offshore-Gesellschaften (-3,5 Mio. Euro).

Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus den Vorräten in Höhe von 30,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,2 Mio. Euro), davon unfertige Erzeugnisse in Höhe von 14,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 10,0 Mio. Euro) und geleistete Anzahlungen in Höhe von 16,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) sowie den Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 109,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 140,0 Mio. Euro). Von den Forderungen und sonstigen Aktiva entfallen wiederum 0,5 Mio. Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr: 1,2 Mio. Euro), 106,5 Mio. Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (im Vorjahr: 137,3 Mio. Euro) und 2,5 Mio. Euro (im Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) auf sonstige Vermögensgegenstände. In der Veränderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von -8,4 Mio. Euro enthalten.

Die Barmittel beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 83,7 Mio. Euro (im Vorjahr: 156,8 Mio. Euro) und reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen wegen der Rückführung der Anleihe 2013/2018 (100,0 Mio. Euro).

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Passiva
Eigenkapital 247,1 265,9
Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,8 0,9
Rückstellungen 7,8 12,8
Verbindlichkeiten 87,3 130,1
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,1
Bilanzsumme 343,1 409,8

Das Eigenkapital der PNE AG belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 auf 247,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 265,9 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der PNE AG betrug zum 31. Dezember 2018 ca. 72 Prozent (per 31. Dezember 2017 ca. 65 Prozent). Das Eigenkapital reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund des Jahresfehlbetrags (-9,9 Mio. Euro), welcher durch die Offshore-Abschreibungen wesentlich beeinflusst wurde, des Rückkaufs der eigenen Anteile (-5,8 Mio. Euro) und der Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2018 (-3,1 Mio. Euro).

Am 31. Dezember 2018 betrug die Gesamtzahl der Aktien der PNE AG 76.557.803 Stück, davon befanden sich zum Stichtag 2.189.853 Aktien (im Vorjahr: 0 Aktien) im Besitz der PNE AG. Die Veränderung der ausgegebenen Aktien gegenüber dem Vorjahr um 1.777 Aktien ist auf Wandlungen aus der Teilschuldverschreibung zurückzuführen.

Die wesentlichen Positionen auf der Passivseite betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von 87,3 Mio. Euro (im Vorjahr: 130,1 Mio. Euro). Diese gliedern sich im Wesentlichen in

die in 2018 ausgegebene Anleihe 2018/2023 in Höhe von 50,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 100,0 Mio. Euro/Anleihe 2013/2018),

die in 2014 begebene Wandelanleihe 2014/2019 in Höhe von 6,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,6 Mio. Euro),

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 2,5 Mio. Euro),

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 15,2 Mio. Euro (im Vorjahr: 0,0 Mio. Euro),

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) sowie

die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 8,8 Mio. Euro (im Vorjahr: 7,7 Mio. Euro).

Die wesentlichen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Verbindung mit Windparkprojekten in Höhe von 4,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 8,4 Mio. Euro), sowie Rückstellungen für variable Vergütungen der Vorstände und leitenden Mitarbeiter in Höhe von 2,1 Mio. Euro (per 31. Dezember 2017: 1,9 Mio. Euro).

3. VERTRIEB UND MARKETING

Der Vertrieb der Windparkprojekte, die an Land errichtet werden, stützt sich erfolgreich auf den Direktverkauf an Einzel- und Großinvestoren. Mit diesem Direktvertrieb hat PNE seit Jahren positive Erfahrungen und wird diesen bewährten Vertriebsweg daher auch weiterhin verfolgen. Die Bündelung von Projekten und deren Entwicklung bis zu einer möglichst hohen Werthaltigkeit hat sich aber bereits zuvor bewährt. Dabei ist der Verkauf größerer Projektportfolien möglich, wenn es dafür auf Investorenseite Interesse gibt, wie die Verkäufe z. B.

in 2012 mit dem Offshore-Portfolioverkauf „Gode Wind“,

in 2015 mit dem Onshore-Projektpipelineverkauf „UK“ oder

in 2016 mit dem Onshore-Portfolioverkauf „YieldCo“

gezeigt haben.

Dieser erfolgreiche Weg soll auch künftig beschritten werden.

4. ENTWICKLUNG UND INNOVATIONEN

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb des operativen Geschäftszwecks Projektentwicklung fanden im Konzern der PNE AG im Berichtszeitraum nicht statt.

5. MITARBEITER

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2018 im Jahresdurchschnitt einschließlich der Vorstände 369 Personen (im Vorjahr: 362) beschäftigt. Die Mitarbeiter der Beteiligungsunternehmen sind in dieser Zahl enthalten. Von diesen Mitarbeitern (einschließlich Vorstände und Auszubildende) waren im Jahresdurchschnitt 151 (im Vorjahr: 152) Mitarbeiter bei der PNE AG beschäftigt.

Zum 31. Dezember 2018 waren im Konzern einschließlich der Vorstände 390 Personen beschäftigt (per 31. Dezember 2017: 369 Personen). Davon waren 236 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2017: 214 Personen) bei den Tochtergesellschaften der PNE AG beschäftigt; davon wiederum 178 Personen (per 31. Dezember 2017: 159 Personen) bei inländischen und 58 Mitarbeiter (per 31. Dezember 2017: 55 Personen) bei ausländischen Tochtergesellschaften.

Die vorhandene Mitarbeiterzahl wird laufend überprüft, um für die weitere Entwicklung des Konzerns vorbereitet zu sein.

6. IMMATERIELLE UNTERNEHMENSWERTE/NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Der Erfolg bei der Entwicklung von Windparkprojekten an Land und auf See basiert wesentlich auf dem Wissen und den Erfahrungen langjähriger qualifizierter Mitarbeiter sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten. Dabei sind unsere Mitarbeiter besonders gefordert: Ihre Kreativität und individuelles Vorgehen sind häufig die Schlüssel zur Lösung der oft komplexen Fragestellungen während der Entwicklung eines Windparks. Der Wert eines Windparkprojektes, von dem dann wieder der unternehmerische Erfolg der PNE AG und des Konzerns abhängt, wird im Wesentlichen in der Planungsphase bis zum Erreichen der Genehmigung geschaffen. Hierzu können wir auf die Fähigkeiten und Erfahrungen unserer in der Regel langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Sie verfügen nicht nur über eine hervorragende Expertise in der Branche, sondern sind darüber hinaus auch sehr gut vernetzt. So wird sichergestellt, dass in allen Phasen der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung aber auch beim Betrieb von Windparkprojekten auf hohe Fachkompetenz vertraut werden kann.

Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass die Potenziale unserer Mitarbeiter durch eine effektive interne Organisation und ein hohes Maß an Eigenverantwortung optimal genutzt werden können. Regelmäßige Bewertungen der Mitarbeiter und ihrer Aufgaben ermöglichen es uns, leistungsorientiert und auf die jeweiligen Aufgaben speziell zugeschnittene Anforderungsprofile immer wieder anzupassen. Auf diese Weise können hohe Standards in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen erreicht und gehalten werden. Durch die Sicherstellung der Qualifizierung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die laufende Optimierung der Verfahrensprozesse soll unsere Expertise im Markt weiter gestärkt werden.

Aus der Praxis heraus haben wir langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklung in Prozesse übergeführt, die es uns ermöglichen, zielgerichtet und intensiv von der Standortakquisition über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Windparks bis hin zum Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, das sogenannte „Repowering“, alle Phasen der Windparkprojektierung erfolgreich zu planen, durchzuführen und abzuschließen.

Bei der internationalen Expansion und der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um andere saubere Energien, Speichertechnologien und Power-to-Gas-Lösungen wissen wir um die große Bedeutung erfahrener Partner. Daher gilt der Grundsatz, dass wir möglichst nur dann in neue Märkte eintreten, wenn wir dies gemeinsam mit dort gut vernetzten Partnern machen können. Auch hier gilt der Grundsatz der fachlich-qualifizierten und von Vertrauen getragenen Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und an einem Projekt Beteiligten.

Wichtig ist außerdem die Pflege des in vielen Jahren aufgebauten Netzwerkes von Partnern und Unterstützern unseres Geschäftes. Da die Windparkprojektierung im Wesentlichen auf politischen Rahmenbedingungen basiert, arbeiten wir eng und intensiv mit Branchenverbänden zusammen und pflegen den ständigen Dialog. Den direkten Dialog suchen und pflegen die Projektverantwortlichen von PNE auch mit allen an einem Vorhaben Beteiligten, von den Grundeigentümern und Anliegern über die Kommunalpolitik bis hin zu den beteiligten Behörden.

Mit der kontinuierlichen Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen sichern wir Ausbildungsplätze und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. In der Regel bleiben die jungen Mitarbeiter auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen.

Unseren Mitarbeitern bieten wir laufend interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten an, damit sie ihre Qualifikationen erhalten und ausbauen können. Wichtig sind uns zudem auch der Erfahrungsaustausch und die Stärkung der internen standortübergreifenden Kommunikation. Daher hat der Vorstand in 2018 beschlossen, ein Softwaretool zur effizienteren Teamkommunikation sowie eine Mitarbeiter-APP einzuführen.

Mit den von uns projektierten und betriebenen Windparks und den künftigen Projekten für saubere Energien leisten wir national wie international einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen Abgasen und damit zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur. Die Stromerzeugung aus sauberen Energien wie der Windenergie leistet jedoch nicht nur positive Umweltbeiträge, sondern trägt auch dazu bei, die begrenzten Vorräte fossiler Energieträger zu schonen. Volkswirtschaftlich wirkt sich positiv aus, dass die Stromerzeugung dezentral erfolgt und damit teure Importe von Energieträgern vermindert und vermieden werden. Die Wertschöpfung findet dort statt, wo Strom aus sauberen Energien erzeugt wird. Somit sichern die von uns projektierten und in Betrieb genommenen Projekte eine ökologisch sinnvolle und ökonomisch richtige Stromerzeugung.

7. NACHTRAGSBERICHT

Der Nachtragsbericht zu den wesentlichen Auswirkungen nach Ende des Berichtszeitraums findet sich im Konzernanhang unter „9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“.

8. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES IKS/RMS DER MUTTERGESELLSCHAFT UND DES GESAMTKONZERNS

Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden.

Im Rahmen der Implementierung des IKS haben wir die einzelnen Funktionsbereiche der Gesellschaft und des Konzerns einer sorgfältigen Analyse unterzogen und entsprechend der Wahrscheinlichkeit und der Möglichkeit eines Schadenseintritts bewertet.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen bzw. den vorgenommenen Bewertungen haben wir den Aufbau der einzelnen Einheiten organisiert. Daneben haben wir die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Beispielsweise achten wir auf eine konsequente Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Gleichzeitig haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen der Muttergesellschaft und des Gesamtkonzerns Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des IKS stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen im System implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte überwacht.

WESENTLICHE MERKMALE DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)-Rechnungslegungsprozess ist es, sicherzustellen, dass die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie (konzern)internen Richtlinien erfolgt und dadurch den Adressaten des Konzern- und des Einzelabschlusses zutreffende und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat PNE ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle dafür relevanten Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen umfasst.

Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden.

Für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Bilanzierungssachverhalte fungiert das Konzernrechnungswesen als zentraler Ansprechpartner. Falls erforderlich, wird auf externe Sachverständige (Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Gutachter etc.) zurückgegriffen.

Darüber hinaus werden die rechnungslegungsbezogenen Kontrollen durch das Controlling des Konzerns durchgeführt. Alle Posten und wesentlichen Konten der Gewinn- und Verlustrechnungen, der Bilanzen des Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft. In Abhängigkeit davon, wie die rechnungslegungsbezogenen Daten durch das Rechnungswesen erstellt werden, erfolgen die Kontrollen monatlich oder quartalsweise.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist Bestandteil des Risikomanagements des Konzerns. Die für die Richtigkeit der rechnungslegungsbezogenen Daten relevanten Risiken werden von dem für den Risikobereich Finanzen zuständigen Risikobeauftragten überwacht und quartalsweise vom Risikomanagementgremium identifiziert, dokumentiert und beurteilt. Geeignete Maßnahmen zum Monitoring sowie zur Risikooptimierung von rechnungslegungsbezogenen Risiken sind durch das Risikomanagement des Konzerns eingerichtet.

Risikomanagement

Die Risikopolitik des Konzerns und der Gesellschaft ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand des Konzerns sowie der Gesellschaft zu sichern und gleichzeitig deren Werte systematisch und kontinuierlich zu steigern. Das Risikomanagement ist weitgehend in die vorhandene Unternehmensorganisation integriert. Damit können Doppeltätigkeiten und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen vermieden werden. So wird auch sichergestellt, dass die zentralen Risiken regelmäßig in den Führungsebenen behandelt werden.

Die Risikostrategie basiert auf einer Bewertung der Risiken und der mit ihnen verbundenen Chancen. In den Kernkompetenzfeldern des Konzerns und der Gesellschaft gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- und/oder Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen – soweit dies möglich ist – vermieden. Hinzu kommt, dass es sich bei einem großen Teil der Risiken um projekt- und/oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den jeweiligen Abteilungen und Bereichen behandelt werden. Dies hat sich bewährt.

Im „Risikomanagementhandbuch“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung klar definierter Kategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten, der bedeutenden assoziierten Unternehmen sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert.

Die einzelnen Risiken werden im Rahmen der internen Risikoberichterstattung innerhalb des Konzerns anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkung klassifiziert.

Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit

Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 % – 5 % Sehr gering
6 % – 20 % Gering
21 % – 50 % Mittel
51 % – 100 % Hoch

Klassifizierung nach Auswirkungsgrad

Erwartete Auswirkung
in TEUR
Grad der Auswirkung
T€ 0 bis T€ 250 Niedrig
>T€ 250 bis T€ 1.000 Moderat
>T€ 1.000 bis T€ 2.000 Wesentlich
>T€ 2.000 bis T€ 40.000 Gravierend

Aus der Kombination der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Auswirkung des Risikos erfolgt die Klassifizierung des Risikos im Sinne der Definition des Risikomanagements in „hoch“, „mittel“ und „gering“.

Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Absicherung von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht. Das zentrale Risikomanagement berichtet regelmäßig über die identifizierten Risiken an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten.

Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Prozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting erfolgt von der Mitarbeiterebene bis in den Vorstand. Mögliche Risiken werden somit bereits auf der Arbeitsebene erkannt und zeitnah in den Teams, Abteilungen und Bereichen diskutiert und bewertet. Gegebenenfalls werden auf dieser Ebene bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zum Umgang mit den Risiken dem Vorstand oder von diesem dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden und bereichsübergreifenden Risiken werden zudem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßigen Abstimmungen oder nach Bedarf Lösungen für solche Fragestellungen zu erarbeiten.

Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der (Konzern-)Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potenziell mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung/Auflösung von Rückstellungen gewonnen.

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer vorbildlichen Handlungsweise in allen geschäftlichen Belangen werden verantwortliche Mitarbeiter gezielt in Fragen der Compliance geschult.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv verfolgt:

Mögliche Risiken, die sich aus Änderungen von Gesetzen und Verordnungen für unser operatives Geschäft in der Windparkprojektierung ergeben können.

Mögliche Risiken, die sich aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz ergeben können.

Mögliche Risiken, die sich aus fehlenden Netzkapazitäten im In- und Ausland ergeben können.

Mögliche technische Risiken, die sich aus dem Eigenbetrieb von Windparks ergeben und die daraus erwarteten Ergebnisse negativ beeinflussen könnten.

Einen besonderen Stellenwert haben die Bemühungen um die Einhaltung der Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung. Risiken können sich jedoch aus der Nichteinhaltung der Regeln und der internen Richtlinien durch Einzelne ergeben.

EINSCHÄTZUNG VON RISIKEN UND CHANCEN

Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotenzial der Risiken nach Einschätzung des Vorstands, mit Ausnahme der im nachfolgenden Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2017 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Konzerns und der PNE AG sind aus Sicht des Vorstands angesichts der weltweiten Entwicklung des Klimaschutzes und des Ausbaus der Windenergie sowie den zu erwartenden Meilensteinzahlungen aus bereits erfolgten Projektverkäufen gut. Somit ist nach Einschätzung des Vorstands auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage der positiven wirtschaftlichen Lage per 31. Dezember 2018 stellt kein Einzelrisiko eine wesentliche Gefahr für den Konzern dar, auch wenn Risiken finanzielle Auswirkungen im oberen einstelligen (das Risiko aus der Betriebsprüfung bei der WKN GmbH) bis im unteren zweistelligen Millionenbereich haben könnten (das Risiko von Wertberichtigung der Offshore-Vorräte) und folglich als hoch klassifiziert werden. Somit sind aus Sicht des Vorstands bestandsgefährdende Risiken aktuell nicht ersichtlich.

Allgemeine Faktoren

Der Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Durch das interne Risikomanagementsystem minimiert die Gesellschaft die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und geht sie nur dann ein, wenn ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen bei beherrschbarem Risiko geschaffen werden kann. Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess. Aufbauend auf der Analyse der vorhandenen Kernprozesse erfolgt eine Bewertung der erfassten Risiken. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt regelmäßig. Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, hat sich die Einschätzung der jeweiligen Risiken gegenüber dem 31. Dezember 2017 nicht wesentlich geändert. Mit der Umsetzung der strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells auch auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien können sich weitere Risiken ergeben.

Allgemeine Erläuterung zur Einschätzung der Risiken

Sofern im Folgenden nicht anders angegeben, wird das jeweilige Risiko mit einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie einer niedrigen bis moderaten Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PNE AG und des Konzerns eingestuft. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von 0 bis 1 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Diese Risiken würden nach der Risikoklassifizierung mit gering bis mittel einzustufen sein. Die wesentlichen Risiken sind jeweils am Anfang der Kapitel beschrieben.

Risiken aus operativer Tätigkeit

Ein typisches Risiko ist das Genehmigungsrisiko von Projekten in etablierten und auch neuen Märkten. Bei zeitlichen Verzögerungen der Genehmigungen, bei negativen Ergebnissen von Ausschreibungen oder wenn sich durch marktbasierte Fördermechanismen das Angebot-Nachfrageverhältnis wesentlich verschiebt, können sich Verschiebungen in den Liquiditätsflüssen, höhere Anzahlungserfordernisse und Ausfälle von geplanten Mittelrückflüssen ergeben. Außerdem können Projekte in diesen Fällen unwirtschaftlich werden, was zu Ausbuchungen von bereits aktivierten unfertigen Erzeugnissen führen kann. Neben dem Vorratsvermögen kann dieses Risiko auch die Werthaltigkeit der Forderungen betreffen. Risiken bestehen für Bilanzwerte für On- sowie Offshore-Projekte im In- und Ausland, sollten Projekte unwirtschaftlich werden bzw. eine Realisierung nicht möglich sein. Die operativen Chancen in der Projektierung von Windparks an Land und auf See können jedoch nur realisiert werden, wenn solche unternehmerischen Risiken in Kauf genommen werden.

Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen der heutzutage notwendigen intensiven Umweltverträglichkeitsprüfungen, des ungewissen Zeitpunkts der Erteilung von Genehmigungen und Netzanschlusszusagen, möglicher Widersprüche/Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen oder durch Verbandsklagen, der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Windenergieanlagen oder der rechtzeitigen Verfügbarkeit sonstiger für die Errichtung eines Windparks erforderlicher Voraussetzungen und Komponenten ergeben. Durch ein umfangreiches Projektcontrolling versucht die Gesellschaft, diesen komplexen Anforderungen zeitgerecht Rechnung zu tragen.

Die Zahl der für die Errichtung von Saubere-Energien-Kraftwerken geeigneten Standorte in Deutschland ist begrenzt. Dies kann in Zukunft zu einem verstärkten Wettbewerb um diese Standorte und damit erhöhten Akquisitionskosten sowie zu höheren Betriebskosten, wie z. B. Nutzungsentschädigungen, führen, die den erzielbaren Deckungsbeitrag entsprechend mindern würden.

Im Zuge der Projektrealisierung bleibt die Gesellschaft darauf angewiesen, den aus zukünftig entstehenden oder zukünftig fällig werdenden Verbindlichkeiten resultierenden Kapitalbedarf zu decken. Außerdem könnte weiterer Kapitalbedarf entstehen, wenn und soweit die PNE AG aus von ihr unmittelbar oder mittelbar gegebenen Bürgschaften oder vergleichbaren Zusagen in Anspruch genommen werden sollte oder sich sonstige in diesem Abschnitt beschriebene Risiken realisieren sollten.

Ein Risiko für die künftige Entwicklung liegt – wie bei allen Unternehmen, die Projekte mit sauberen Energien entwickeln – im Bereich der Finanzierung und des Vertriebs von Projekten. Um dem zu begegnen, hat PNE bereits seit mehreren Jahren auf den Vertriebsweg „Einzel- und Großinvestoren“ sowie außerdem auf den Aufbau und Vertrieb von Portfolien mit Windparks, die bereits in Betrieb genommen wurden, gesetzt. Negative Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Projektvermarktung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da steigende Zinsen eine Erhöhung der Projektkosten zur Folge haben. Zudem können steigende Kapitalmarktzinsen gleichzeitig zu sinkenden Verkaufspreisen führen, da die Anforderungen der Einzel- und Großinvestoren an eine Projektverzinsung in diesem Fall steigen dürften. Weiterhin könnten sich bei einer Finanzkrise und einer daraus resultierenden Zurückhaltung der Banken Projektfinanzierungen für die Projektrealisierung als Risiko darstellen.

Risiken der Finanzierung bestehen auf Seiten der Partnerunternehmen (Ørsted vormals DONG Energy, Vattenfall) auch für die Offshore-Windparkprojekte. Je nach Projektfortschritt stehen der PNE AG noch Zahlungen für die Projekte „Atlantis I“ sowie „Gode Wind 4“ zu. Die Käufer der Projekte haben bisher noch keine Entscheidungen, die Projekte bauen zu wollen, getroffen. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Projekte realisiert werden und dass noch Zahlungen der PNE AG zufließen.

Risiken für die Weiterentwicklung und Realisierung von Projekten durch Partnerunternehmen bestehen auch aus dem 2015 erfolgten Verkauf der Projektpipeline in Großbritannien. Aus diesem Verkauf können noch Meilensteinzahlungen erhalten werden. Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass diese Meilensteinzahlungen erfolgen, da diese unter anderem von den Marktbedingungen (z. B. Auswirkung des Brexit) und der Aktivität des Käufers abhängig sind.

Ein Lieferantenrisiko im Bereich Windenergieanlagen ergibt sich aus der weltweiten Nachfrage im Verhältnis zu den vorhandenen Kapazitäten. Lieferengpässe bei steigender internationaler Nachfrage können nicht ausgeschlossen werden. Solche Lieferengpässe könnten zu verzögerter Realisierung von Windparkprojekten führen. Die Gesellschaft legt daher großen Wert auf den möglichst frühzeitigen Abschluss von Lieferverträgen mit namhaften Herstellern von Windenergieanlagen sowie Zulieferern (z. B. Fundamente) und die Vereinbarung der fristgerechten Lieferung.

In der PNE-Gruppe gibt es Joint-Venture-Gesellschaften, die Auslandsaktivitäten bereits eingegangen sind oder künftig gegebenenfalls eingehen werden, und daher Risiken darstellen können. Es besteht das Risiko, dass die Zusammenarbeit mit Partnern bereits bestehender Joint Ventures scheitert, etwa im Falle des Ausstiegs eines Joint-Venture-Partners mit der Folge, dass die Beziehungen und Kenntnisse des Joint-Venture-Partners über den betreffenden Auslandsmarkt nicht mehr genutzt werden können oder es zum Stillstand oder Scheitern bereits begonnener ausländischer Windparkprojekte kommt. Auch könnte es – insbesondere dann, wenn sich die von dem Joint-Venture-Unternehmen bearbeiteten Projekte nicht wie zunächst geplant realisieren lassen – zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Joint-Venture-Partner kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass in der Bilanz der PNE-Gruppe Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz bzw. auf das Vorratsvermögen der betreffenden Joint-Venture-Gesellschaft erfolgen müssen. All dies kann die Tätigkeit der Gesellschaft in dem betreffenden Auslandsmarkt deutlich erschweren und im ungünstigsten Fall sogar zu einem vollständigen Scheitern der Aktivität in diesem Land führen.

Die Bewertung von Projekten zur Nutzung sauberer Energien ist u. a. von der Einschätzung der künftigen Entwicklung der Strompreise in den Zielmärkten abhängig. Veränderungen in der Strompreisentwicklung können zu Veränderungen der Marktsituation führen.

PNE veröffentlicht Prognosen für die Unternehmensziele. Diese Prognosen sind auf Basis der Planung des Konzerns getroffen worden. Sollten sich Planungsannahmen im Zeitverlauf ändern, könnte dies dazu führen, dass die veröffentlichte Prognose nicht erreicht wird. Die Verfehlung einer veröffentlichten Prognose könnte für die Gesellschaft bzw. den Aktienkurs nachteilige Auswirkungen haben.

Die in der Bilanz enthaltenen Firmenwerte müssen zum Ende eines jeden Jahres mittels eines Impairmenttests auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Sollte sich in der Zukunft ein Impairment ergeben, hätte dies Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Die PNE AG hat ein Rating der Creditreform erhalten, welches zuletzt im März 2018 erneuert wurde. Negative Änderungen der Ratingeinstufung durch das Ratingunternehmen können bei einem Projektierer aufgrund der langfristigen Projektentwicklungszeiten bei unvorhergesehenen kurzfristigen Veränderungen im Umfeld eintreten. Dies könnte möglicherweise negative Auswirkungen auf Refinanzierungskosten der Gesellschaft haben.

Zins-, Finanzierungs- und Währungsrisiken

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies erfolgt unter Verwendung von Zinsswaps. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die gewünschte Risikobereitschaft abzustimmen. Danach werden dann die Sicherungsstrategien ausgewählt.

Der Konzern vergibt kurz- und langfristige Darlehen. Alle vergebenen Darlehen werden mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Dies gilt auch für die Darlehen an assoziierte Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen, so dass für die Darlehnslaufzeiten mit keinen materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft zu rechnen ist.

Aus der Ausgabe der Anleihe 2018/2023 und den in den Anleihebedingungen enthaltenen Covenants zur Eigenkapitalquote kann es aufgrund der Nichteinhaltung der Covenants zu erhöhten Zinszahlungen vor fristgemäßem Ablauf der Anleihe kommen. Die Anleihe wird Anfang Mai 2023 zur Rückzahlung fällig.

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte wird durch angemessene Wertberichtigungen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten Rechnung getragen. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei originären Finanzinstrumenten werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen getroffen, wie z. B. die Einholung von Sicherheiten und Bürgschaften, wenn dies auf Grund von Bonitätsprüfungen angemessen erscheint.

Der PNE-Gruppe zur Verfügung gestellte Finanzierungsmittel unterliegen teilweise einer variablen Verzinsung, die überwiegend an den 3-Monats-EURIBOR bzw. den EONIA gekoppelt sind. Die Gesellschaften haben sich nur teilweise gegen steigende kurzfristige Zinsen abgesichert.

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird eine revolvierende Liquiditätsplanung erstellt, welche die Liquiditätszu- und Liquiditätsabflüsse sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- und langfristige Sicht abbildet. Liquiditätsrisiken, das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können, bestehen insbesondere, wenn sich Closings bei Projektverkäufen im Rahmen des Direktverkaufs an externe Investoren verzögern sollten.

Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Zum Jahresende bestehen kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Konzern, die aus Sicht der Gesellschaft zu keinem wesentlichen Risiko führen.

Aus den Projekten im internationalen Bereich können sich mittel- und langfristig Währungsrisiken ergeben. Im operativen Bereich resultieren Fremdwährungsrisiken vorrangig daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als dem Euro abgewickelt werden können. Im Investitionsbereich können sich Fremdwährungsrisiken im Wesentlichen aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ergeben. Die Konzerngesellschaften versuchen, soweit möglich Transaktionen in Euro abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist geplant, soweit möglich und wirtschaftlich, die Absicherung wesentlicher konzernexterner Fremdwährungsgeschäfte durch Währungssicherungsgeschäfte rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen vorzunehmen.

Politische Risiken/Marktrisiken

Durch die 2016 beschlossenen Änderungen des EEG und das neue WindSeeG haben sich die Risiken für weitere Projekte auf See, die von PNE entwickelt werden, zum Jahresende 2016 deutlich erhöht. Durch die vorgenannten Gesetzesänderungen kann die Realisierung der Projekte deutlich verzögert oder vollkommen verhindert werden. Laut zweier Rechtsgutachten sind Teile des WindSeeG verfassungswidrig. Insbesondere werden durch das Gesetz gutgläubig getätigte Investitionen ohne Entschädigungsvorschrift durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung entwertet. Basierend auf dieser Einschätzung ist der Vorstand der PNE AG der Auffassung, dass das Gesetz in diesen Teilen verfassungswidrig ist und keinen Bestand haben wird. Die PNE AG, die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH (STRABAG-Konzern) und die International Mainstream Renewable Power Limited haben – über ihre betroffenen Projektgesellschaften – Ende Juli 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen einige der neuen gesetzlichen Regelungen eingereicht. Am 31. Januar 2019 wurde letztmalig der Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 (Stand 26. Oktober 2018) erörtert. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“, die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte bilanzielle Neueinschätzung mit einer Ergebnisbelastung von 10,8 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 ist. Auf die Vorräte der Offshore-Projekte „Atlantis II“ und „Atlantis III“ wurden entsprechend der oben aufgeführten Situation keine Wertberichtigungen vorgenommen. In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sind nach den Wertberichtigungen auf die Vermögenswerte von den Projekten „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“ Vermögenswerte in Höhe von 14,3 Mio. Euro und Rückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro der Offshore-Projekte „Atlantis II“ und „Atlantis III“ ausgewiesen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird für diese Projektwerte als gering bis mittel angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu 13,2 Mio. Euro auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit „hoch“ zu klassifizieren.

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten der PNE. Der Vorstand der PNE AG ist der Ansicht, dass Windparks zu den aktuell gültigen oder in Ausschreibungen zu erzielenden Vergütungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich projektiert und betrieben werden können. Dennoch werden die Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen PNE tätig ist oder zukünftig sein möchte, kontinuierlich überprüft, um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren und somit Risiken mindern zu können.

Die politischen Risiken und die Marktrisiken im Ausland können Auswirkungen auf die geplanten Projektrealisierungen in den nächsten Jahren haben. Die PNE AG und ihre Tochtergesellschaften beobachten die aktuellen Entwicklungen im Ausland intensiv, um mögliche Veränderungen der Marktlage oder der politischen Ausrichtung frühzeitig erkennen und rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Bei abrupten Änderungen der Vergütungssysteme sowie bei gesetzgeberischen rückwirkenden Eingriffen können sich aufgrund der mehrjährigen Projektentwicklungszyklen gleichwohl Risiken für die PNE-Gruppe verwirklichen.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Dazu zählen auch Risiken aus noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Steuerliche Risiken

Es bestehen steuerliche Risiken aus der körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerlichen Außenprüfung bei der WKN GmbH für die Jahre 2010 bis 2013. Diese Prüfung ist noch nicht final abgeschlossen. Auf Basis der Gespräche zwischen der Geschäftsführung der WKN GmbH sowie deren Steuerberatern auf der einen Seite und der Finanzbehörde auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf die steuerliche Berücksichtigung einzelner Sachverhalte. Mögliche Feststellungen der Betriebsprüfung könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WKN GmbH und des PNE-Konzerns im einstelligen Millionen Bereich haben. Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstands geht der Vorstand der PNE AG weiterhin davon aus, dass die steuerliche Abbildung der Sachverhalte zutreffend erfolgt ist. Für einzelne ausgewählte Sachverhalte, die im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffen wurden, wurde gleichwohl vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro gebildet. Für den wirtschaftlich überwiegenden Teil der im Rahmen der Betriebsprüfung aufgegriffenen Sachverhalte sieht der Vorstand dagegen unverändert keinen Anlass, in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 eine Rückstellung zu erfassen. Sollte die Betriebsprüfung negativ ausgehen, würde die Gesellschaft gegen die den wirtschaftlich überwiegenden Teil der Sachverhalte betreffenden Bescheid Klage erheben. Selbst bei Bildung einer Rückstellung in Höhe über alle Sachverhalte der Betriebsprüfung würde dies keine Auswirkung auf die veröffentlichte Guidance für 2018 haben, da mögliche Ergebnisauswirkungen im Steuer- und Zinsaufwand und damit außerhalb des EBITs ausgewiesen werden würden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering angesehen, die Auswirkung bei einem Eintritt als gravierend. Der Eintritt eines solchen Risikos wäre mit Auswirkungen von bis zu weiteren 7 Mio. Euro, neben den bereits getätigten Rückstellungen, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbunden. Das Risiko ist daher im Sinne der Definition des Risikomanagements mit „hoch“ zu klassifizieren.

Die PNE AG und ihre Tochter- sowie sonstige Konzerngesellschaften sind derzeit in 13 Ländern tätig und unterliegen damit vielfältigen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen in diesen Bereichen können zu einem höheren Steueraufwand und zu höheren Steuerzahlungen führen. Außerdem können Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen auch Einfluss auf Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die aktiven und passiven latenten Steuern haben. PNE agiert in Ländern mit komplexen steuerlichen Regelungen, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Zukünftige Auslegungen und Entwicklungen steuerlicher Gesetze und Regelungen könnten Steuerverbindlichkeiten, Rentabilität und Geschäftsbetrieb beeinflussen. Um diese Risiken zu minimieren, wird konzernübergreifend laufend mit länderspezifischen Steuerberatern zusammengearbeitet und die aktuelle Steuersituation analysiert.

Chancen

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2018 Wertberichtigungen auf die Offshore-Vorräte für die Projekte „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“ in Höhe von 10,8 Mio. Euro vorgenommen. Der Vorstand der PNE AG ist weiterhin der Meinung, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaften gewonnen werden kann. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei betroffenen Projekte „Jules Verne“, „Nautilus“ und „Nemo“ ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings nicht vor einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam würde.

Als Projektierer von Windparks an Land und auf See agiert PNE in einem internationalen Wachstumsmarkt. Unabhängige Studien gehen aufgrund der Endlichkeit der fossilen Energieträger, dem Zwang zur Verminderung von Klimaschadstoffen sowie dem Bedarf an sicheren Energiequellen von weiterhin hohen Zuwachsraten der Windenergie in den kommenden Jahren aus. Der erfolgreiche Abschluss der Weltklimakonferenzen 2015 in Paris und 2018 in Kattowitz zeigt, dass die Notwendigkeit einer Energiewende weltweit erkannt worden ist. Die Unternehmen in der PNE-Gruppe verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Markt über die Voraussetzungen und die Erfahrungen, um von dieser Entwicklung langfristig zu profitieren.

Die ständige Weiterentwicklung des Geschäftsmodells setzte die PNE AG unter anderem mit einer Tochtergesellschaft fort, in der erneut, nach der erfolgreichen Umsetzung des ersten Windparkportfolios in den Jahren 2014 – 2016, fertiggestellte und in Betrieb genommene Windparks an Land mit einer Gesamtleistung von bis zu max. 200 MW bis 2020 gebündelt werden sollen. Die PNE bleibt vorerst direkt beteiligt und profitiert somit von künftigen Erträgen sowie dem Betriebsmanagement. Bereits beim vorherigen Portfolio hat sich gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich beschritten werden kann.

Besondere Chancen liegen in den Auslandsaktivitäten des Konzerns sowie in möglichen neuen Märkten und in der Erweiterung des Geschäftsmodells auf weitere saubere Energien und Speichertechnologien sowie neue Märkte. PNE ist bereits in einer Reihe attraktiver Wachstumsmärkte tätig. Dabei erfolgt die Expansion primär in Länder mit stabilen politischen Rahmenbedingungen und mit verlässlichen Vergütungs- und Förderregeln oder auch in Länder mit einem vergleichsweise hohen Marktpotenzial. Dazu zählen neue Märkte mit einem stark steigenden Strombedarf. Um die jeweiligen örtlichen Bedingungen hinreichend zu berücksichtigen, erfolgt der Markteintritt vielfach in Kooperation mit einem lokalen Partner. Diese Art der Internationalisierung hat sich als kosteneffiziente und erfolgversprechende Strategie bewährt. Auch künftig wird PNE diesen bewährten Weg der selektiven Auslandsexpansion weiter verfolgen und vorhandene Marktchancen entschlossen nutzen.

Die Kernkompetenz von PNE liegt in der Projektentwicklung, dem Bau und dem Betrieb sowie Repowering von Windprojekten auf hohem internationalem Niveau. Diese Kompetenz kann auch in weiteren Auslandsmärkten mit Ausbaupotenzial genutzt werden. Solche Märkte werden daher kontinuierlich beobachtet und die Chancen für einen Markteintritt sorgfältig geprüft.

Neben den Chancen der Internationalisierung stehen die Perspektiven, die der etablierte deutsche Markt für Windenergie sowohl an Land wie auch auf See weiterhin bietet. Die Klimaziele der Bundesregierung und die Notwendigkeit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit erfordern den beschleunigten Ausbau von Windparks an Land wie auf See. PNE zeichnet sich dadurch aus, dass sie bereits sechs Windparkprojekte auf See durch den gesamten Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führte. Drei dieser Windparks sind von den Käufern bereits komplett errichtet und in Betrieb genommen worden. Ein weiterer wurde weitgehend errichtet und soll in 2019 vollständig in Betrieb genommen werden. In der Projektentwicklung auf See wurde seit Jahren eine hohe Kompetenz entwickelt, die auch auf internationale Märkte übertragen werden kann. Daher prüfen wir die Möglichkeiten der Entwicklung von Windparks auf See in den USA, aber auch in anderen Ländern.

Das Wachstum des Windenergiesektors in Deutschland bietet außerdem erhöhte Perspektiven bei der Erbringung von Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windpark-Assets. PNE versteht sich als verlässlicher Partner der Entwickler und Betreiber von Windparks und betreut diese oftmals auch nach erfolgter Übergabe im technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement. Dieser Bereich wird zielstrebig weiter ausgebaut. Daher wurden auch bereits Dienstleistungen in der Projektentwicklung, im Baumanagement und bei der Projektfinanzierung erbracht.

Mit der energy consult GmbH hat sich die Gruppe beim technischen und kaufmännischen Betriebsmanagement stark aufgestellt. Windenergieanlagen mit rund 1.500 MW Nennleistung, eine Vielzahl an Umspannwerken sowie auch Photovoltaikanlagen werden betreut. Mit Sitz in Cuxhaven und ihrer Betriebsstätte in Husum ist die energy consult GmbH sowohl auf dem deutschen Markt als auch international im technischen Betriebsmanagement präsent.

Optimierte Strategie

Die seit langem erfolgreiche Tätigkeit in diesen Geschäftsfeldern ist die gute Basis für eine strategische Optimierung der Konzernaktivitäten.

Weltweit wächst die Nachfrage nach sauberen Energien und einer gesicherten Stromversorgung. Diesen Entwicklungen trägt PNE mit einer Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als „Clean Energy Solution Provider“ die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Die strategische Weiterentwicklung umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der sauberen Erneuerbaren Energien. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks an Land und auf See werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von sauberen Energien Kraftwerken entwickelt und realisiert. Das ist Kern der neuen, erweiterten strategischen Ausrichtung.

Projektentwicklung und Portfolio

Projektentwicklung bleibt das Kerngeschäft. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung von Qualitätsprojekten, der Aufbau eines neuen europäischen Windparkportfolios mit bis zu max. 200 MW bis 2020 („Windparkportfolio 2020“) und technologieübergreifende Projekte.

Technologien

Neben der Windenergie sollen künftig auch Photovoltaik, Speicherung und Power-to-Gas wesentliche Bausteine der Unternehmensstrategie sein. Damit wird der Einstieg in die Segmente Mobilität und Wärme aus sauberen Energien (Sektorenkopplung) geplant. Dazu gehört die Entwicklung von Power-to-Gas-Projekten unter anderem bei der Erzeugung von Wasserstoff. In der Verbindung von Windparks, Photovoltaikanlagen und Speichern will PNE künftig auch Kraftwerke und Insellösungen also autarke saubere Energieanlagen, die unabhängig vom Stromnetz sind, entwickeln.

Märkte

Neben den etablierten Märkten in Europa und Amerika für Windenergie wie Deutschland, Frankreich oder USA rücken für PNE künftig auch neue Märkte etwa in Lateinamerika, im mittleren und fernen Osten sowie in Afrika in den Fokus, wenn sie ein großes Potenzial für die Entwicklung von sauberen Energien besitzen. Solche Märkte zeichnen sich durch einen stark steigenden Energiebedarf aus. Kooperationen mit erfahrenen Partnern gewährleisten sichere Markteinstiege in diesen Ländern.

Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen etwa beim Betriebsmanagement und weitere Finanzierungslösungen für Projekte der sauberen Energien stehen ebenfalls für eine Ausweitung der Aktivitäten von PNE. Auch anorganisches Wachstum durch Kooperationen, Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Service-, der Photovoltaik-, der Batterie- und Speicherbranche ist möglich.

Die Optimierung von Windparks steht ebenso auf der Agenda wie Dienstleistungen für Projekte auf See, die Ausweitung des Betriebsmanagements für Windparks und Umspannwerke auch auf Photovoltaikprojekte und der Aufbau von technologieübergreifendem Know-how.

Energy Supply Management

Zusätzlich soll ein weiteres Margenpotenzial durch die Optimierung der Vermarktung von Strom und Gas aus sauberen Energien erschlossen werden.

Umsetzung/Smart Development

Wir verfügen über erfahrene und spezialisierte Mitarbeiter, um die Strategie umzusetzen. Mit einem integrierten Projektansatz werden bereits Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Produkten sowie in neuen Märkten entwickelt. Dabei sollen verschiedene saubere Energien und Speichertechnologien kombiniert, der Eintritt sowie der Austritt in neue Märkte beschleunigt, die Zeitspanne bis zu einem Projekterfolg verkürzt und hohe Vorleistungen in Projekten vermieden werden.

Risikominimierung und neue Potenziale

Mit dieser neuen Strategie minimieren wir Marktrisiken, eröffnen der PNE neue Potenziale und Märkte. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung der Strategie gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg der durchschnittlichen operativen Ergebnisse und zur Verstetigung der bisher sehr volatilen Ergebnisse führen. Mit dem Programm „Scale up“ setzen wir weiter auf unsere Kernkompetenzen und eröffnen uns weitere Teile der Wertschöpfungskette.

9. PROGNOSEBERICHT

Die PNE-Gruppe vereint als international tätiger und einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer Verantwortung. Dabei bearbeitet sie bisher die Wertschöpfungskette rund um Windparks von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung und dem Vertrieb über den Betrieb von Windparks und Umspannwerken bis hin zum Repowering – also dem Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue auf dem aktuellen Stand der Technik. Die dabei erworbenen hohen Kompetenzen bieten wir auch Dritten als Dienstleistungen an. Diese Öffnung gegenüber Kunden ist auch Bestandteil der strategischen Ausrichtung zu einem Anbieter von Lösungen für saubere Energien – einem „Clean Energy Solution Provider“.

Wir wollen Projekte mit einer hohen Qualität, die internationale Standards erfüllt und eine gesicherte Projektfinanzierung auf internationalem Niveau möglich macht, entwickeln. Erreicht wird eine solche Projektqualität durch die Sicherstellung der Prognose für den Projektzeitplan und den Kostenrahmen von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme.

Nach dem erfolgreichen Aufbau und Verkauf eines ersten Windparkportfolios verfolgen wir das Ziel, bis 2020 ein neues europäisches Portfolio mit Windparks von insgesamt bis zu max. 200 MW zu realisieren („Windparkportfolio 2020“). Das Portfolio soll vorrangig Windparks in Deutschland und Frankreich umfassen. Der Aufbau des neuen Portfolios kann durch selbstentwickelte Windparkprojekte, den Zukauf von Altwindparks zum späteren Repowering und den verstärkten Ankauf von teilentwickelten Projekten erfolgen. Zum Portfolio 2020 zählt auch der repowerte Windpark „Gerdau-Repowering“, der zum Jahresende 2018 komplett errichtet und teilweise in Betrieb genommen war. In dem Portfolio werden seit der Inbetriebnahme von „Gerdau-Repowering“ Windparks mit jetzt 64,8 MW Nennleistung betrieben. Ein weiteres Projekt befand sich zum Berichtszeitpunkt in Bau. Bis der Aufbau des neuen Portfolios abgeschlossen ist, werden fertiggestellte Windparks in einer Tochtergesellschaft gebündelt, um durch den Stromverkauf laufende Erträge zu erzielen.

Darüber hinaus ist die Verbindung von Kraftwerken mit sauberen Energien und Speichertechnologien ein Zukunftsthema. Wir haben daher die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe im Zuge der Umsetzung unserer Strategie mittels des Programms „Scale up“ erweitert. Das operative Geschäft wird neu ausgerichtet und die Aktivitäten national wie international auf eine deutlich breitere Basis gestellt. Ziel ist es, PNE vom Spezialisten für Windparks zum breit aufgestellten Anbieter von Lösungen für saubere Energien weiterzuentwickeln. Grundzüge dieser erweiterten Strategie eines „Clean Energy Solution Provider“ sind die Ausweitung des Service-Angebots und die Erschließung neuer Märkte sowie Technologien. Mit dieser Erweiterung des erfolgreichen Geschäftsmodells, sollen die Volatilität der Erträge zu verringert und neue Margenpotenziale erschlossen werden.

Wir reagieren mit der neuen strategischen Ausrichtung auf Veränderungen in den Märkten der sauberen Energien. Während saubere Energien weltweit in den kommenden Jahren dynamisch wachsen werden, sind in einzelnen, etablierten Märkten gegenläufige Entwicklungen zu beobachten. Förderungen für Windenergie werden gekürzt und Vergütungssysteme auf Ausschreibungen oder andere Marktmechanismen umgestellt und der Zubau der Windenergie in manchen Ländern dadurch begrenzt. Das verschärft den Wettbewerbsdruck. Die Optimierung der Kosten rund um ein Projekt gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.

Diesen Entwicklungen trägt PNE mit der Ausweitung des operativen Geschäfts Rechnung und will als „Clean Energy Solution Provider“ die Chancen aus der Wandlung der Märkte nutzen. Aufbauend auf den umfangreichen Erfahrungen aus der erfolgreichen Entwicklung, Projektierung und Realisierung von Windparks werden künftig auch Projekte und Lösungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Kraftwerken mit sauberen Energien entwickelt und realisiert. Dabei haben wir auch Photovoltaikprojekte und Hybridlösungen sowie Speichertechnologien im Blick. Das ist Kern der neuen strategischen Ausrichtung.

Damit minimieren wir Marktrisiken, eröffnen PNE neue Potenziale und Märkte und werden mittelfristig vor allem die bisher volatilen Ergebnisse verstetigen. Nach einer Übergangsphase, in der mit Investitionen die Weichen zur Umsetzung des Programms „Scale up“ gestellt werden, soll dies bis 2023 zu einem Anstieg des durchschnittlichen operativen Ergebnisses (EBIT) führen.

Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den Ergebnissen

aus der Umsetzung der operativ geplanten Projekte im In- und Ausland (Onshore, Offshore, Photovoltaik),

aus dem Dienstleistungs- und Servicegeschäft sowie “ aus dem Stromerzeugungsgeschäft.

Im Geschäftsjahr 2019 werden wir weitere Vorleistungen im unteren einstelligen Millionenbereich für die strategische Erweiterung des Geschäftsmodells und die Vorbereitung des Eintritts in neue Märkte haben, rechnen aber dennoch mit einem deutlich positiven EBITDA im Konzern in Höhe von 25 bis 30 Mio. Euro und mit einem EBIT in Höhe von 15 bis 20 Mio. Euro. In diesen Ergebnissen sind keine Gewinne aus Projekten berücksichtigt, die in 2019 für das im Aufbau befindliche „Windparkportfolio 2020“ errichtet werden sollen.

Die MW-Zahlen der Projektpipeline sollen auch im Geschäftsjahr 2019 im Konzern mindestens gegenüber dem 31. Dezember 2018 (rund 4.900 MW) konstant gehalten werden.

Die PNE AG erwartet für das Geschäftsjahr 2019 auf EBIT-Basis ein positives Ergebnis in einer Größenordnung im unteren einstelligen Millionenbereich.

10. SONSTIGE ANGABEN

10.1 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Angaben zu Beziehungen mit „nahestehenden Personen“ finden sich im Konzernanhang unter „X. Sonstige Angaben“ Punkt 4.

10.2 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289f BZW. § 315d HGB]

Die mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich „Investor Relations“ unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

10.3 ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 289a ABS. 1 HGB UND § 315a ABS. 1 HGB [ÜBERNAHMERICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ]

Kapitalverhältnisse

Die PNE AG hat zum 31. Dezember 2018 insgesamt 76.557.803 Namensaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Am 31. Dezember 2018 betrug der Anteil nicht meldepflichtiger Aktienbestände (weniger als 3 Prozent des Grundkapitals) rund 75,7 Prozent. Von einem Aktionär bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 die Meldung einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte.

Die Aktien der Gesellschaft unterliegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen und nicht satzungsgemäß Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Eine Stimmrechtskontrolle durch die Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital ist nicht gegeben.

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen.

Die Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Somit bedarf auch die Änderung der Satzung gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 15 Absatz 2 der Satzung in der Regel eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer einfachen Stimmenmehrheit; in bestimmten Fällen ist allerdings eine Stimmenmehrheit von 75 Prozent für die Änderung der Satzung erforderlich.

Zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 7 der Satzung der Aufsichtsrat berechtigt.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Mai 2022 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem] an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen „Öffentliches Erwerbsangebot“) kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapital zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen – auch gegen die Gesellschaft-, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 %igen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

Von der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 erteilten Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben, hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum erstmals Gebrauch gemacht. Mit Angebotsunterlage vom 8. November 2018 hat sie ein an alle Aktionäre gerichtetes Aktienrückkaufangebot unterbreitet, insgesamt bis zu 2.190.000 Aktien innerhalb einer Preisspanne von 2,25 Euro bis 2,74 Euro zu erwerben. Im Zuge der Durchführung des Aktienrückkaufangebots hat die Gesellschaft anschließend insgesamt 2.189.853 eigene Aktien zu einem Preis von 2,65 Euro je Aktie oder niedriger – je nachdem, zu welchen Konditionen der jeweilige Aktionär der Gesellschaft Aktien angedient hat – erworben.

Zudem hat die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu weitere 7.750.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals II/2012 erteilten Ermächtigung, die am 14. Mai 2017 infolge Zeitablaufs erloschen ist, hatte der Vorstand im Jahr 2014 durch Begebung der Wandelanleihe 2014/2019 Gebrauch gemacht.

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) auszugeben. Die Schuldverschreibungen können nach dieser Ermächtigung einen Gesamtnennbetrag von bis zu 80.000.000,00 Euro und eine Laufzeit von längstens 20 Jahre haben. Den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- und/oder Optionsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 20.000.000,00 Euro eingeräumt werden. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu 20.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Von der im Rahmen des Bedingten Kapitals 2017 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 38.250.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Berichtszeitraum ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

Zum 31. Dezember 2018 bestand das Genehmigte Kapital 2017 daher noch in voller Höhe von 38.250.000,00 Euro.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Wandelanleihe 2014/2019

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Wandelanleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Anleiheschuldnerin die vorzeitige Rückzahlung seiner Wandelteilschuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zu verlangen. Ein Kontrollwechsel liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Anleiheschuldnerin erlangt oder erlangen, wobei Kontrolle (i) direktes oder indirektes (im Sinne von § 34 WpHG, bis 2. Januar 2018 § 22 WpHG) rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum von insgesamt mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin oder (ii) bei einem öffentlichen Angebot für Aktien der Anleiheschuldnerin den Fall, dass die Aktien, die sich bereits in der Kontrolle des Bieters befinden, und die Aktien, für die bereits das Angebot angenommen wurde, zusammen mehr als 30 Prozent der Stimmrechte der Anleiheschuldnerin gewähren oder (iii) der Verkauf oder die Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Anleiheschuldnerin durch diese an bzw. auf eine andere Person oder Personen bedeutet.

Im Falle eines Kontrollwechsels wird nach Maßgabe der Anleihebedingungen zudem der Wandlungspreis für die Ausübung der Wandlungsrechte innerhalb einer bestimmten Frist angepasst.

Unternehmensanleihe 2018/2023

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

IKB Darlehensvertrag mit der PNE WIND West Europe GmbH

Tritt ein Kontrollwechsel im Sinne des Vertrags ein, hat die IKB Deutsche Industriebank AG als Darlehensgeberin nach Maßgabe des Darlehensvertrags das Recht, den Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Kontrollwechsel meint nach dem Vertrag, dass die PNE AG als Bürge des Darlehensvertrags nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält oder eine natürliche oder juristische Person mindestens 30,1 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der PNE AG als Bürgen halten.

Weitere Vereinbarungen

Darüber hinaus haben weder die PNE AG noch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften weitere wesentliche Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt gemäß des jeweiligen Anstellungsvertrags für die restliche Vertragslaufzeit zu; es ist mit Vertragsbeendigung ohne Abzinsung in einem Betrag auszuzahlen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Tantieme bis Vertragsende zu. Dabei ist – jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung – die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt nach § 5 Abs. 1 des jeweiligen Anstellungsvertrags.

10.4 VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf zusammen TEUR 2.884 (im Vorjahr: TEUR 2.668).

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 TEUR 530 (im Vorjahr: TEUR 530) betragen.

Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrates erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 630 (im Vorjahr: TEUR 622). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

in TEUR Fixe Vergütung 2018 Sitzungsgeld 2018 Gesamtbezüge 2018
Herr Pedersen 140,0 18,0 158,0
Herr Kruse 105,0 16,0 121,0
Herr Egger 90,0 16,0 106,0
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 18,0 78,0
Herr Schuhbauer 60,0 17,0 77,0
530,0 100,0 630,0

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge (inkl. abgegrenzter Verbindlichkeiten für Tantiemen) bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.254 (im Vorjahr: TEUR 2.046).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen „gewährte Zuwendungen“ spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff „Zufluss“ aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z. B. Rückstellung für variable Vergütungen, die im Folgejahr zur Auszahlung führen).

Gewährte Zuwendungen Gesamtvorstand Zufluss Gesamtvorstand
in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 885 885 885 885 885 885
Nebenleistungen 76 79 79 79 76 79
Summe 961 964 964 964 961 964
Einjährige variable Vergütung 598 560 0 598 342 598
Mehrjährige variable Vergütung 487 730 0 730 357 487
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 357 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 487 0 0 0 0 487
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 730 0 730 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 1.085 1.290 0 1.328 699 1.085
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.046 2.254 964 2.292 1.660 2.049

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde aktuell das zu erwartende Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt. Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z. B. ein zu erwartendes Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z. B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2. Januar 2018 § 21 WpHG) mittteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt für die restliche Vertragslaufzeit zu, jedoch in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent einer im Rahmen des Angebots erreichten Steigerung des Unternehmenswerts zu. Dabei ist – jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung – die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Gewährte Zuwendungen Markus Lesser Vorstand (CEO) Vorstand seit 1.4.2011 Zufluss Markus Lesser Vorstand (CEO) Vorstand seit 1.4.2011
in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 350 350 350 350 350 350
Nebenleistungen 24 24 24 24 24 24
Summe 374 374 374 374 374 374
Einjährige variable Vergütung 236 215 0 236 158 236
Mehrjährige variable Vergütung 193 289 0 289 192 193
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 192 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 193 0 0 0 0 193
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 289 0 289 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 429 504 0 525 350 429
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 803 878 374 899 724 803
Gewährte Zuwendungen Jörg Klowat Finanzvorstand (CFO) Vorstand seit 1.4.2011 Zufluss Jörg Klowat Finanzvorstand (CFO) Vorstand seit 1.4.2011
in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 315 315 315 315 315 315
Nebenleistungen 32 32 32 32 32 32
Summe 347 347 347 347 347 347
Einjährige variable Vergütung 213 196 0 213 135 213
Mehrjährige variable Vergütung 173 260 0 260 165 173
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 165 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 173 0 0 0 0 173
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 260 0 260 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 386 456 0 473 300 386
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 733 803 347 820 647 733
Gewährte Zuwendungen Kurt Stürken Vorstand (COO) Vorstand seit 16.9.2016 Zufluss Kurt Stürken Vorstand (COO) Vorstand seit 16.9.2016
in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 220 220 220 220 220 220
Nebenleistungen 20 23 23 23 20 23
Summe 240 243 243 243 240 243
Einjährige variable Vergütung 149 149 0 149 49 149
Mehrjährige variable Vergütung 121 181 0 181 0 121
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 121 0 0 0 0 121
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 181 0 181 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 270 330 0 330 49 270
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 510 573 243 573 289 513

 

Cuxhaven, 22. März 2019

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018

DER PNE AG, CUXHAVEN

(Rundungsdifferenzen möglich) 2018
in EUR
2017
in TEUR
1. Umsatzerlöse 19.779.395,70 93.922
2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 4.511.156,03 -436
3. Sonstige betriebliche Erträge 10.280.328,99 40.322
4. Gesamtleistung 34.570.880,72 133.808
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren -5.532.108,47 -54.751
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.690.1 17,12 -24.101
-12.222.225,59 -78.852
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.616.893,42 -10.437
b) Soziale Abgaben -1.278.701,96 -1.230
-11.895.595,38 -11.667
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -566.087,61 -678
8. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -8.438.056,09 0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.444.006,85 -7.070
10. Betriebsergebnis -6.995.090,80 35.540
11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.736.270,29 2.192
12. Erträge aus Beteiligungen 24.000,00 10
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.154.906,25 4.045
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen -3.513.434,13 -28
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.246.399,70 -8.526
16. Ergebnis vor Steuern -9.839.748,09 33.233
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 78.444,95 -563
18. Ergebnis nach Steuern -9.761.303,14 32.670
19. Sonstige Steuern -122.275,56 -58
20. Jahresfehlbetrag/-überschuss -9.883.578,70 32.612
21. Gewinnvortrag 130.896.618,23 107.471
22. Dividende -3.062.241,04 -9.187
23. Entnahme für den Erwerb eigener Anteile -3.613.257,45 0
24. Bilanzgewinn 114.337.541,04 130.897
Ergebnis je Aktie (unverwässert) -0,13 EUR 0,43 EUR
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) (in Tausend) 76.454 76.556
Ergebnis je Aktie (verwässert) -0,12 EUR 0,42 EUR
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) (in Tausend) 78.640 78.709

Bilanz (HGB) zum 31. Dezember 2018

DER PNE AG, CUXHAVEN

Aktiva

(Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.18
in EUR
Stand am 31.12.17
in TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 100.497,12 135
100.497,12 135
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.215.070,37 10.545
2. Technische Anlagen und Maschinen 538.387,24 584
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 283.984,52 324
11.037.442,13 11.453
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 105.644.905,79 88.969
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.450.135,58 1.450
3. Beteiligungen 801.575,78 802
107.896.617,15 91.221
Anlagevermögen, gesamt 119.034.556,40 102.809
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse 14.560.146,37 10.049
2. Waren 2.355,50 2
3. Geleistete Anzahlungen 16.212.917,19 146
30.775.419,06 10.197
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 481.930,42 1.182
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 106.516.719,79 137.319
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1,73 0
4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.459.758,81 1.356
109.458.410,75 139.857
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 83.708.732,55 156.809
Umlaufvermögen, gesamt 223.942.562,36 306.863
C. Rechnungsabgrenzungsposten 158.718,46 149
Aktiva, gesamt 343.135.837,22 409.821

Passiva

(Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 31.12.18
in EUR
Stand am 31.12.17
in TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital 76.557.803,00 76.556
Eigene Anteile -2.189.853,00 0
Bedingtes Kapital: EUR 20.000.000,00 (i.V. EUR 20.000.000,00)
II. Kapitalrücklage 58.433.659,02 58.430
III. Bilanzgewinn 114.337.541,04 130.897
Eigenkapital, gesamt 247.139.150,06 265.883
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 808.209,71 855
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 37.667,00 306
2. Sonstige Rückstellungen 7.730.854,01 12.476
7.768.521,01 12.783
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 56.551.315,10 106.557
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.045.356,26 2.486
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.21 1.800,00 0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.1 12.825,32 6.808
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.777.385,49 7.726
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 1.662.127,27 6.657
Verbindlichkeiten, gesamt 87.360.809,44 130.234
E. Rechnungsabgrenzungsposten 59.147,00 67
Passiva, gesamt 343.135.837,22 409.821

KAPITALFLUSSRECHNUNG (HGB) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DEN ZEITRAUM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

Alle Angaben in TEUR (Rundungsdifferenzen möglich) 2018 2017
Jahresergebnis -9.884 32.612
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 1.091 4.480
-/+ Sonstige Beteiligungserträge/-verluste und Ergebnis aus Gewinnabführungs (-)/Verlustübernahme -1.760 -2.202
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag -78 563
– Ertragsteuerzahlungen 32 -813
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens 566 678
+ Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.513 28
+ Abschreibungen auf Umlaufvermögen 8.438 0
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen -5.014 3.526
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -47 -45
– Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 -17.053
+/- Ab-/Zunahme der Vorräte sowie anderer Aktiva 263 -22.960
-/+ Ab-/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 700 9.367
-/+ Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 7.214 4.445
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.034 12.626
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 3 9
– Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und in Sachanlagen -118 -419
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 37.508
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -11.968 -8.885
– Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten -8.221 0
+ Erhaltene Zinsen 4.155 4.045
+/- Erhaltene Dividenden / Gewinnabführung/ Verlustübernahme 2.216 1.667
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -13.933 33.925
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen 50.000 0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 1.700 0
– Auszahlung Dividende -3.062 -9.187
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen -100.000 0
– Auszahlungen aus dem Rückkauf von eigenen Anteilen -5.803 0
– Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -140 -135
– Gezahlte Zinsen -5.246 -8.526
– Auszahlungen aus außerordentlichen Posten (Kapitalerhöhungskosten) -1.650 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -64.201 -17.848
Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel (< = 3 Monate) -73.100 28.703
+ Finanzmittel (< = 3 Monate) am Anfang der Periode 156.809 128.106
Finanzmittel am Ende der Periode* 83.709 156.809
Ergänzende Angaben: Der Wert der Finanzmittel entspricht zum 31.12. der Bilanzposition „Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten“
*davon als Sicherheit verpfändet 8.266 543

EIGENKAPITALSPIEGEL (HGB) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

Gezeichnetes Kapital Rücklagen
Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile Kapitalrücklage
in EUR Stammaktien Stammaktien Summe nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB Bilanzgewinn/ -verlust Gesamteigenkapital
Stand zum 1.1.2017 76.556.026,00 0,00 76.556.026,00 58.430.110,17 107.471.103,89 242.457.240,06
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.186.723,12 -9.186.723,12
Jahresüberschuss 2017 0,00 0,00 0,00 0,00 32.612.237,46 32.612.237,46
Stand am 31.12.2017/1.1.2018 76.556.026,00 0,00 76.556.026,00 58.430.110,17 130.896.618,23 265.882.754,40
Kapitalerhöhung / -herabsetzung
Erwerb/ Veräußerung eigener Anteile 0,00 -2.189.853,00 -2.189.853,00 0,00 -3.613.257,45 -5.803.1 10,45
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.062.241,04 -3.062.241,04
Wandelschuldverschreibung 2014/2019 1.777,00 0,00 1.777,00 3.548,85 0,00 5.325,85
Jahresüberschuss 2018 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.883.578,70 -9.883.578,70
Stand zum 31.12. 2018 76.557.803,00 -2.189.853,00 74.367.950,00 58.433.659,02 114.337.541,04 247.139.150,06

ANLAGENSPIEGEL (HGB) DER PNE AG, CUXHAVEN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

Anschaffungs-/Herstellungskosten
in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2018 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 645.609,54 6.060,45 20.654,55 631.015,44
645.609,54 6.060,45 20.654,55 631.015,44
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.985.011,24 67.500,00 0,00 17.052.511,24
2. Technische Anlagen und Maschinen 823.354,84 0,00 0,00 823.354,84
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.122.588,68 44.915,23 229.666,45 1.937.837,46
19.930.954,76 112.415,23 229.666,45 19.813.703,54
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.999.882,83 20.189.412,40 0,00 112.189.295,23
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.450.075,58 60,00 0,00 1.450.135,58
3. Beteiligungen 801.575,78 0,00 0,00 801.575,78
94.251.534,19 20.189.472,40 0,00 114.441.006,59
114.828.098,49 20.307.948,08 250.321,00 134.885.725,57
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) Stand am 1.1.2018 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.18 Stand am 31.12.18 Stand am 31.12.17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 510.333,37 40.839,50 20.654,55 530.518,32 100.497,12 135.276,17
510.333,37 40.839,50 20.654,55 530.518,32 100.497,12 135.276,17
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.439.863,31 397.577,56 0,00 6.837.440,87 10.215.070,37 10.545.147,93
2. Technische Anlagen und Maschinen 238.936,60 46.031,00 0,00 284.967,60 538.387,24 584.418,24
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.799.1 16,13 81.639,55 226.902,74 1.653.852,94 283.984,52 323.472,55
8.477.916,04 525.248,11 226.902,74 8.776.261,41 11.037.442,13 11.453.038,72
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.030.955,31 3.513.434,13 0,00 6.544.389,44 105.644.905,79 88.968.927,52
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 1.450.135,58 1.450.075,58
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 801.575,78 801.575,78
3.030.955,31 3.513.434,13 0,00 6.544.389,44 107.896.617,15 91.220.578,88
12.019.204,72 4.079.521,74 247.557,29 15.851.169,17 119.034.556,40 102.808.893,77

VERBINDLICHKEITENSPIEGEL (HGB) DER PNE AG, CUXHAVEN, ZUM 31. DEZEMBER 2018

Restlaufzeiten
in EUR (Rundungsdifferenzen möglich) (Vorjahreszahlen in Klammern) bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag
Art der Verbindlichkeiten
1. Anleihen 6.551.315,10 50.000.000,00 0,00 56.551.315,10 Keine
(100.000.000,00) (6.556.641,30) (0,00) (106.556.641,30)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 145.245,52 634.435,84 3.265.674,90 4.045.356,26 1. Eingetragene Grundschuld i.H.v. TEUR 4.170 auf dem Objekt Peter-Henlein-Str. 2-4, Cuxhaven. Zum 31.12.2018 sind TEUR 4.045 in Anspruch genommen.
2. Abtretung der Mietansprüche bzgl. Objekt Peter-Henlein-Str. 2-4, Cuxhaven.
(140.257,61) (612.645,89) (1.732.692,98) (2.485.596,48)
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15.21 1.800,00 0,00 0,00 15.21 1.800,00 Keine
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.1 12.825,32 0,00 0,00 1.1 12.825,32 Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
(6.808.493,45) (0,00) (0,00) (6.808.493,45)
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.777.385,49 0,00 0,00 8.777.385,49 Keine
(7.725.701,43) (0,00) (0,00) (7.725.701,43)
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 Keine
(59,50) (0,00) (0,00) (59,50)
7. Sonstige Verbindlichkeiten 1.662.127,27 0,00 0,00 1.662.127,27 Keine
davon aus Steuern: EUR 260.600,36 (i.V. TEUR 5.910) (6.657.482,19) (0,00) (0,00) (6.657.482,19)
davon aus sozialer Sicherheit: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)
Gesamtsumme 33.460.698,70 50.634.435,84 3.265.674,90 87.360.809,44
(121.331.994,18) (7.169.287,19) (1.732.692,98) (130.233.974,35)

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

DER PNE AG (VORMALS PNE WIND AG), CUXHAVEN, EINGETRAGEN IN DAS HANDELSREGISTER B DES AMTSGERICHTS TOSTEDT UNTER DER NUMMER HRB 110360

A. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und die ergänzenden Vorschriften des AktG angewandt worden.

Die Darstellung, die Gliederung, der Ansatz und die Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Gebäude der Gesellschaft werden über 10 bis 50 Jahre abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Unverzinsliche oder unterverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Die Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie sind mit dem Nennbetrag bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Zeitpunkt der Entstehung mit dem Kurs am Stichtag des Geschäftsvorfalls sowie zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden erhaltene Pachtzahlungen abgegrenzt und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. BILANZ

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die gesondert dargestellte Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr; enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.127 (i. V. TEUR 14.424) und Darlehen in Höhe von TEUR 104.390 (i. V. TEUR 122.895).

Sämtliche Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten sind Tages- und Festgelder in Höhe von TEUR 49.000 (i. V. TEUR 154.279) ausgewiesen. Es sind Guthaben in Höhe von TEUR 8.266 (i. V. TEUR 543) als Sicherheit für Avalkredite an Kreditinstitute verpfändet.

4. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2018 EUR 76.556.026,00 (i. V. EUR 76.556.026,00), eingeteilt in 76.556.026 (i. V. 76.556.026) Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Im Berichtszeitraum hat sich das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund von Wandlungen aus der Wandelschuldverschreibung 2014/2019 erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgte aus dem Bedingten Kapital II/2012. Aus der Wandlung von Teilschuldverschreibungen entstanden im Geschäftsjahr 1.777 neue Aktien. Am Bilanzstichtag betrug das Grundkapital der Gesellschaft daher EUR 76.557.803,00, eingeteilt in 76.557.803 Namensstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Genehmigtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 31. Mai 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 38.250.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären mit den nachfolgenden Einschränkungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wobei das Bezugsrecht den Aktionären auch mittelbar gemäß § 186 Absatz 5 AktG gewährt werden kann. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag, der 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Auf diese vorgenannte 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Schuldverschreibungen beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Weiter wurde der Vorstand für einen Teilbetrag von bis zu insgesamt EUR 15.300.000,00 ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen,

sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen – auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, sowie

um Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- und/oder Optionsrechts als Aktionär zustehen würde.

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt nur in dem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebene oder veräußerte Aktien der Gesellschaft entfällt bzw. auf den sich Instrumente oder Rechte beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden und den Bezug von Aktien der Gesellschaft, auch aus bedingtem Kapital, ermöglichen, insgesamt 20 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet.

Schließlich sieht die Ermächtigung über das Genehmigte Kapital 2017 vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags entscheidet.

Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 17. August 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Von dem Genehmigten Kapital 2017 machte der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch.

Das Genehmigte Kapital betrug somit zum 31. Dezember 2018 EUR 38.250.000,00.

Bedingtes Kapital II/2012

Die Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 7.750.000,00 beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 7.750.000,00, eingeteilt in bis zu 7.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem hundertprozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2017 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluss vom 11. September 2014 und Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag Gebrauch gemacht und beschlossen, eine Wandelanleihe (die „Wandelanleihe 2014/2019“) von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden zu einem Kurs von 100 Prozent ausgegeben. Der Wandlungspreis je künftig durch Ausübung des Wandlungsrechts erworbener Aktie liegt vorbehaltlich einer späteren Anpassung bei EUR 3,30. Die Wandelanleihe wurde im Umfang von EUR 6.565.132,20 gezeichnet. Dies entspricht Bezugsrechten auf bis zu 1.989.434 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00. Unter Berücksichtigung der mit der Wandelanleihe 2014/2019 eingeräumten Bezugsrechte wurde das bedingte Kapital II/2012 damit insgesamt in Höhe bis zu EUR 1.989.434,00 teilweise ausgenutzt. Im verbleibenden Umfang von bis zu EUR 5.760.566,00 erfolgte keine Ausnutzung. Am 14. Mai 2017 ist die Ermächtigung zur Ausnutzung des Bedingten Kapitals II/2012 infolge Zeitablaufs erloschen, sodass eine Ausnutzung des verbliebenen Umfangs des Bedingten Kapitals II/2012 und die entsprechende Einräumung von Bezugsrechten nicht mehr möglich sind.

Im Berichtszeitraum wurden Wandlungsrechte für 1.777 Aktien ausgeübt (i. V. 0) und daher 1.777 neue Aktien (i. V. 0) aus dem bedingten Kapital II/2012 ausgegeben.

Bedingtes Kapital 2017

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 20.000.000,00 beschlossen:

Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 20.000.000,00, eingeteilt in bis zu 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf diese Aktien entfallenen anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten aus begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 %igen Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 bis zum 30. Mai 2022 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Von der Ermächtigung über das Bedingte Kapital 2017 hat der Vorstand im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Eigene Anteile

Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Mai 2022 einmalig oder mehrmals eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der betreffenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkaptals zu einem oder mehreren zulässigen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder im Besitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 71 Absatz 2 AktG, vorliegen. Gemäß der Ermächtigung erfolgt der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder mittels Einräumung von Andienungsrechten. Dabei darf bei einem Erwerb über die Börse der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) ermittelten Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Kaufangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor erstmaliger Veröffentlichung des Angebots nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Falle der öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungsrechten darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handelssystem (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Annahme der Verkaufsangebote bzw. dem Tag der Einräumung von Andienungsrechten um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Einladung an Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder nach der Einräumung von Andienungsrechten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bzw. die Andienungsrechte angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Schlusskurs im XETRA-Handelssystem am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt; die 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (zusammen „Öffentliches Erwerbsangebot“) kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Etwaige weitergehende Andienungsrechte der Aktionäre nach Maßgabe der Beteiligungsquoten sind ausgeschlossen. Auch im Fall der Einräumung von Andienungsrechten kann deren Gesamtvolumen begrenzt werden. Werden den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andienungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionären im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien zum ausstehenden Grundkapitals zugeteilt. Bruchteile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt werden; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, insbesondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und ggf. ihrer Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforderungen zu beachten.

Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, die aufgrund der vorstehend beschriebenen oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien zu folgenden Zwecken zu verwenden: Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im Falle eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre kann das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Ferner können die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats anderweitig gegen Zahlung eines Barkaufpreises je Aktie veräußert werden, der den Börsenpreis der börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt veräußerten Aktien entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals darf zudem 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Außerdem können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch gegen Sachleistung, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen von Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich von Rechten und Forderungen – auch gegen die Gesellschaft -, oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, angeboten und übertragen werden. Des Weiteren können erworbene eigene Aktien zur Bedienung von Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren 100 prozentigen Beteiligungsgesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten verwendet werden. Ferner können erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann allerdings gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3 AktG abweichend bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz, ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Alle vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung oder anderweitigen Verwendung bzw. zur Einziehung erworbener eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

Von der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 erteilten Ermächtigung, eigene Aktien zu erwerben, hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum erstmals Gebrauch gemacht. Mit Angebotsunterlage vom 8. November 2018 hat sie ein an alle Aktionäre gerichtetes Aktienrückkaufangebot unterbreitet, insgesamt bis zu 2.190.000 Aktien innerhalb einer Preisspanne von EUR 2,25 bis EUR 2,74 zu erwerben. Im Zuge der Durchführung des Aktienrückkaufangebots hat die Gesellschaft anschließend insgesamt 2.189.853 eigene Aktien (entspricht 2,86% am Grundkapital) mit einem rechnerischen Anteil von jeweils EUR 1,00 am Grundkapital am 30. November 2018, zu einem Preis von EUR 2,65 je Aktie oder niedriger – je nachdem, zu welchen Konditionen der jeweilige Aktionär der Gesellschaft Aktien angedient hat – erworben. Die Aktien sollen zum einen der Erfüllung der Verpflichtungen der PNE AG aus den im kommenden Jahr auslaufenden, mit 3,75% p.a. verzinsten Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 und zum anderen der Einziehung dienen.

Kapitalrücklage

2018
EUR
2017
EUR
Stand am 1.1. 58.430.110,17 58.430.110,17
Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 3.548,85 0,00
Stand am 31.12. 58.433.659,02 58.430.110,17

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 3.548,85 in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Eigenkapitals (Eigenkapitalspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

5. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2000 Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt TEUR 1.746 für den Anbau eines Bürogebäudes, die Erweiterung des Geschäftsgebäudes und dessen Einrichtung erhalten.

Die Auflösung der Investitionszuschüsse orientiert sich an der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von TEUR 47 (i. V. TEUR 47) aufgelöst.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für ausstehende Rechnungen für Windparkprojekte (TEUR 4.107), für Tantiemen und Sonderzahlungen (TEUR 2.134), für Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 532), für Urlaub (TEUR 164) sowie für Prozesskosten (TEUR 151).

7. Anleihen

Wandelanleihe 2014/2019

Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 hat der Vorstand am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, bis zu 7.750.000 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.575.000,00 zu begeben. Sodann hat die Gesellschaft durch Beschluss des Vorstands vom 1. Oktober 2014 insgesamt 1.989.434 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 3,30 und somit einem Gesamtnennbetrag von EUR 6.565.132,20 begeben. Die Wandelanleihe 2014/2019 wurde am 9. Oktober 2014 zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine Inhaberdauerglobalurkunde verbrieft. Die Laufzeit der Wandelanleihe begann am 10. Oktober 2014 und endet am 10. Oktober 2019. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrags mit 3,75 Prozent p. a. verzinst, und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt wurden oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt worden ist. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 10. Januar, 10. April, 10. Juni und 10. Oktober eines jeden Jahres, erstmals am 10. Januar 2015, zahlbar. Jeder Anleihegläubiger hat nach Maßgabe der Anleihebedingungen das unentziehbare Recht, seine Wandelteilschuldverschreibungen in stimmberechtigte, auf den Namen lautende Stückaktien der PNE AG umzutauschen. Je eine Wandelteilschuldverschreibung berechtigt vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung des Wandlungspreises zum Umtausch in je eine auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das Bedingte Kapital II/2012 (vergleiche hierzu oben unter 7.). Das Wandlungsrecht kann jederzeit, allerdings nicht innerhalb bestimmter, in den Anleihebedingungen festgelegter Nichtausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Anleihebedingungen sehen ferner Kündigungsrechte, Bestimmungen über die Anpassung des Wandlungspreises bei Verschmelzungen und Kontrollwechsel, Verwässerungsschutzklauseln und eine Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger vor.

Im Berichtsjahr wurden Wandlungsrechte aus Wandelteilschuldverschreibungen für 1.777 Aktien (i. V. 0) ausgenutzt und 1.777 neue Aktien aus dem Bedingten Kapital II/2012 ausgegeben (i. V. 0).

Die Wandelanleihe 2014/2019 ist in voller Höhe konvertibel.

Unternehmensanleihe 2013/2018

Zur Finanzierung von Maßnahmen des externen und des internen Wachstums, insbesondere zur Finanzierung des Erwerbs der Unternehmensbeteiligung an der WKN AG (inzwischen WKN GmbH), Husum, und für allgemeine Geschäftszwecke hat die PNE AG im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 66.338.000,00 begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde im September 2013 im Rahmen einer Privatplatzierung auf ein Volumen von EUR 100 Mio. aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 waren am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und nahmen seit September 2013 am Prime Standard für Unternehmensanleihen teil.

Die Schuldverschreibungen wurden in Höhe von 8 Prozent p.a. verzinst. Entsprechend den Anleihebedingungen hat die PNE AG sämtliche ausstehenden Schuldverschreibungen am 1. Juni 2018 zum Nennbetrag zurückgezahlt. Im Rahmen eines öffentlichen Umtauschangebots, das die PNE AG zuvor unterbreitet hatte, wurde den Anleihegläubigern außerdem unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 in Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 umzutauschen. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus der Unternehmensanleihe 2013/2018 sind somit im Juni 2018 vollständig zurückgeführt worden.

Unternehmensanleihe 2018/2023

Zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und unter anderem den Aufbau eines neuen europäischen Windpark-Portfolios, der Finanzierung von Investitionen zur Erweiterung der Wertschöpfungskette sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die PNE AG im Mai 2018 eine Unternehmensanleihe im Volumen von EUR 50.000.000,00 begeben. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind seit dem 2. Mai 2018 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die Schuldverschreibungen werden mit Wirkung vom 2. Mai 2018 (einschließlich) bis zum 2. Mai 2023 (ausschließlich) in Höhe von 4 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 2. Mai eines jeden Jahres zahlbar. Nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen kann sich der Zinssatz abhängig von der Eigenkapitalquote, die sich aus der Konzernbilanz der Gesellschaft ergibt, um bis zu 2,5 Prozentpunkte erhöhen.

Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die PNE AG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 2. Mai 2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Gemäß den Anleihebedingungen hat die PNE AG jedoch unter anderem das Recht, frühestens ab dem 2. Mai 2021 Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 5.000.000,00 vorzeitig zurückzuzahlen, wobei in einem solchen Fall der Rückzahlungsbetrag höher als der Nennbetrag ist.

Tritt ein Kontrollwechsel ein, hat jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Recht, von der PNE AG als Emittentin die vorzeitige Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel gilt in diesem Zusammenhang dann als eingetreten, wenn die Emittentin davon Kenntnis erlangt hat, dass eine Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe von Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer einer solchen Anzahl von Aktien der Emittentin geworden ist, auf die 30 Prozent oder mehr der Stimmrechte entfallen.

8. Verbindlichkeiten

Die gesondert dargestellte Entwicklung der Verbindlichkeiten und Anleihen sowie deren Restlaufzeiten und Besicherung (Verbindlichkeitenspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.853 (i. V. TEUR 7.227) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 924 (i. V. TEUR 499) ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfielen im Vorjahr in voller Höhe auf sonstige Verbindlichkeiten.

9. Latente Steuern

Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.

Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 30,0 %.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2018 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

aktive latente Steuern passive latente Steuern
31.12.2018
TEUR TEUR
Sachanlagen 35 0
Finanzanlagen 231 0
Forderungen 20 0
Übrige Aktiva 11 0
Sonstige Rückstellungen 41 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
337 0
Verlustvorträge 1.389 0
Entnahme aus Genussrechtskapital 0 0
Wertberichtigungen auf Verlustvorträge -1.389 0
337 0
Saldierungsfähiger Anteil 0 0
Latente Steuern 337 0

II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

2018
TEUR
2017
TEUR
Planung, Errichtung und Verkauf von
– Onshore-Windparkprojekten 17.627 90.734
– Offshore-Windparkprojekten 1.071 2.080
Erlöse mit verbundenen Unternehmen 931 750
Übrige 150 358
19.779 93.922

Sämtliche Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr im Inland erzielt.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen in Vorjahren in Höhe von TEUR 8.181 (i. V. TEUR 38.450) sowie Weiterberechnungen, die Auflösung des Investitionszuschusses und Erträge aus dem Sachbezug für die Kfz-Nutzung enthalten.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in Höhe von TEUR 8.181 (i. V. TEUR 38.450) enthalten. Diese resultieren aus vertraglichen Meilensteinzahlungen für die Offshore-Projektgesellschaften der Projekte Gode Wind 2 und Borkum Riffgrund 2, welche in den Vorjahren veräußert wurden. Im Vorjahr lag der außergewöhnliche Wert an der Veräußerung der restlichen 20 % der Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH in Höhe von TEUR 13.899, einer nachträglichen Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf der ersten 80 % der Anteile an der PNE WIND Partners Deutschland GmbH (Verkauf in 2016) in Höhe von TEUR 21.397 sowie in Höhe von TEUR 3.154 aus der Veräußerung der Anteile an der PNE WIND Atlantis I GmbH.

Die periodenfremden Erträge in Höhe von TEUR 1.401 (i. V. TEUR 1.330) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 329 (i. V. TEUR 6) sowie die Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen bzw. Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 1.051 (i. V. TEUR 1.209).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 10 (i. V. TEUR 14) enthalten.

4. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von TEUR 3.799 (i. V. TEUR 3.872) verbundene Unternehmen.

6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

Bei den außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen und den Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, handelt es sich um Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung. Die Abschreibungen auf die Finanzanlagen betrafen mit TEUR 3.485 Beteiligungen an Offshore-Gesellschaften. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufsvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, betrafen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 33 und Darlehensforderungen gegenüber Offshore-Gesellschaften in Höhe von TEUR 8.405.

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 206 (i. V. TEUR 181) verbundene Unternehmen.

8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von TEUR 235 (i.V. TEUR 0) periodenfremde Erträge.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Beteiligungsverhältnisse

Die gesondert dargestellten Beteiligungsverhältnisse sind integraler Bestandteil des Anhangs und zeigen, an welchen Unternehmen die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Kapitalgesellschaft gehalten wird.

2. Personal

Im Berichtsjahr waren bei der PNE AG durchschnittlich 148 Mitarbeiter (i. V. 149 Mitarbeiter) beschäftigt (ohne Vorstände, mit 12 Auszubildenden).

3. Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing – und Mietverträgen in Höhe von TEUR 1.114 (i. V. TEUR 1.123), die in Höhe von TEUR 475 (i. V. TEUR 472) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen und im Übrigen eine solche zwischen einem und fünf Jahren. Diese Maßnahmen dienen der Entlastung des Refinanzierungsvolumens, wodurch sich Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben. Wesentliche Risiken aus diesen Geschäften werden nicht gesehen.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus der Bereitstellung von Bürgschaften für:

2018
TEUR
2017
TEUR
Zahlungsverpflichtungen von Konzernunternehmen 5.875 5.875
Holzheizkraftwerk Silbitz GmbH & Co. KG 0 676
Sonstige 15 48
5.890 6.599

Die Haftungsverhältnisse entfallen in Höhe von TEUR 5.875 (i.V. TEUR 6.551) auf verbundene Unternehmen.

Zugunsten von Windparkkommanditgesellschaften sowie für weitere verbundene Unternehmen wurden Patronatserklärungen dahingehend abgegeben, dass die Gesellschaften mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um jederzeit ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus Bürgschaften sowie aus Patronatserklärungen für die Tochtergesellschaften wird aufgrund ihrer guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft.

Zudem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Bestellobligo bezüglich des Kaufs von Windkraftanlagen bei Vorlieferanten in Höhe von netto TEUR 9.007 (i. V. TEUR 4.068).

5. Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Corporate Governance Kodex ist eine gesetzliche Richtlinie zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Er fasst die international wie national anerkannten Standards für verantwortungsvolle Unternehmensführung zusammen. Ziel der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die deutsche Unternehmensführung zu fördern. Einmal jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erklärung abgeben, in der sie erklären, in wie weit den Regeln des Corporate Governance Kodex entsprochen wird.

Die letzte Entsprechenserklärung wurde im September 2018 abgegeben.

Die Entsprechenserklärung ist auf unserer Internetseite www.pne-ag.com im Bereich „Investor Relations“ unter Corporate Governance veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

6. Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag waren keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

7. Honorare für den Abschlussprüfer

Vom Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr 2018 folgendes Honorar berechnet:

TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 2001)
b) Andere Bestätigungsleistungen 106
c) Sonstige Leistungen 16
322

1) Davon für das vorherige Geschäftsjahr: TEUR 30

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet auch Honorare für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie Honorare für die Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen von Konzernunternehmen.

8. Organe

Aufsichtsrat

Herr Per Hornung Pedersen, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater (Vorsitzender)

Herr Dr. Jens Kruse, Hamburg, Leiter Corporate Finance bei der M.M. Warburg & Co. (AG & Co.) KGaA, Hamburg, (stellvertretender Vorsitzender)

Herr Marcel Egger, Apensen, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der EUROGATE-Gruppe

Frau Dr. Isabella Niklas, Hamburg, Rechtsanwältin in der Sozietät Osborne Clarke, Hamburg (bis 30. April 2018), Sprecherin der Geschäftsführung, Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement GmbH (HGV) (ab 1. Mai 2018) (Mitglied des Aufsichtsrats bis 31. Dezember 2018)

Herr Andreas M. Rohardt, Hermannsburg, geschäftsführender Gesellschafter der ARO greenergy GmbH, Hermannsburg

Herr Florian Schuhbauer, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt am Main

Herr Per Hornung Pedersen ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Suzlon Energy Ltd., Mumbai, Indien

Sea Tower AS, Oslo, Norwegen

Herr Dr. Jens Kruse ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Biesterfeld AG, Hamburg

MAX Automation SE (vormals MAX Automation AG), Düsseldorf, (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 29. Januar 2019; Verwaltungsratsvorsitzender seit 29. Januar 2019)

Herr Marcel Egger ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg

EUROGATE Tanger S.A., Tanger, Marokko (bis 22. Dezember 2018)

Mitglied des Board of Directors (konzerninterne Mandate der EUROGATE-Gruppe) der:

NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co, Bremerhaven

MSC Gate Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven

LISCONT Operadores de Contentores S.A., Lissabon, Portugal

EUROGATE Container Terminal Limassol Limited, Limassol, Zypern

OOO Ust-Luga Container Terminal, Ust-Luga, Russland

Herr Florian Schuhbauer ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Active Ownership Capital S.à r.l., Luxemburg

Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg

exceet Group SE, Luxemburg

Herr Andreas M. Rohardt ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

SOEX GROUP, Ahrensburg, (Vorsitzender des Beirates)

Frau Dr. Isabella Niklas ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg (seit 31. August 2018)

HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, Hamburg (seit 19. Juli 2018)

HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (Vorsitzende) (12. Juni bis 3. Juli 2018)

HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (Vorsitzende) (12. Juni bis 3. Juli 2018)

HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg 1 (12. Juni bis 6. August 2018)

SNH Stromnetz Hamburg GmbH, Hamburg (seit 9. August 2018)

VWH Vattenfall Wärme Hamburg, Hamburg (seit 1. September 2018)

SBH Schulbau Hamburg, Hamburg (Verwaltungsrat, seit 23. August 2018)

HHLA Hamburger Hafen- und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg (Aufsichtsrat, seit 12. Juni 2018)

Die fixe Vergütung an den Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 TEUR 530 (i. V. TEUR 530) betragen. Nach der Satzung erhält der Vorsitzende TEUR 120, sein Stellvertreter TEUR 90, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates TEUR 60 als feste Bezüge und darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 1 pro Sitzung. Zusätzlich erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine fixe Vergütung von TEUR 30 und jedes weitere Mitglied des Prüfungsausschusses TEUR 15 als zusätzliche Vergütung. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche Vergütung von TEUR 20. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 630 (i. V. TEUR 622). Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder.

Fixe Vergütung 2018
TEUR
Sitzunggeld 2018
TEUR
Gesamtbezüge 2018
TEUR
Herr Pedersen 140,0 18,0 158,0
Herr Kruse 105,0 16,0 121,0
Herr Egger 90,0 16,0 106,0
Frau Niklas 75,0 15,0 90,0
Herr Rohardt 60,0 18,0 78,0
Herr Schuhbauer 60,0 17,0 77,0
530,0 100,0 630,0

Vorstand

Herr Markus Lesser, Korschenbroich, (Vorsitzender) (CEO)

Herr Jörg Klowat, Cuxhaven, (CFO)

Herr Kurt Stürken, Hamburg, (COO)

Herr Markus Lesser ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

WKN AG (inzwischen WKN GmbH), Husum, (Aufsichtsratsvorsitzender) (bis 3. September 2018)

RenCon GmbH, Korschenbroich

Herr Jörg Klowat ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

WKN AG (inzwischen WKN GmbH), Husum (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) (bis 3. September 2018)

Herr Kurt Stürken ist bzw. war noch bei folgenden Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied oder Mitglied eines anderen Kontrollgremiums im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des AktG:

Vindstyrka i Trelleborg AB, Eslöv, Schweden

Lejesta Kraft AB, Eslöv, Schweden

Sturken GmbH, Salzhausen

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge bzw. es wurden Rückstellungen gebildet in Höhe von TEUR 2.254 (i. V. TEUR 2.046).

Die Werte in den nachfolgenden Tabellen unter den aufgeführten Begriffen „gewährte Zuwendungen“ spiegeln alle in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfassten Leistungen, welche zum Teil erst im folgenden Jahr liquiditätswirksam werden, wider. Hingegen sind die Werte, die unter dem Begriff „Zufluss“ aufgeführt werden, im jeweiligen Geschäftsjahr liquiditätswirksam geworden und betreffen somit zum Teil Aufwendungen aus dem Vorjahreszeitraum (z.B. Rückstellungen für variable Vergütungen, die im Folgejahr zu Auszahlungen führen).

Gewährte Zuwendungen
(in TEUR)
Zufluss
(in TEUR)
Gesamtvorstand Gesamtvorstand
in TEUR 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 885 885 885 885 885 885
Nebenleistungen 76 79 79 79 76 79
Summe 961 964 964 964 961 964
Einjährige variable Vergütung 598 560 0 598 342 598
Mehrjährige variable Vergütung 487 730 0 730 357 487
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 357 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 487 0 0 0 0 487
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 730 0 730 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 1.085 1.290 0 1.328 699 1.085
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 2.046 2.254 964 2.292 1.660 2.049

Die Vorstandsgehälter setzen sich aus einem fixen und variablen Gehaltsanteil zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil besteht aus dem Festgehalt sowie Nebenleistungen (Zuschüsse zu Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen) sowie dem geldwerten Vorteil aus der Nutzung von Dienstwagen. Er wird monatlich ausgezahlt. Der variable Gehaltsbestandteil der Vorstandsgehälter ist aufgeteilt in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil. Der kurzfristige Teil ist an die Erreichung bestimmter Ziele im laufenden Geschäftsjahr und der langfristige Teil an die Erreichung von Zielen über mehrere Jahre gebunden. Der langfristige Teil der variablen Vergütung beträgt 55 Prozent und der kurzfristige Anteil 45 Prozent vom möglichen variablen Gehalt. Der Aufsichtsrat vereinbart die kurz- und langfristigen Ziele mit dem Vorstand. Als kurzfristiges Ziel wurde aktuell das zu erwartende Konzern EBT im nächsten Geschäftsjahr festgelegt. Sollte das kurzfristige Ziel nicht zu 100 Prozent erreicht werden, so wird der Anteil dieses Ziels an der kurzfristigen variablen Vergütung nicht oder nur anteilig im Verhältnis der Zielerreichung ausbezahlt. Als langfristige Ziele sind Kennzahlen festgelegt, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fördern sollen, wie z.B. ein zu erwartendes Konzern EBT eines Dreijahreszeitraumes. Der variable, an mehrjährige Ziele gebundene Gehaltsbestandteil wird jeweils für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr ausbezahlt, jedoch mit dem Vorbehalt der Rückforderung bei Nichterreichung des langfristigen Ziels über mehrere Jahre bzw. der Verrechnung mit den dann fälligen Ansprüchen. Die Vorstandsgehälter unterliegen jeweils einem Cap zur Gesamtvergütung pro Jahr. Zur Vergütung der Vorstände werden fixe und variable Vergütungen aus Konzerntätigkeiten, z.B. Aufsichtsratsvergütungen bei Tochtergesellschaften, in die Berechnung für den Cap bei der Vorstandsvergütung mit einbezogen. Aktienoptionen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, dass sie für die zwei auf den Eintritt des Kontrollwechsels folgenden Monate (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts berechtigender Kontrollwechsel tritt ein, wenn ein Dritter der Gesellschaft nach § 33 WpHG (bis 2.1.2018 § 21 WpHG) mitteilt, dass er 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern das Festgehalt für die restliche Vertragslaufzeit zu, jedoch in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen. Erfolgt der Kontrollwechsel im Zuge eines öffentlichen Angebots, so steht den Vorstandsmitgliedern im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts außerdem eine Sonderprämie in Höhe von 50 Prozent einer im Rahmen des Angebots erreichten Steigerung des Unternehmenswerts zu. Dabei ist – jeweils bezogen auf die Marktkapitalisierung – die Wertsteigerung anhand der Differenz zwischen dem von einem Bieter zuerst angebotenen Erwerbspreis und dem etwaigen höheren, für die Durchführung des Angebots maßgeblichen Erwerbspreis zu bemessen; insgesamt darf die Sonderprämie jedoch nicht höher sein als das feste Jahresgehalt.

Darüber hinaus trägt die Gesellschaft die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für sämtliche Vorstandsmitglieder.

Die Aufgliederung der Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands nach dem Corporate Governance Kodex ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

Gewährte Zuwendungen
(in TEUR)
Zufluss
(in TEUR)
Markus Lesser Markus Lesser
Vorstand (CEO) Vorstand (CEO)
in TEUR Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 350 350 350 350 350 350
Nebenleistungen 24 24 24 24 24 24
Summe 374 374 374 374 374 374
Einjährige variable Vergütung 236 215 0 236 158 236
Mehrjährige variable Vergütung 193 289 0 289 192 193
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 192 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 193 0 0 0 0 193
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 289 0 289 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 429 504 0 525 350 429
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 803 878 374 899 724 803
Gewährte Zuwendungen
(in TEUR)
Zufluss
(in TEUR)
Jörg Klowat Jörg Klowat
Finanzvorstand (CFO) Finanzvorstand (CFO)
in TEUR Vorstand seit 1.4.2011 Vorstand seit 1.4.2011
2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 315 315 315 315 315 315
Nebenleistungen 32 32 32 32 32 32
Summe 347 347 347 347 347 347
Einjährige variable Vergütung 213 196 0 213 135 213
Mehrjährige variable Vergütung 173 260 0 260 165 173
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 165 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 173 0 0 0 0 173
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 260 0 260 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 386 456 0 473 300 386
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 733 803 347 820 647 733
Gewährte Zuwendungen
(in TEUR)
Zufluss
(in TEUR)
Kurt Stürken Kurt Stürken
Vorstand (COO) Vorstand (COO)
in TEUR Vorstand seit 16.9.2016 Vorstand seit 16.9.2016
2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018
Festvergütung 220 220 220 220 220 220
Nebenleistungen 20 23 23 23 20 23
Summe 240 243 243 243 240 243
Einjährige variable Vergütung 149 149 0 149 49 149
Mehrjährige variable Vergütung 121 181 0 181 0 121
davon Zeitraum 2016 – 2018 0 0 0 0 0 0
davon Zeitraum 2017 – 2019 121 0 0 0 0 121
davon Zeitraum 2018 – 2020 0 181 0 181 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 270 330 0 330 49 270
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 510 573 243 573 289 513

9. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine Transaktionen mit nahestehenden Personen.

10. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG / Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG (seit 3.1.2018 § 33 Abs. 1 WpHG)

Zum Bilanzstichtag 2018 bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach § 21 Abs. 1 WpHG (seit 3.1.2018 § 33 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt und wie folgt nach § 26 Abs. 1 WpHG (seit 3.1.2018 § 40 Abs. 1 WpHG) veröffentlicht worden sind:

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns am 26. August 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 26. August 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,15 % (das entspricht 2.413.000 von 76.553.439 Stimmrechten) beträgt.

Herr Florian Schuhbauer hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 22 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland am 21. März 2017 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.885.383 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Klaus Röhrig hat uns am 22. März 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm über Active Ownership Fund SCS nach § 22 WpHG zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 21. März 2017 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (das entspricht 3.885.383 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 25. April 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 23. April 2018 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,05 % (das entspricht 7.692.067 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns am 25. April 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE WIND AG, Cuxhaven, Deutschland, am 20. April 2018 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,02 % (das entspricht 2.308.128 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Die Alceda Fund Management S.A., Senningerberg, Luxemburg, hat uns am 25. Juni 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 21. Juni 2018 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,07 % (das entspricht 2.350.000 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Wilhelm K. T. Zours, hat uns am 5. Dezember 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 30. November 2018 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 % (das entspricht 2.336.621 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Wilhelm K. T. Zours, hat uns am 18. Dezember 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 14. Dezember 2018 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,85 % (das entspricht 2.184.181 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Die Alceda Fund Management S.A., Senningerberg, Luxemburg, hat uns am 19. Dezember 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 17. Dezember 2018 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,86 % (das entspricht 2.192.527 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

Herr Wilhelm K. T. Zours, hat uns am 21. Dezember 2018 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihm zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der PNE AG, Cuxhaven, Deutschland, am 20. Dezember 2018 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,02 % (das entspricht 2.312.973 von insgesamt 76.556.026 Stimmrechten) beträgt.

11. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Dezember 2018

Von den Organen der Gesellschaft wurden am 31. Dezember 2018 Aktien der Gesellschaft wie folgt gehalten:

Vorstand:

Herr Jörg Klowat, Cuxhaven 80.000 Aktien
(i. V. 100.000 Aktien)
Herr Markus Lesser, Korschenbroich 24.000 Aktien
(i. V. 24.000 Aktien)

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates hielt am 31. Dezember 2018 Herr Marcel Egger 40.000 Aktien der Gesellschaft. Dem Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Florian Schuhbauer, waren am 31. Dezember 2018 über den Active Ownership Funds SICAV-FIS SCS 3.885.383 Aktien der Gesellschaft zuzurechnen.

Dies sind für Vorstand und Aufsichtsrat zusammen insgesamt 4.029.383 Aktien der Gesellschaft.

12. Konzernabschluss

Die PNE AG erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), der im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Unternehmensregister hinterlegt wird.

13. Wesentliche Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums

Ereignisse mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hat es nach Ende des Berichtszeitraums nicht gegeben.

14. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der PNE AG in Höhe von EUR 114.337.541,04 eine vierprozentige Dividende (EUR 0,04 je Aktie) auf den rechnerischen Anteil am Grundkapital der für das Geschäftsjahr 2018 gewinnbezugsberechtigten Aktien auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Cuxhaven, 22. März 2019

PNE AG

gez. Markus Lesser Vorsitzender des Vorstands

gez. Jörg KLowat, Vorstand

gez. Kurt Stürken, Vorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss der PNE AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

PNE AG

Vorstand

Markus Lesser

Jörg Klowat

Kurt Stürken

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PNE AG (vormals PNE WIND AG), Cuxhaven

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PNE AG (vormals PNE WIND AG), Cuxhaven, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht der Gesellschaft zusammengefassten Lagebericht der PNE AG, Cuxhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten mit der Konzernerklärung zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH, Husum

2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von On-shore- und Offshore-Windparkprojekten

3. Werthaltigkeit des Gesamtengagements bei Offshore-Windpark Projektgesellschaften

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Werthaltigkeit der Anteile an der WKN GmbH, Husum

a) Unter dem Bilanzposten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ werden die Anteile an der WKN GmbH in Höhe von TEUR 84.423 ausgewiesen. Dies entspricht den Anschaffungskosten und 24,6 % der Bilanzsumme.

Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests für bedeutende Finanzanlagen werden die Buchwerte der Anteile an der WKN GmbH dem beizulegenden Wert gegenübergestellt. Die Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an der WKN GmbH erfolgte durch einen von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten neutralen Gutachter, der eine Stellungnahme zur Werthaltigkeitsbetrachtung nach den Grundsätzen des IDW S 1 i. d. F. 2008 sowie der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 10 erstellt hat. Im Rahmen der Stellungnahme erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Wertes auf Basis eines Ertragswertverfahrens, wobei die zu kapitalisierenden zukünftigen Erträge aus der von den gesetzlichen Vertretern der WKN GmbH erstellten und von der Gesellschafterversammlung genehmigten Planung der WKN GmbH abgeleitet und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wurden. Die Abzinsung erfolgte mittels der spezifischen Eigenkapitalkosten.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in erheblichem Maße von der Einschätzung künftiger Erträge der gesetzlichen Vertreter der WKN GmbH sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund, der betragsmäßigen Bedeutung der Anteile sowie aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu der Bewertung der Finanzanlagen sind im Abschnitt „A. Rechnungslegungsgrundsätze“ des Anhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung des Sachverhalts haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zwecke der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue der Vergangenheit gemacht. Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Liqudität sowie der Angemessenheit und Realisierbarkeit der Unternehmensplanung der WKN GmbH durch die gesetzlichen Vertreter der PNE AG sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Tätigkeit des von den gesetzlichen Vertretern der PNE AG beauftragten Sachverständigen verwertet. Dazu haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des Sachverständigen überzeugt. Im Hinblick auf die Beurteilung der Angemessenheit der Annahmen, Verfahren und Modelle des Bewertungsverfahrens haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Valuation Services einbezogen, mit deren Unterstützung wir auch das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests und die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes beurteilt haben. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der für die Bewertung verwendeten künftigen Erträge einen Abgleich mit den aktuellen Planwerten aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und von der Gesellschafterversammlung genehmigten Dreijahresplanung der WKN GmbH vorgenommen und diese plausibilisiert. Zudem haben wir sämtliche Vorstands- und Gesellschafterversammlungsprotokolle eingesehen.

2. Realisierung von Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten

a) In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 19.779 ausgewiesen. Hiervon entfallen TEUR 18.698 auf die Planung und Errichtung sowie den Verkauf von On-shore- und Offshore-Windparkprojekten.

Die Umsatzerlöse aus der Planung und der Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten resultieren teilweise aus komplexen vertraglichen Gestaltungen. Daher sowie auf Grund der wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss handelt es sich bei der Realisierung dieser Umsatzerlöse um einen Sachverhalt von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen aus der Planung und Errichtung sowie dem Verkauf von Onshore- und Offshore-Windparkprojekten sind in Abschnitt „B.II.1 Umsatzerlöse“ des Anhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten in Abschnitt „8. Risiko- und Chancenbericht“ des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir aufbauend auf unseren Kenntnissen aus den Vorjahresprüfungen sowie über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft die Aufbau- und Ablauforganisation des Projektierungsprozesses im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen geprüft. Darüber hinaus haben wir die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung für sämtliche wesentlichen Transaktionen anhand der Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle und sonstiger Leistungsnachweise sowie unter Rückgriff auf Zahlungsnachweise geprüft.

3. Werthaltigkeit des Gesamtengagements bei Offshore-Windpark Projektgesellschaften

a) Die Gesellschaft hält Anteile an Offshore-Windpark Projektgesellschaften, denen sie zur Finanzierung der Projektentwicklung Darlehen gewährt hat. Nach Veröffentlichung des im Oktober 2018 auf Basis des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ergangenen und im Januar 2019 erörterten finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans hat der Vorstand eine Neueinschätzung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements in Offshore-Windpark-Projektgesellschaften vorgenommen, die zu einer vollständigen Wertberichtigung der in Zone 4 gelegenen Projekte „Nemo“, „Nautilus“ und „Jules Verne“ geführt hat. Daraufhin wurden die entsprechenden Anteile an verbundenen Unternehmen und die Darlehensforderungen gegen die betroffenen Projektgesellschaften in Höhe von insgesamt EUR 11,9 Mio. aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vollständig abgeschrieben. Das Gesamtengagement in Offshore-Windparkprojektgesellschaften zum 31. Dezember 2018 beträgt nach den vorgenommenen Wertberichtigungen insgesamt EUR 11,2 Mio., (3,16 % der Bilanzsumme), bestehend aus Anteilen (EUR 0,4 Mio.) und Darlehen (EUR 10,8 Mio.). Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der betroffenen Anteile und Forderungen sowie der in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängigen Beurteilung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den betroffenen Anteilen sowie Darlehen sind in dem Abschnitt „B. II. 6 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten“ des Anhangs enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit der Anteile und Forderungen aus dem Offshore Engagement in Abschnitt „8. Risiko- und Chancenbericht“ des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

b) Wir haben die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen in Bezug auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile und Darlehensforderungen überprüft. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter.

Grundlage für unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen war zunächst die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu den Auswirkungen des finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans auf die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung der Offshore-Projekte. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Auswirkungen des finalen Entwurfs des Flächenentwicklungsplans auf die Realisierungsaussichten der Offshore-Projekte ausführlich mit den gesetzlichen Vertretern der PNE AG und dem Bereichsleiter Offshore der PNE AG erörtert. Wir haben zur rechtlichen Würdigung dazu und der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Einschätzungen einen Rechtsanwalt von Deloitte Legal in unsere Prüfung einbezogen. Auf dieser Basis haben wir die seitens der gesetzlichen Vertreter vorgenommenen Wertberichtigungen des Gesamtengagements (Anteile und Darlehensforderungen) in den betroffenen Projektgesellschaften beurteilt.

Ferner haben wir die Angaben im Anhang auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der PNE AG, Cuxhaven, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Ausreichung eines Comfort Letters im Zusammenhang mit einer Unternehmensanleihe

Teilnahme an der Hauptversammlung 2018 “ Durchführung eines Workshops zu Darstellung der generellen Neuerungen im Rahmen der Einführung der neuen IFRS-Standards IFRS 16 „Leases“.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Arno Probst.

 

Hamburg, den 22. März 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Dinter, Wirtschaftsprüfer

Dr. Arno Probst, Wirtschaftsprüfer

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