Start Justiz Warnung vor Bealgo (B.A.X. LTD)

Warnung vor Bealgo (B.A.X. LTD)

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Die österreichische FMA hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.05.2019 mitgeteilt, dass die Bealgo (B.A.X. LTD) mit Sitz in 1113 Sofia City, Sofia Disctrict (Metropolis), Slatina Region, R.A. Geomilev, 1 Schipchenski prohod (Website: www.bealgo.com, E-Mail: support@bealgo.com) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

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