Start Justiz Insolvenzverfahren WBG PRO EIGENTUM eG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen

WBG PRO EIGENTUM eG – Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen

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geralt / Pixabay

In dem Verfahren über den Antrag d. WBG PRO EIGENTUM eG, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Liquidatorin Zaneta Riemesch, geboren am 03.05.1979, Paul-Schwarzer-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: GnR 720050 – Schuldnerin –
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Crailsheim – Insolvenzgericht – 03.05.2019

Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: GnR 720050 Bekannt gemacht am: 30.05.2011 22:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
26.05.2011
WBG PRO EIGENTUM eG, Bad Mergentheim (Dekan-Heinzmann-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim). Genossenschaft. Satzung vom 29.03.2011. Gegenstand: Zweck des Unternehmens ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle Im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestes einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt vertreten zwei gemeinsam. Vorstand: Riemesch, Zaneta, Bad Mergentheim, *03.05.1979.

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