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Kapitalswiss / Orion Consulting Ltd. ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

geralt / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Orion Consulting Ltd., St. Vincent und Grenandinen, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.kapitalswiss.com Forex und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) an und behauptet wahrheitswidrig, lizensiert und reguliert zu sein.

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