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Vorstandsvergütungen der AOK PLUS

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AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistung (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35 a Abs. 6 SGB IV

Funktion Im Vorjahr gezahlte Vergütung Wesentliche Versorgungsregelungen Vorzeitige Beendigung
Grundvergütung 2017 variable Bestandteile Dienstwagen auch zur privaten Nutzung Übergangsregelung nach Ablauf der Amtszeit in der gesetzl. Rentenvers. versichert vergleichbar mit beamtenrechtl. Regelungen Zusatzversorg./Betriebsrente Zuschuss zur priv. Versorgung Vertragl. Sonderregelungen der Versorgung Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen
gezahlter Betrag gezahlter Betrag Ja/Nein Höhe/Laufzeit jährlich aufzuwendender Betrag vergleichbare Besoldungsgruppe und jährlich aufzuwendender Betrag jährl. aufzuwendender Betrag jährl. aufzuwendender Betrag Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwendender
Betrag
Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung
Vorsitzender des Vorstandes 184.000,00 € 51.042,00 € Ja Einstweiliger Ruhestand vergleichbar mit beamtenrechtlichen Regelungen entfällt entfällt entfällt entfällt Die Gesamtversorgung beträgt maximal 71,75 % der Jahresgrundvergütung
(132.020,00 €)
Der jährlich aufzuwendende Betrag beträgt 35.529 €
Bei Amtsentbindung/-enthebung einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien vorbehalten. Bei Fusionen einstweiliger Ruhestand. Bei Inkrafttreten des Wettbewerbsverbotes besteht Anspruch auf eine Karenzentschädigung in Höhe von 60 % der zuletzt erhaltenen monatlichen Festbezüge für 1 Jahr.
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes 169.000,00 € 46.812,00 € Ja Weiterbeschäftigung erfolgt entsprechend den Regelungen des Arbeitsvertrages vom 06.09.1993 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 15.12.1997. Ja
AG-Anteil 2017: 6.395,40 €
entfällt ZVK des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen: AG-Anteil 2017:
13.700,58 €
entfällt

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