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SinnerSchrader AG – Hauptversammlung

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SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Hamburg

ISIN: DE0005141907
WKN: 514190

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 30. Januar 2019 um 10:00 Uhr MEZ im Ballsaal, Südtribüne FC St. Pauli, Harald-Stender-Platz 1 (Heiligengeistfeld/Budapester Straße), 20359 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96, 101 Abs. 1 AktG und § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 30. Januar 2019 endet die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Frank Riemensperger, Dietzenbach, Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture Deutschland, angestellt bei der Accenture Holdings GmbH & Co. KG,

b)

Herrn Philip W. Seitz, Hamburg, General Counsel der Tchibo GmbH, und

c)

Herrn Daniel Schwartmann, Düsseldorf, Geschäftsführer Accenture Corporate Development Europa, Afrika und Lateinamerika, angestellt bei der Accenture GmbH,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. Januar 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. August 2021 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird darauf hingewiesen, dass Herr Riemensperger für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt hat, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Geschlechterquote sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.

Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Riemensperger, Herrn Seitz bzw. Herrn Schwartmann einerseits und der SinnerSchrader AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der SinnerSchrader AG oder einem wesentlich an der SinnerSchrader AG beteiligten Aktionär andererseits mit Ausnahme der unten stehenden Punkte keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt in diesem Sinne sind solche Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten:

Herr Riemensperger, Herr Seitz und Herr Schwartmann sind derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats der SinnerSchrader AG.

Herr Riemensperger ist Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture Deutschland, Herr Schwartmann ist Geschäftsführer Accenture Corporate Development Europa, Afrika und Lateinamerika.

 

Accenture ist über die Accenture Digital Holdings GmbH mehrheitlich an der SinnerSchrader AG beteiligt.

Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass die Herren Riemensperger, Seitz und Schwartmann den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Herr Riemensperger bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

Sitz im Senat der acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.

Mitglied des Präsidiums des IT-Branchenverbands BITKOM

Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der IT-Anwender VOICE

Vice President der American Chamber of Commerce in Germany e. V.

Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI (Deutsches Institut für Künstliche Intelligenz)

Mitglied des Lenkungskreises der Plattform Industrie 4.0

Mitglied des Lenkungskreises der Plattform Lernende Systeme

Mitglied der Baden-Badener Unternehmergespräche (BBUG)

Mitglied des Feldafinger Kreises

Herr Seitz bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo (Schweiz) AG

Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho (Austria) GmbH

Die Lebensläufe von Herrn Riemensperger, Herrn Seitz und Herrn Schwartmann finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie in jährlich aktualisierter Form auf der Website der Gesellschaft unter

www.sinnerschrader.ag

in der Rubrik „Governance“ im Bereich „Management“.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals III gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung, des Bedingten Kapitals 2012 gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung sowie des Bedingten Kapitals 2017 gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Die gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung bestehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 78.333 € (Bedingtes Kapital III), die gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung bestehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 550.000 € (Bedingtes Kapital 2012) und die gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung bestehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 520.000 € (Bedingtes Kapital 2017) werden aufgehoben.

b)

In § 5 der Satzung werden die bisherigen Absätze 2, 3 und 4 ersatzlos gestrichen.

II Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 30. Januar 2019 ausliegen werden, auf der Website der Gesellschaft unter

www.sinnerschrader.ag

in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ abrufbar:

Festgestellter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018

Gebilligter Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018

Gemeinsamer Lagebericht der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018

III Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von 11.542.764,00 €; es ist eingeteilt in 11.542.764 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

IV Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Nachweis der Berechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen bzw. depotführenden Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 9. Januar 2019, 00:00 Uhr MEZ (sog. Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse bis zum 23. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ) zugehen:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem depotführenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist allerdings keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

Mitteilungen an die Aktionäre nach § 128 Abs. 1 i. V. m. § 125 AktG werden in Papierform übermittelt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären ferner an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen.

Auch in allen Fällen der Stimmrechtsvertretung bedarf es des ordnungsgemäßen Nachweises der Berechtigung des Vollmachtgebers zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie vorstehend unter „Nachweis der Berechtigung“ beschrieben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Postanschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Am Tag der Hauptversammlung steht dafür auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung.

Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der zugesandten Eintrittskarte und kann auch von der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ heruntergeladen werden.

Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind unter der vorgenannten Postanschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 29. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ) möglich; außerdem steht dafür am Tag der Hauptversammlung selbst bis kurz vor Beginn der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Ein Vollmachts- und Weisungsformular an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschafter befindet sich auf der Rückseite der zugesandten Eintrittskarte und kann auch von der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ heruntergeladen werden.

Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung. Hierzu ist die Website

www.sinnerschrader.ag

und in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ der Punkt „Online-Vollmachts- und -Weisungserteilung / Online-Briefwahl“ aufzurufen und den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die Eintrittskartennummer bereitzuhalten.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz wie oben unter „Nachweis der Berechtigung“ beschrieben ordnungsgemäß nachgewiesen haben.

Ein Formular zur Stimmabgabe befindet sich auf der Eintrittskarte. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 29. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangen sein:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für die Briefwahl zur Verfügung. Hierzu ist die Website

www.sinnerschrader.ag

und in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ der Punkt „Online-Vollmachts- und -Weisungserteilung / Online-Briefwahl“ aufzurufen und den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die Eintrittskartennummer bereitzuhalten.

Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 29. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ) schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation unter der vorgenannten Adresse der Gesellschaft oder unter Nutzung des Internetservices auf der Website

www.sinnerschrader.ag

in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ im Punkt „Online-Vollmachts- und -Weisungserteilung / Online-Briefwahl“ geändert oder widerrufen werden.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen.

V Rechte der Aktionäre

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie nach § 127 AktG Wahlvorschläge machen. Aktionäre, die Gegenanträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende Postanschrift bzw. Faxnummer zu richten:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
Fax: +49. 40. 39 88 55-100

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG macht die Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG zugänglich zu machende etwaige Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter

www.sinnerschrader.ag

in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung oder Wahlvorschläge unter der vorgenannten Adresse der SinnerSchrader Aktiengesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 15. Januar 2019 (24:00 Uhr MEZ), zugegangen sind.

Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (Völckersstraße 38, 22765 Hamburg) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 30. Dezember 2018 (24:00 Uhr MEZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl Aktien sind und dass sie diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der gemeinsame Lagebericht der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns vorgelegt werden; Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 5 der Satzung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

VI Hinweis auf die Website der Gesellschaft

Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG sowie zahlreiche weitere Informationen zur Hauptversammlung (einschließlich u. a. des Inhalts der Einberufung, der der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie der Formulare zur Bevollmächtigung bei Stimmrechtsvertretung bzw. Briefwahl) finden sich auf der Website der Gesellschaft unter

www.sinnerschrader.ag

in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ und können dort eingesehen und auf Wunsch auch heruntergeladen werden.

VII Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise stehen auf der Website der Gesellschaft

www.sinnerschrader.ag

in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ unter „Datenschutzhinweise“ zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Hamburg, im Dezember 2018

SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Anhang

 

Lebenslauf Frank Riemensperger

Name: Frank Riemensperger
ausgeübter Beruf: Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture Deutschland
Wohnort: Dietzenbach
Geburtsdatum: 13.09.1962
Geburtsort: Niederrimsingen
Nationalität: Deutsch

Beruflicher Werdegang

01.05.1987–31.12.1988 Integrata AG
1989 bis heute Accenture

Ausbildung

1983–1987 FH Furtwangen
Studium der Wirtschaftsinformatik

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Sitz im Senat der acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.

Mitglied des Präsidiums des IT-Branchenverbands BITKOM

Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der IT-Anwender VOICE

Vice President der American Chamber of Commerce in Germany e. V.

Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI (Deutsches Institut für Künstliche Intelligenz)

Mitglied des Lenkungskreises der Plattform Industrie 4.0

Mitglied des Lenkungskreises der Plattform Lernende Systeme

Mitglied der Baden-Badener Unternehmergespräche (BBUG)

Mitglied des Feldafinger Kreises

 

Lebenslauf Philip W. Seitz

Name: Philip W. Seitz
ausgeübter Beruf: General Counsel der Tchibo GmbH
Wohnort: Hamburg
Geburtsdatum: 15.08.1962
Geburtsort: Hamburg
Nationalität: Deutsch

Beruflicher Werdegang

1993–1994 HypoVereinsbank Hamburg
1995–1996 GrandMet Foods Germany
Legal Counsel Germany
1997–2007 Campbell Soup Company
Legal Counsel Europe
2008 bis heute Tchibo GmbH
General Counsel

Ausbildung

1983–1988 Universität Hamburg
Studium der Rechtswissenschaften
Staatsexamen
1990–1993 Freie und Hansestadt Hamburg
Juristischer Vorbereitungsdienst
2. Staatsexamen

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo (Schweiz) AG

Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho (Austria) GmbH

 

Lebenslauf Daniel Schwartmann

Name: Daniel Schwartmann
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer Accenture Corporate Development Europa, Afrika und Lateinamerika (Mergers & Acquisitions, Ventures, Investments)
Wohnort: Düsseldorf
Geburtsdatum: 24.05.1965
Geburtsort: Neuwied
Nationalität: Deutsch

Beruflicher Werdegang

1993–1999 Andersen Consulting
Senior Manager, Financial & Performance Management Consulting
2000–2002 Accenture Corporate Development/Accenture Technology Ventures
Direktor, Corporate Development (Venture Capital, Investments, Allianzen)
2002 bis heute Accenture
Geschäftsführer Corporate Development Europa, Afrika und Lateinamerika (Mergers & Acquisitions, Ventures, Investments)

Ausbildung

1988–1989 University of Cambridge
Studium der Mathematik
1985–1990 Universität Duisburg
Diplom-Mathematiker (kombiniert mit Wirtschaftswissenschaften)
1999–2000 London Business School
Master in Finance

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