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kino.to – Urteil

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Amtsgericht Leipzig

206 Ls 390 Js 34/16

Das Amtsgericht Leipzig – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – gibt auf Antrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., Berlin gemäß § 111 UrhG bekannt, dass der 30-jährige Daniel L. aus Hamburg, der 29-jährige Konstantin E. aus Stuttgart und der 31-jährige Paul D. aus Mainz am 05.11.2018 im Verfahren 206 Ls 390 Js 34/16 rechtskräftig u.a. wegen der als Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu wertenden mittelbaren Finanzierung von Internetspeicherdiensten der früheren Raubkopierportale KINO.TO und ILOAD.TO in 6 – bei den Angeklagten E. und D. tateinheitlich zusammenfallenden – Fällen verurteilt wurden.

Unter Einbeziehung weiterer nicht zu veröffentlichender Tatvorwürfe wurden der Angeklagte L. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, die Angeklagten E. und D. zu Gesamtfreiheitsstrafen von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei allen drei Angeklagten gelten 3 Monate Freiheitsstrafe wegen der überlangen Verfahrensdauer als vollstreckt.

Weiß, Richter am Amtsgericht

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