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Bestätigung

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In diesem Jahr haben wir einige Prozesse vor dem Landgericht Hamburg verloren, in denen es um einen Berliner Bauträger geht, den wir für „bedenklich“ halten. Dieser hatte viel Geld von Anlegern eingesammelt, aber auch gleichzeitig von ihm beauftragten Handwerkern ihre Löhne erst nach Klageerhebung ausgehändigt.Die Urteile des LG Hamburg haben nicht nur bei uns, sondern bei allen von uns befragten Presserechtlern heftiges Kopfschütteln ausgelöst. Da wir unsererseits von einer korrekten Arbeit überzeugt waren, gaben wir uns natürlich nicht mit diesen Urteilen zufrieden.

Am gestrigen Tage gab es nun zwei Termine diesbezüglich beim Oberlandesgericht Hamburg, die besser für uns nicht hätten laufen können. Hier ist man letztlich unserer Argumentation gefolgt. Ein Urteil des LG Hamburg wurde durch Klagerücknahme beendet und im zweiten LG Hamburg-Urteil besteht der Kläger nun auf einem Urteil des OLG Hamburg. Dieses machte aber in der dazu geführten mündlichen Verhandlung deutlich, in welche Richtung das Urteil der Kammer gehen wird.

Trotzdem werden wir die „alten Artikel“ nicht wieder ins Netz stellen, weil mittlerweile diese Berichte natürlich auch überholt sind; das heißt, wir haben heute einen anderen Wissensstand in den Vorgängen. Trotzdem freuen wir uns natürlich über die gerichtliche Bestätigung unserer Arbeit, aber auch über die gute Arbeit unseres Rechtsanwaltes in diesem Vorgang.

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