Start Allgemein V+ Plus Fonds – Ruhende Verträge nicht von Ansprüchen des Liquidators bedroht?

V+ Plus Fonds – Ruhende Verträge nicht von Ansprüchen des Liquidators bedroht?

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Teilnehmer der Gesellschafterversammlung der V+ Plus-Fonds berichteten uns, dass Sie beide auf der Veranstaltung explizit geäußert haben sollen, dass Anleger, die ihre Verträge ruhend gestellt haben, sich nach den 60 Monaten keine Gedanken darüber machen müssen, dass sie vom Liquidator in Anspruch genommen werden könnten. Wir fragen uns, sehr geehrte Herren Klaile und Brunner, ob diese Aussage so haltbar ist.

Und, meine Herren, was passiert dann, wenn der Liquidator der Fonds genau das doch tut? Wir haben uns mal informiert und erfahrene Rechtsanwälte haben uns dann nicht Ihre Meinung bestätigt, sondern unsere hier mehrfach geäußerte Ansicht, dass der Liquidator genau das möglicherweise tun wird. Aus Sicht der von uns befragten Juristen muss der Liquidator der Fonds dies sogar tun, wenn er sich nicht selber der „Untreue“ schuldig machen will.

Wir gehen davon aus, dass Sie beide, Herr Klaile und Herr Brunner, dann gegenüber den betroffenen Anlegern dafür haften, sollten Sie bei Ihrer Meinung bleiben und sich diese als nicht haltbar erweisen. Gerade Herr Brunner als studierter Jurist sollte das unserer Meinung nach doch genau wissen.

Wir werden uns zunächst einmal im Protokoll der Gesellschafterversammlung anschauen, ob Ihre Aussage dann auch so korrekt in das Protokoll aufgenommen wurde. Ansonsten müssten Sie da bitte noch nachbessern. Das sollte aber kein Problem sein, denn Sie beide stehen ja zu ihrem Wort.

Ich denke, sehr geehrte Herren, dass es dann in den nächsten Tagen einen „Sturm der Entrüstung“ gegenüber der BaFin über Ihr Handeln geben wird. Wenn da ein paar Hundert erzürnte Anleger die Bafin anschreiben, wird das sicherlich nicht ohne Wirkung bleiben.

Mal schauen, ob Herr Brunner dann bis Mittwoch dieser Woche das Protokoll fertig hat und es den Anlegern zur Verfügung stellt. Wir wollen ja nicht, dass hier auch noch eine bewusste zeitliche Verzögerung eintritt. Wäre ja möglich…

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