Start Justiz Musterfeststellungsklage vs. Class Action

Musterfeststellungsklage vs. Class Action

435

Verbraucher sind klein und doof. Spätestens in der ewigen Hotline eines Mobilfunkanbieters drängt sich einem dieser Gedanke auf. Oder wenn man versucht, sich bei einem Autokonzern zu beschweren. Der kleine Verbraucher ist also scheinbar niemand, für den der Vorstandsvorsitzende an das Telefon geht. Und kleine Verbraucher können sich nur „kleine“ Anwälte leisten. Wer gegen einen Versicherungskonzern klagt und einen „Dorfanwalt“ beauftragt, verliert den Prozess sofort. Hier kämpft ein allgemein tätiger Jurist gegen Spitzenanwälte.

Was tun?

Der Gesetzgeber hat mit der Musterfeststellungsklage endlich eine Möglichkeit geschaffen, mit der sich „doofe“ Verbraucher zusammenschließen und gemeinsam mit einer Verbraucherorganisation gegen Unrecht kämpfen können. Dann muss nur noch in einem Folgeprozess die Höhe des Schadens individuell eingeklagt werden.

Class Action

Das amerikanische Class Action-Verfahren ist jedoch etwas anders: Zum einen kennt das amerikanische Recht den Bestrafungsschadenersatz, bei dem der Kläger eine Summe (häufig viel Geld) zugesprochen bekommt, weil er stellvertretend für alle einen Sachverhalt geklärt hat. Mut und Aufwand werden sozusagen belohnt. Class Action ist eine viel weiter gehende Form der Sammelklage…. Mehr wie eine Busfahrt, bei der der Anspruchssteller zwischendurch ein- und aussteigen oder in einem Rutsch von der Klage bis zum Schadenersatz durchfahren kann. In Deutschland muss der Kläger ab dem 1.11.2018 zuerst brav auf den Start des Busses warten und dann am Zwischenziel in ein Taxi umsteigen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein