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Insolvenzverfahren über Facto Financial Services AG eröffnet

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Fast 40.000 betroffene Kunden, so wie wir gehört haben. Man darf also getrost sagen „ein großes Insolvenzverfahren“, denn alle Kunden der Facto Financial Services AG könnten dann möglicherweise zu den Gläubigern gehören, im sich jetzt anschließenden Regelinsolvenzverfahren des Unternehmens. Man darf nun sicherlich gespannt sein, ob der Insolvenzverwalter auf die Verträge der Kunden zugriff haben möchte.

Insolvenzverfahren über FACTO AG eröffnet

München, 1. Oktober 2018

Für die Münchner FACTO Financial Services AG, die sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert hat, wird zum 1. Oktober 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Unternehmen hatte sich seit dem 31. Juli 2018 im Rahmen einer Eigenverwaltung restrukturiert. Trotz großem Interesse von Investorenseite konnte in den vergangenen acht Wochen keine verbindliche Finanzierungszusage erreicht werden. Einer der Hauptgründe war die knappe Zeitspanne von weniger als acht Wochen für den sogenannten Investorenprozess. Die erforderliche Prüfung eines zu übernehmenden Unternehmens, die sogenannte Due Diligence, nimmt in der Regel mehrere Monate ein.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird für alle Vertragskategorien das weitere Vorgehen definiert. Kunden, die ihre Verträge bei der FACTO zur Rückabwicklung eingereicht haben, werden im Laufe der nächsten Wochen von iheren jeweiligen Vermittlern über die nächsten Schritte informiert. Wir bitte um Verständnis, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für Kunden, die eine unserer Anwaltskanzleien mandatiert haben, gilt der abgeschlossene Mandatsvertrag uneingeschränkt weiter.

Die Auszahlung der Nutzungsentschädigungen an Kunden aus in Bearbeitung befindlichen Rückabwicklungs-Vorgängen ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht betroffen, da sie direkt durch die mandatierten Anwälte erfolgt. Für Kunden besteht daher keine Notwendigkeit tätig zu werden. Gläubiger der FACTO AG erhalten in den kommenden Wochen vom Insolvenzverwalter die zur Forderungsanmeldung erforderlichen Unterlagen.

Wir haben dazu kurz Mit Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, Marc Ellerbrock, von der Kanzlei BEMK am Telefon gesprochenhttps://www.rae-bemk.de/rechtsanwaelte-marc-ellerbrock.html

Rechtsanwalt Ellerbrock sieht durchaus die Gefahr, das der Insolvenzverwalter versuchen wird die Gelder aus den Verträgen zur Insolvenzmasse zu bekommen. Ob das rechtlich möglich sein wird, so Rechtsanwalt Marc Ellerbrock, wird dann sicherlich gerichtlich geklärt werden müssen. Marc Ellerbrock rät jedem betroffenen Kunden sich zu seinem speziellen Fall einen Rechtsrat einzuholen. Kostet wenig, vermeidet möglicherweise aberd ann zukünftig einen hohen Schaden.

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