Start Allgemein BaFin: Polarstern Capital GmbH ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

BaFin: Polarstern Capital GmbH ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Polarstern Capital GmbH behauptet auf ihrer Internetseite www.polarstern-capital.de und über soziale Medien über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Zudem sei es der erste BaFin regulierten Krypto-Fonds.

Dies trifft nicht zu.

Anmerkung der Redaktion: Dieses Unternehmen ist derzeit noch nicht einmal im Unternehmensregister eingetragen.

Unternehmensregister

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Polarstern Capital GmbH
Paderborner Str. 44
33154 Salzkotten

Vertreten durch:

Woldemar Friesen

Kontakt:

Telefon: 05258-980 30 10
Telefax:
05258-980 30 30
E-Mail: info@polarstern.capital

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Paderborn
Registernummer: in Eintragung

Umsatzsteuer-ID:

Finanzbehörde Paderborn
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: in Eintragung

Internetagentur für das Webdesign:

Evrone.com

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