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Möglichkeit der Entschädigung

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Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

304 Js 105844/18 VA

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen Satke Yvonne, geb. 17.06.1994, wegen Diebstahl wurde die Einziehung von folgenden Gegenständen

Kfz-Ladeadapter Silver Cvest

Navigationsgerät Garmin nüvi 200 Nr. 19 A 339435 mit 12V-Ladegrät

Taschenbeatmungsmaske

Navigationsgerät Becker BE 7726 Nr. 7926h0070032439 mit 12V-Ladegerät

angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php
Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.2. Geschädigtenmitteilung Einziehung Tatertrag

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Augsburg, den 04.10.2018

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