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United Power Technology AG: BaFin droht Zwangsgelder an

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Die BaFin hat am 17. September 2018 gegen die United Power Technology AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro angedroht.

Die United Power Technology AG hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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