Dark Mode Light Mode

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Sind Geschäftsgeheimnisse gut geschützt, wenn z.B. Mitarbeiter Pläne oder Kundendaten mit zur Konkurrenz bringen bei einem Arbeitgeberwechsel? Die Europäische Union meint: NEIN! Brüssel veranlasst daher den Berliner Gesetzgeber die Geschäftsgeheimnisse aufwendiger zu schützen. Auslöser ist die Richtlinie (EU) 2016/943. Damit muss die Bundesregierung den Vorgaben aus der Europäischen Union folgen. Geschäftsgeheimnisse von Firmen sind sowohl technisches wie auch um kaufmännisches Wissen, welches geheimgehalten werden soll. Wer dagegen verstößt macht sich schadenersatzpflichtig und Gefängnisstrafen drohen. Kostenpflichtige Abmahnungen sind möglich. Auch der Leiter eines Unternehmens haftet für Mitarbeiter. Die aktuelle Fassung ist https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_GeschGehG.pdf;jsessionid=618987AC3E9D53367547E15B057B3526.1_cid289?__blob=publicationFile&v=1

Gesetzespraxis wird spannend

Das Gesetz wird im Herbst 2018 in Kraft treten. Geistiges Eigentum/ Geschäftsgeheimnisse und Wissen wird unter einen starken Schutz gestellt. Wie immer hat bei modernen Gesetzen der Gesetzgeber nicht mit Strafe gespart: bis zu fünf Jahre Haft sind möglich.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Hinweise der FMA gelten nicht nur für Österreich

Next Post

FINMA warnt vor der Rothstein, Mandl & Partner AG