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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Maier + Partner AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 24. Mai 2018 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten der Maier + Partner Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 1. Juni 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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