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Germanika GmbH-Verbot durch die BaFin
Möglicher Ausfall von Forderungen:UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG- wir warnen seit Jahren vor einem Investment bei diesem Unternehmen
UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Möglicher Ausfall von Forderungen:UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG- wir warnen seit Jahren vor einem Investment bei diesem Unternehmen

Nun veröffentlicht die BaFin nachfolgenden Hinweis zu diesem UDI  Investment:

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

Möglicher Ausfall von Forderungen

Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Name: UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG
Anschrift: Kellerweg 12, 91154 Roth
Staat: Deutschland

Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:

Vermögensanlage: UDI Biogas 2011
Art der Vermögensanlage: Kommanditbeteiligung
Datum der Prospektaufstellung: 17.12.2010

Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Die Emittentin ist als Kommanditistin an der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG, HRA 15833 (AG Nürnberg) beteiligt. Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG hat am 15.06.2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt.

Aufgrund der Insolvenz der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG besteht die Gefahr, dass durch die Insolvenz das eingelegte Kommanditkapital zur Haftung herangezogen wird und dadurch für die Emittentin nicht mehr zur Verfügung steht. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.

Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zur Zahlung der prognostizierten Erträge und Rückzahlung des Kommanditkapitals erheblich zu beeinträchtigen.

Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

Der Insolvenzantrag hinsichtlich der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG wurde am 15.06.2018 gestellt.

Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

Nürnberg, 18.06.2018

UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz

Zitat BaFin Ende

Anmerkung der Redaktion:

Für uns ist das Unternehmen eine „BlackBox“, denn es gibt nahezu keine Bilanzen die für die Anleger „als erfreulich“ zu bezeichnen wären. In den letzten Jahren hat man so manche Vermögensanlage konzipiert und von der BaFin gestattet bekommen. Soweit das Unternehmen alle BaFin Vorgaben einhält hat die BaFon auch gar keine andere Chance als das zu gestatten. Solche Verwerfungen sollten aber für die BaFin sicherlich dann einmal Anlass sein, sich stärker um das Unternehmen zu kümmern salopp gesagt „auf die Finger zu schauen“. Für die hier betroffenen Anleger kann man nur hoffen das das Ganz noch GUT ausgeht.

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