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Firma Campa Energie GmbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen d. Firma Campa Energie GmbH & Co. KG, Jahnstra-ße 2, 97199 Ochsenfurt (Registergericht des Amtsgerichts Würzburg Nr. HRA 5233, Firmentätigkeit: Handel und Vermarktung von regenerativer Energie), vertr. dch. die pers.haftenden Gesellschafterin Fa. Campa Energie Verwaltungs GmbH, ebenda, vertr. dch. d. Geschäftsführer Rupert Schmid,
wurde am 01.09.2008, 07.00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Bruno Fraas, Heinestraße 7b, 97070 Würz-burg, Te. 0931/359800.
Die Gläubiger werden aufgefordert,
a) ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 30.10.2008 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten d. Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegen-stand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Per-sonen, die Verpflichtungen gegenüber
d. Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldnerin zu leisten,
sondern an den Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichts- und Prüfungstermin sowie Termin
zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
– den Fortgang des Verfahrens auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters, § 157 InsO (Berichtstermin),
– die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
– über die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses, (§
68 InsO)
sowie die nachfolgend bezeichneten Angelegenheiten:
– Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)
– Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§
160 InsO);
Betriebsveräußerung bzw. Veräußerung des Warenlagers im ganzen,
Freihandverkauf von Grundbesitz; die Aufnahme
eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde;
Anhängigmachung, Aufnahme, vergleichsweise Beilegung oder
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
– Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
– Beantragung der Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO)
– und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung
mangels Masse (§ 207 InsO)
wurde bestimmt auf21.10.2008, 09.45Uhr,
im Zimmer 14/II. Stock der Justiznebenstelle Tiepolostraße 6, in Würzburg.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die
Zustimmung für Anträge im Sinne des § 160 InsO als erteilt.

Der Prüfungstermin wird anberaumt auf 25.11.2008, 08.40 Uhr,
im Zimmer 14/II. Stock der Justiznebenstelle Tiepolostraße 6, in Würzburg.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
1 IN 275/08
Würzburg, 01.09.2008 Amtsgericht

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