Start Allgemein FIM Unternehmensgruppe-Investments mit Totalverlustrisiko

FIM Unternehmensgruppe-Investments mit Totalverlustrisiko

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Ja, denn es handelt sich um ein Nachrangdarlehen, das heißt im Falle einer Unternehmensinsolvenz des Emittenten kommen die Forderungen der Nachrangdarlehensgeber nach allen anderen Forderungen.

Dass dann im Insolvenzfall etwas übrig bleibt, ist sicherlich unwahrscheinlich. Trotzdem muss man natürlich nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgehen, aber jeder Anleger sollte sich über dieses Risiko vorher bewusst sein.

Einzelhandelsinvestments klingen zunächst einmal „interessant“, bedeuten aber auch, dass man in eine Spezialimmobilie investiert, bei der es dann auch nur einen begrenzten Kreis von Kaufinteressenten gibt, wenn man das verkaufen will. Einzelhandelsinvestments bedeuten aber eben oft auch die Abhängigkeit von einem Schlüsselmieter. Hat der Schlüsselmieter nach Ablauf der Mietzeit kein Interesse mehr an dem Objekt, so kann dann eine Nachvermietung schwierig werden. Einzelhandelskonzepte verändern sich mit den Jahren und damit auch die Anforderungen der potentiellen Mieter dieser Einzelhandelsobjekte.

Gefährlich kann es dann werden, wenn der Nachrangdarlehensnehmer das Geld der Kleinanleger nur als „Hebel“ nimmt, um von der Bank eine Objektfinanzierung zu bekommen. Wir alle kennen Banken und wissen, dass gerade Banken sich optimal bei jedem Investment absichern. Welche Sicherheit bleibt dann noch für die Anleger? Diese Frage muss man dann in so einem Fall stellen.

So beschreibt sich das Unternehmen selber:

„Hans-Joachim Fleischer ist als geschäftsführender Gesellschafter und Gründer der FIM Unternehmensgruppe bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Handelsimmobilienbereich tätig. Gemeinsam mit seinem Team liegt der Schwerpunkt in dem kontinuierlichen Aufbau des Eigenportfolios der FIM Unternehmensgruppe.

Die FIM Unternehmensgruppe verfügt aufgrund ihrer langjährigen etablierten Netzwerkstrukturen über, in ihren jeweiligen Bereichen, hochqualifizierte Kooperationspartner, die es der Unternehmensgruppe ermöglichen, die eigenen Kernkompetenzen beliebig nach Bedarf zu erweitern und somit die höchstmögliche Qualität in den jeweils betroffenen Gebieten abzubilden.

Neben den bereits aufgeführten Kernkompetenzen bildet somit die FIM Unternehmensgruppe auch entsprechendes Know-how in folgenden Kompetenzbereichen ab: Technische und rechtliche Due Diligence, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Planung, bauliche Umsetzung. „

Ob das ausreichend ist, um ein erfolgreiches Investment für die Kleinanleger zu schaffen, bleibt abzuwarten. Wir sehen die Investition kritisch.

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