Start Allgemein Piccor AG – 8 Jahre gezielter Anlegerbetrug?

Piccor AG – 8 Jahre gezielter Anlegerbetrug?

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Diese Frage stellt man sich derzeit natürlich. Diverse Indizien deuten darauf hin und auch im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten entnehmen kann wird diese Vermutung angestellt.

Wir haben mittlerweile zahlreiche Gespräche mit Anlegern und Vermittlern geführt, aus denen hervorging, wie groß deren Enttäuschung ist. Viele Jahre haben diese mit einem „Vertriebschef“ zusammengearbeitet, glaubten, ihn zu kennen und erfuhren dann so ganz nebenbei, dass der Herr ein offensichtlich wichtiger Bestandteil eines Betrugssystems war.

Und wenn man dann noch erfährt, dass er kann sich neben seinem deutschen Wohnsitz auch einen dauerhaften auf Mallorca mit seiner Familie leisten kann, fragt man sich natürlich dann doch, wovon das alles finanziert wurde bzw. wird?

Nun macht auch noch das Gerücht die Runde, dass sogar ein Rechtsanwalt, der noch im letzten Jahr an der Erstattung der Strafanzeige beteiligt gewesen sein soll, sich auch an den ergaunerten Geldern der Anleger bedient hat. Das wäre natürlich ein unglaublicher Vorgang! Viele Anleger verlieren den größten Teil ihres Vermögens, Vertriebler möglicherweise ihre wirtschaftliche Existenz und einige wenige leben wie die Made im Speck auf deren Kosten. Und wahrscheinlich werden sie kaum zur Rechenschaft gezogen, während die Vertriebler nun befürchetn müssen, von ihren Kunden haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.

Und für die Anleger könnte es noch schlimmer kommen, wenn die Schweizer Behörden sich dazu entscheiden sollten, die Piccor AG in Liquidation zu schicken, denn dann könnte daraus auch schnell eine Insolvenz werden, wenn die Anleger ihre Forderungen beim Liquidator angemeldet haben, dieser jedoch feststellen muss, dass nicht genügend Masse für sämtliche Forderungen vorhanden ist. Dann wiederum wird der Insolvenzverwalter mit Sicherheit von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen fordern, die diese in den letzten Jahren erhalten haben.

Interessant ist auch eine Nachricht die wir von der Schweizer Finanzmarktaufsicht am gestrigen Tage erhielten. Hier heißt es in einem Hinweis:

„Eine generelle Information, unabhängig vom Einzelfall, zur rechtlichen Beurteilung von Schneeballsystemen in der Schweiz: Für den Bereich Schneeballsysteme und Schenkkreise ist seit April 2012 das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zuständig. Das früher in der Lotterieverordnung vorgesehene Verbot wurde ins Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überführt (Art. 3 Bst. r UWG).“

Da scheint der Vorgang in der Schweiz nun auch größere Kreise zu ziehen. Den Anlegern kann alles recht sein, was hilft, noch vorhandene Anlegergelder zu sichern. Das Thema dürfte nun weitere „Fahrt aufnehmen“, denn immer mehr große Medien, die eigene „Recherchekanäle“ besitzen, interessieren sich für den Vorgang. Jede Nachricht, die den Anlegern dann weiterhilft, ist sicherlich eine gute Nachricht.

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