Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Canada Gold Trust – Kapitalanlagebetrug

Landgericht Konstanz: Gründungsgesellschafter und Hintermänner der Canada-Gold-Trust-Fonds erneut zu Schadenersatz verurteilt – Gericht erkennt Kapitalanlagebetrug

Mit Urteil vom 22.11.2017 hat das Landgericht Konstanz erneut einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger der desolaten „Canada Gold Trust“-Fonds einen Schadenersatzanspruch gegen die Hinterleute Peter P. und Jörg M. (aka Jörg Sch.) und die Treuhänderin XOLARIS Service GmbH zugesprochen.

Das Gericht hielt sich dabei an die Argumentation der bereits im Februar 2017 gesprochenen Urteile bezgl. der Canada Gold Trust II KG und übertrug die dortigen Wertungen auch auf eine Beteiligung am Canada Gold Trust I. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte Peter P. im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Beteiligungen hinsichtlich der für die Entscheidung über deren Erwerb erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen im Beteiligungsprospekt unrichtige vorteilhafte Angaben gemacht und nachteilige Tatsachen verschwiegen habe. Damit ist der Tatbestand des Kapitalanlagenbetruges erfüllt.

Investmentmodell Canada Gold Trust fraglich: Übertageabbau – Laufzeit Fonds – kurze Abbau Saison – Ertragserwartungen

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert die Hintergründe: „Wie schon in dem von uns im Februar für einen unserer Mandanten erstrittenen Urteil beruhte die Argumentation des Gerichts wesentlich darauf, dass den Verantwortlichen der Canada-Gold-Trust-Gruppe bereits seit Oktober 2011 bekannt war, dass renommierte Gutachter ganz erhebliche Zweifel an den Explorationschancen der Claims des Fonds geäußert hatten. Das beworbene Abbausystem –Übertagebau im sogenannten Open-Pit-Mining- für wenig geeignet hielten. Zu Bedenken gilt, dass die Fonds eine Laufzeit von nur drei Jahren hatten. Die Saison für Tagebau in Canada dauert knapp ein halbes Jahr, damit war schon die gesamte Unternehmensplanung kritisch zu beleuchten. Stattdessen verschweigt der Prospekt diese Umstände aber und zeichnet ein übertrieben positives Bild von der Ertragserwartung. Unserer Ansicht nach konnte das Modell zu keinem Zeitpunkt funktionieren“, meint der Rechtsanwalt.

Personelle Verflechtungen – Ertragsbeteiligungen der Vertriebsorganisation – Haftung auf Schadensersatz

Auf die weiteren Fragen, beispielsweise personelle Verflechtungen und einen dubiosen Ertragsbeteiligungsvertrag zu Gunsten einer großen Vertriebsorganisation kam es nach dem Urteil nicht mehr entscheidend an. Für die Fehler des Prospektes haftet nach dem Urteil nicht nur der Geschäftsführer der Fondsgesellschaften, Herr Peter P., persönlich, sondern auch der Jörg M., ehemals Sch., der nach den klaren Feststellungen des Landgerichts Täter eines Kapitalanlagebetruges ist und eine zentrale Rolle gespielt hat, auch als Vorstand der Henning Gold Mines Inc.

Ebenso haftet die XOLARIS Service GmbH als Treuhandkommanditistin der Fonds, da sie sich das Handeln des P. und des M./Sch. Zurechnen lassen musste. Sie hat die ihrer zufallenden Aufklärung der Anleger in die Hände der P. und M. gelegt, so dass sie auch die Nachteile dieser Arbeitsteilung tragen muss. Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Fazit: Canada-Gold-Trust-Fonds wird vom Landgericht als betrügerisch eingeordnet – Hoffnung auf Geltendmachung von Schadensersatz für betroffene Anleger besteht

„Das Landgericht findet einen erfreulich eindeutigen Standpunkt zu den skandalösen Machenschaften rund um die Canada-Gold-Trust-Fonds und ordnet das Konstrukt als betrügerisch ein. Dies ist umso anerkennenswerter, als die zuständigen Staatsanwälte eine von uns bereits vor fast zweieinhalb Jahren, konkret im September 2015, eingereichte Strafanzeige anscheinend nicht bearbeiten wollen. Die Anzeige wurde von Konstanz nach Mannheim abgegeben, von dort nach München, wo die Übernahme abgelehnt wurde, die Akte zurück nach Mannheim geschickt wurde und von dort nunmehr in einem zweiten Versuch nach München abgegeben wurde. Nennenswerte Ermittlungsmaßnahmen sind hier bisher nicht bekannt geworden. Nur das Landgericht benennt die Dinge klar beim Namen“, ärgert sich Rechtsanwalt Röhlke.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Stellungnahme der FMA Österreich zur WW Holding AG/ WIENWERT AG

Next Post

Interesse an Nahrungsergänzungsmitteln