Gerade bei Bauträgern halten wir solche Bilanzpositionen „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ dann für kritisch.
De Natris – PLANHAUS-BAUTRÄGER GmbH & Co. Baubetreuungs KG
Prien
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
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A. Anlagevermögen | 118.089,00 | 91.887,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 98,00 | 331,00 |
II. Sachanlagen | 117.991,00 | 91.556,00 |
B. Umlaufvermögen | 2.693.633,65 | 2.395.101,90 |
I. Vorräte | 1.984.091,46 | 2.012.218,60 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 184.816,62 | 111.508,10 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 524.725,57 | 271.375,20 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.692,55 | 8.173,73 |
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 19.033,00 | 18.380,00 |
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 175.600,62 | 328.913,07 |
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 175.600,62 | 328.913,07 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 3.013.048,82 | 2.842.455,70 |
Passiva |
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
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A. Rückstellungen | 75.003,62 | 6.900,00 |
B. Verbindlichkeiten | 2.938.045,20 | 2.835.555,70 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 2.914.591,23 | 2.813.328,59 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 23.453,97 | 22.227,11 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 3.013.048,82 | 2.842.455,70 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die De Natris Planhaus Bauträger GmbH & Co KG ist nach § 264 a Abs. 1 Nr. 2 HGB i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB rechnungslegungspflichtig. Sie hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 – einschließlich Anhang – den gesetzlichen Vorschriften des HGB entsprechend aufgestellt.
Posten der Bilanz, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264 a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.
B. ANLAGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der De Natris Planhaus Bautr.GmbH & Co KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Das Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibung gemindert. Die Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die in Bau befindlichen Bauaufträge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen, die das Folgejahr betreffen.
Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Komplementärin der Gesellschaft ist die De Natris Planhaus Bauträger GmbH mit dem Sitz in Prien am Chiemsee.
§ 285 Nr. 10 HGB
Zur Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin De Natris Planhaus GmbH mit dem Sitz in Prien am Chiemsee berechtigt und verpflichtet. Sie nimmt ihre Aufgaben durch ihren Alleingeschäftsführer Herrn Philippe de Natris war.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Zum 31. Dezember 2016 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 23.453,97.
sonstige Berichtsbestandteile
Prien, 08.05.2017
gez. Philippe de Natris
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2017 festgestellt.