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Ordnungsgeld gegen SPOBAG AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 14. August 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SPOBAG AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SPOBAG AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

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