Start Allgemein PICAM/ Piccor, Varian AG und Ermittlungen

PICAM/ Piccor, Varian AG und Ermittlungen

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Unserer Kenntnis nach kümmern sich mittlerweile auch die Schweizer und Liechtensteiner Behörden um den Vorgang. Hoffen wir, dass mit der Unterstützung dieser Behörden bald mehr Licht in den Vorgang gebracht werden kann. Eine Strafanzeige, die in Berlin gestellt und von Thomas Entzeroth veröffentlicht wurde, kann letztlich keine Aufklärung bringen in dem Sachverhalt.

Das kann nur gelingen, so ein Rechtsanwalt aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, wenn auch die Behörden, die am Sitz der beteiligten Unternehmen zuständig sind, Ermittlungen aufnehmen. Im Rahmen eines Amtshilfeersuchens kann dann auch die Berliner Staatsanwaltschaft die ihr vorliegenden Informationen den anderen Behörden in der Schweiz und Liechtenstein zur Verfügung stellen.

Mittlerweile haben sich fast 100 betroffene Anleger und Vertriebler gemeldet und eines wird dabei immer deutlicher: Hier könnten, so der von uns befragte Rechtsanwalt, möglicherweise Geschäfte gemacht worden sein, die auch in Deutschland einer Genehmigung bedürfen. Ich kann meinen Kollegen nur raten, so der Rechtsanwalt, den Vorgang auch der BaFin zur Kenntnis zu bringen, damit diese eine Überprüfung des Geschäftsmodelles initiiert. Zu hinterfragen ist auch, wer solche Kapitalanlagen in Deutschland vermittelt hat. In Deutschland sollen das Vermittler gewesen sein, die „nur“ über eine Zulassung nach § 34 d der Gewerbeordnung verfügen. Ob das überhaupt ausreicht, um diese Vermittlungstätigkeit ausüben zu dürfen, selbst wenn das Geschäftsmodell in Deutschland zulässig ist, muss ebenfalls noch geklärt werden.

Insgesamt scheint nun Bewegung in den Vorgang zu kommen. Die Ermittlungen werden sicher auch mehr Klarheit darüber bringen, was mit den Geldern der Anleger passiert ist, was sicherlich sowohl die Anleger aber auch die Vermittler brennend interessieren wird. Übrigens ist die Warnmeldung zur PICCOR AG der Schweizer Finanzmarktaufsicht auch heute noch auf der Internetseite der Schweizer Finanzmarktaufsicht abrufbar. Auch das lässt sich als ein Zeichen dafür werten, dass das Unternehmen seine Tätigkeiten in der Schweiz hätte gar nicht durchführen dürfen.

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