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PartnerFonds AG – Dicke Luft!

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Dies muss man so formulieren, wenn man sich die folgende Veröffentlichung anschaut:

PartnerFonds AG Planegg

Bekanntmachung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage


Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie positive Feststellungsklage mit Datum 17.10.2017, zugestellt am 24.11.2017, vom Vorstand der PartnerFonds AG, Herrn Oliver Kolbe, gegen die zu folgenden Punkte auf der Hauptversammlung vom 21. September 2017 gefassten Beschlüsse erhoben worden ist:

Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates ohne Herrn Harald Weiler und damit betreffend die Herren Dr. Robin W. Bartels, Dr. Heinrich Jakobs, Prof. Dr. Klaus Lessmann, Tobias Schmidbauer und Hans-Dieter Wunderlich, für das Geschäftsjahr 2016
Tagesordnungspunkt 6 Wahl von Herrn Dr. Eckart von Reden, Bonn-Bad Godesberg zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats
Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 7 Abs. 1 der Satzung) und zur Änderung der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats (§ 9 Abs. 4 S. 1 der Satzung)
Tagesordnungspunkt 8 Beschlussfassung über die Satzungsänderung bezüglich der regelmäßigen Gegenstände der Hauptversammlung (§ 13 der Satzung)

Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie positive Feststellungsklage ist anhängig beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15241/17. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bislang nicht bestimmt.

Planegg, im November 2017

PartnerFonds AG

Der Vorstand

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