Start Allgemein Einstellung des Einlagengeschäfts

Einstellung des Einlagengeschäfts

277

Die BaFin hat Herrn Winfried Kleinhenz, Elfershausen (früher: Hammelburg), mit Bescheid vom 22. August 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Kleinhenz nimmt von Dritten unbedingt rückzahlbare Gelder an und betreibt hierdurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein