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BaFin gegen Deutsche Gesundheitskasse der Reichsbürgerbewegung

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Warnung | © CC0 Skitterphoto

Die BaFin hat am 30. August die Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG mit Hauptsitz in Dresden zur Einstellung und Abwicklung des Betriebes aufgefordert. Die DeGeKa „ist kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von § 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Eine Mitgliedschaft in der DeGeKa entbindet Personen mit Wohnsitz in Deutschland daher nicht von der Pflicht, eine Krankheitskostenversicherung bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen.

Der Bescheid ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“ (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2017/meldung_170907_DeGeKa.html)

Die DeGeKa gehöre der Reichsbürgerbewegung an und erkenne daher, aus ihrer Sicht, die BaFin und ihre Anordnung nicht an.

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