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IHK-Pflichtbeitrag verfassungskonform

Wer ein Gewerbe besitzt, muss in Deutschland einen Zwangsbeitrag an die für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) leisten. Nach zwei Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern beschäftigte sich nun der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Pflichtbeitrag, wies diese aber zurück. Die Pflichtbeiträge verstoßen nicht gegen die Verfassung, sind also rechtmäßig. Das heißt also, dass auch weiterhin Gewerbetreibende die Abgabe leisten müssen.

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