Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur erfüllt als behördliche Verbraucherschlichtungsstelle die gesetzlichen Vorgaben nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Nun hat die Schlichtungsstelle eine Entscheidung in einem Streit zum beschleunigten Breitbandnetzausbau gefällt.
Die Telekom und Unity Media dürfen demnach eigene Glasfaserkabel in einem Neubaugebiet verlegen. Gestritten hatten die beiden Telekommunikationskonzerne darüber mit dem Landkreis, in dem das Wohngebiet liegt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung für die Auslegung der ersten Novelle des Telekommunikationsgesetz. (BK11-17/001, BK11-17/002)