Start Allgemein Anwältin Nicole Mutschke auf Mandantenfang bei den V+ Plus-Anlegern?

Anwältin Nicole Mutschke auf Mandantenfang bei den V+ Plus-Anlegern?

464

Wer unseren Blog kennt, für den ist die „Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ Nicole Mutschke keine Unbekannte mehr. Nachdem Sie mit Massen-E-Mails auf Mandantenfang ging und wir darüber berichteten, forderte Sie von uns die Löschung des diesbezüglichen Artikels. Dass wir darauf natürlich nicht eingegangen sind, können Sie sich ja denken. Nun wurden wir darüber informiert, dass die Kanzlei von Frau Mutschke Schreiben an V+ Plus-Anleger versandt hat, in denen sie, sicherlich selbstlos und nur für ihren Mandanten, eine „außerordentliche Gesellschafterversammlung“ anregt, um mit anderen Anlegern der Fonds ins Gespräch zu kommen. Ob es sich hierbei nur um einen Informationsaustausch handelt oder Frau Mutschke damit neue Mandanten requirieren will, wissen wir nicht. Letzteres wäre dann jedenfalls nicht mehr so selbstlos.

Tatsache ist auch, dass das Versenden von Anschreiben zum Thema V+ Plus ein richtiges Geschäftsmodell geworden zu sein scheint. Um annähernd 50 verschiedene dürfte es sich schon handeln und damit 50 Anwälten bzw. Kanzleien einen Verdienst bescheren. Ob das wirtschaftlich so sinnvoll ist, sollten sich die Anleger einmal überlegen, denn sobald die Fondsgesellschaft einen Prozess verliert, wird alles aus ihrem Vermögen bezahlt. Und dass die Anleger mit ihren Klagen erfolgreich sind, steht auch in den Sternen. Im Internet findet man kaum Berichte über Klagen, die Vermittler gewonnen haben. Nun ja, damit gehen Anwälte aber natürlich auch nicht hausieren.

Im Folgenden präsentieren wir Ihnen das von Frau Mutschke versandte Schreiben:

„Fondsbeteiligung: V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG
hier: Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Sehr geehrter Herr,

einer Ihrer Mitgesellschafter der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG hat uns gebeten, mit allen Mitgesellschaftern Kontakt aufzunehmen. Unser Mandant ist – wie Sie vielleicht auch – verunsichert und möchte eine Klärung der Situation
herbeiführen. Leider musste unser Mandant feststellen, dass sich seine Kapitalanlage völlig anders darstellt und entwickelt als er dies für möglichgehalten hat. Im Einzelnen:

Wie stellt sich die Lage – für unseren Mandanten überraschenderweise -dar?

Die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG stellt Unternehmungen Geld zur Verfügung, die von Banken oftmals gar keine finanziellen Mittel erhalten würden, da Kreditinstituten dies für zu risikoreich empfinden. Die konkreten Anlageobjekte standen bei Zeichnung nicht einmal fest, was natürlich noch zusätzlich mit besonderen Risiken verbunden war. Dass sich die meisten Investitionen bereits als Flop erwiesen haben, mussten unser Mandant – und Sie sicherlich auch – in der Vergangenheit bereits feststellen. Ein immenser Schaden ist der Gesellschaft allein durch die So hatte sich unser Mandant sein Investment nicht vorgestellt!
Was ist mit dem Geld bisher passiert?
Laut Emissionsprospekt fließen von dem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von knapp 100 Mio. EUR fast 24,7 Mio. EUR, d.h. fast ¼ des Gesellschaftskapitals, an Provisionen ab. Hinzu kommen noch laufende Geschäftskosten in Höhe von ca. 4,9 Mio. EUR, also nochmals knapp 5 %! Die Kosten für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) haben sich von 2014 auf das Jahr 2015 von 233.000,00 EUR sogar noch auf 481.000,00 EUR erhöht!
Wie steht der Fonds dar?
Nach unseren Berechnungen wurden bis zum 31.12.2015 knapp 48 Mio. EUR von den Gesellschaftern eingezahlt. Der Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten wurde aber mit ca. 13,6 Mio. EUR beziffert! Die Differenz von über 34 Mio. EUR ist erschreckend! Dass bei dieser Situation kaum noch mit einer Rendite gerechnet werden kann, dürfte klar sein. So darf es nicht weitergehen!
Wie ist die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG zu beurteilen?
Nach dem Ausscheiden der Metapriori GmbH hat die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG am 20.09.2015 die Aufgabe als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übernommen. Die Auswahl der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erfolgte dabei ohne Beteiligung der Gesellschafter.
Wie einem Artikel im Handelsblatt vom 12.04.2017 zu entnehmen war, ist die XOLARIS Service GmbH gerade vom Landgericht Konstanz zu Schadenersatz verurteilt worden, da sie als Treuhänderin ihre Aufklärungspflichten in einem Canada-Gold-Trust-Fonds verletzt hat.

Geschäftsführer der XOLARIS Service GmbH war bis zum 11.02.2015 Herr Stefan Klaile. Derzeit ist er Vorstand der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG.
Was will unser Mandant?
Zum 31.12.2015 war beziffert worden, dass noch ca. 53 Mio. EUR an Anlegergeldern ausstanden. Unser Mandant fürchtet nun, dass auch dieses „neue“ Geld verbrannt werden könnte. Dies will er unbedingt verhindern!
Unser Mandant bringt der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG kein Vertrauen entgegen. Gleiches gilt für die Geschäftsführung. Gegen Frau Schiller wurde bereits ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Frau Schiller scheint daher aus diversen Gründen derzeit nicht in der Lage zu sein, sich ihren Aufgaben als Geschäftsführerin zu widmen.
Unser Mandant erhält es daher für dringend erforderlich, dass von unabhängiger Seite die Geschäfte des Fonds und auch die Vorgänge innerhalb des Fonds beleuchtet werden. Mit der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG wurden aber wohl Verträge geschlossen, die erst zum 31.12.2018 aufgekündigt werden können. Ein Austausch der KVG ist daher nicht ohne weiteres möglich. Es liegt aber auf der Hand, Frau Schiller in ihrer Position als
Geschäftsführerin, die diese ohnehin derzeit nicht mehr wahrnimmt, durch ein neutrales Unternehmen oder eine neutrale Person zu ersetzen. Der zusätzliche Austausch der Komplementärin, der (zunächst) ihre Position als Mit-Geschäftsführung belassen wird, erscheint dabei nicht erforderlich. Es sollen daher nach Auffassung unseres Mandanten verschiedene Bewerbungen für die Geschäftsführung eingeholt werden und sodann von den Anlegern abgestimmt werden, welches Unternehmen bzw. welche Person zukünftig die Position einnimmt.
Was soll dies bringen?
Unser Mandant meint derzeit, dass ein Großteil seines Geldes durch eine Kette von Fehlentscheidungen verloren wurde. Natürlich möchte er daher auch beleuchtet wissen, ob jemand bzw. wer dafür ggf. haftbar gemacht werden kann. Die neue Geschäftsführung soll daher prüfen, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bestehen und ggf. solche auch geltend machen.
Aktuell kann unser Mandant das immer wieder in den Raum gestellte Risiko des Totalverlustes gar nicht einschätzen. Er weiß schlicht nicht, wie die Situation sich bei einer Liquidation darstellt. Die neue Geschäftsführung soll daher die Gesellschafter auch neutral und verständlich über die Situation des Fonds informieren. Schließlich soll die neue Geschäftsführung natürlich auch dafür Sorge tragen, dass bei allen zukünftigen Aktivitäten des Fonds die Interessen der Anleger auch tatsächlich beachtet werden.
Wie geht es weiter?
Unser Mandant möchte sich auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung austauschen und über das vorab beschriebene weitere Vorgehen abstimmen lassen.
Um das entsprechende Vorgehen kurzfristig in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie daher namens und im Auftrage unseres Mandanten, den beigefügten Antwortbogen bis zum 12.06.2017 an uns zurückzusenden. Durch die Übersendung gehen Sie selbstverständlich keinerlei Verpflichtungen der Kanzlei gegenüber ein.
Bitte beteiligen Sie sich! Es geht auch um Ihr Geld!
Namens und im Auftrag unseres Mandanten bedanken wir uns bereits vorab für Ihre Mühe.“

Was uns in diesem Schreiben fehlt, ist der Hinweis darauf, dass es für den Mandanten natürlich keine Erfolgsgarantie von Ihrer Seite gibt, dass er sein Geld wiederbekommt. Für uns stellt sich überhaupt die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Aktion, die ja dem Anleger vor allem wieder Geld kostet. Welchen gegenwert erhält dieser dafür?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein