Start Verbraucherschutz Anlegerschutz OVB Vermögensberatung AG muss Schadensersatz leisten

OVB Vermögensberatung AG muss Schadensersatz leisten

441

Der Finanzvermittlungskonzern OVB Holding AG hat mitgeteilt, dass im ersten Quartal 2017 die Gesamtvertriebsprovisionen gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,3 % auf 58,4 Millionen Euro gestiegen sind und die Aussichten für dieses Jahr positiv seien. Wie es aber in der Realität für den Kölner Konzern ausgehen wird, wird sich nach einem Urteil der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte zeigen. Aufgrund eines im März vor dem OLG Naumburg erstrittenen Urteils muss die zur Holding gehörende OVB Vermögensberatung AG einer Anlegerin ihren Schaden erstatten, der ihr aus der fehlerhaften Beratung zum Ratensparplan der SHB Renditefonds 6 entstanden war.

Die OVB ist seit 1970 tätig und eine der größten Strukturvertriebe in Deutschland. Rund 5.000 hauptberufliche Finanzvermittler betreuen fast 3,3 Millionen Kunden in 14 europäischen Ländern. Die Methoden, die die OVB bei der Rekrutierung neuer Vermittler anwendete, sind dabei umstritten und haben dem Konzern schon häufiger Kritik eingebracht.

Wir sind gespannt, ob dem jetzt ergangenen Urteil weitere folgen und dies letztendlich Auswirkungen auf den operativen Jahresgewinn zeitigen wird.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein