Start Verbraucherschutz Abmahnung der Ticketbörse viagogo durch die Verbraucherzentrale Bayern

Abmahnung der Ticketbörse viagogo durch die Verbraucherzentrale Bayern

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Die Schweizerische viagogo AG bietet auf Ihrer Internetseite Tickets für Konzerte, Festivals, Sport- und Theaterveranstaltungen an. Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben viagogo nach Beschwerden aus acht Bundesländern nun abgemahnt, weil das Unternehmen den Eindruck erwecke, ein offizielles Ticket-Verkaufsportal zu sein, während es stattdessen lediglich als Vermittler zwischen privaten Käufern und Verkäufern agiert. Schon 2013 war viagogo mit seinen Methoden bei den Bundesligisten Schalke 04 und Bayer 04 Leverkusen angeeckt, weshalb diese daraufhin den Vertrag mit dem Unternehmen gekündigt bzw. eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten.

Wer über Viagogo Tickets für Fußballspiele, Konzerte oder andere Veranstaltungen sucht, bekommt den Eindruck, es handele sich um ein offizielles Ticket-Verkaufsportal. Während des gesamten Kaufvorgangs wird für Verbraucher nicht deutlich, dass Viagogo nicht Verkäufer der Tickets ist, sondern zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. „Auf diese Weise täuscht das Unternehmen die Nutzer über wesentliche Merkmale seiner Dienstleistung“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. Das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder der Preis höher ist als bei direkter Bestellung beim Veranstalter, trägt somit der Käufer. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.

Intransparente Preise und nutzlose Garantien

Viagogo weist Besteller zudem nicht ausreichend darauf hin, dass zu dem Preis für die Tickets noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer hinzukommen. Damit verstößt das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit. Auch das Garantieversprechen von Viagogo halten die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern für irreführend: Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Garantie zudem noch erheblich eingeschränkt.

Die Verbraucherschützer haben Viagogo deshalb per Abmahnungsschreiben aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sei die Werbung mit der irreführenden „Viagogo-Garantie“ zu unterlassen.

Quelle: http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechter-mahnen-viagogo-ab

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