Staatsanwaltschaft Stuttgart
200 UJs 4272/15
190 AR 106/15
In dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt alias Klaus Merten wegen Betrugs und Urkundenfälschung
Benachrichtigung über die Fortdauer der Beschlagnahme von Vermögenswerten gem. § 111 i Abs. 4 StPO
In dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt alias Klaus Merten wurde ein Betrag von 4.228,61 € durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 6. Mai 2015 – 29 Gs 44355/15 – beschlagnahmt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24. November 2015 – 29 Gs 11181/15, rechtskräftig seit 4. Dezember 2015, wurde die Beschlagnahmeanordnung verlängert.
Die Beschlagnahme wirkt bis 3 Jahre nach Rechtskraft des Beschlusses fort. Tatverletzte haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.
Nach Fristablauf erwirbt der Staat die noch nicht ausgezahlten Vermögenswerte gem. § 111 i Abs. 5 StPO.