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Netzverdienst.com AG – Was geschieht mit dem Genussrechtskapital?

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Auf Antrag des Finanzamtes für Körperschaften II in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netzverdienst.com AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Niklas Lütcke von der CMS Hasche Sigle bestellt. Das Verfahren gestaltet sich für den Insolvenzverwalter schwierig, da Vorstand Heiko Häusler offiziell in der Old Street in London gemeldet ist.

Die Netzverdienst.com AG hat nach eigenen Angaben 1.5 Millionen Euro Genussrechtskapital eingeworben. Der Geschäftszweck sollte Internetmarketing sein. Allerdings bestanden schon lange Zweifel, wie ein solches Konzept aussehen sollte. Die Internetseite, mit der dann das große Geld verdient werden sollte, funktionierte nicht. Derzeit ist sie komplett offline. Für die Inhaber des Genussrechtskapitals besteht jetzt die Gefahr, ihr Geld zu verlieren. Schadensersatzansprüche sind gegen Vermittler möglich. Ein Vermittler muss anleger- und anlagegerecht beraten. Für sicherheitsorientierte Anleger war die Beteiligung oder die Zeichnung von Genussrechten nicht geeignet. Das Risiko des Totalverlustes war immanent und hat sich durch die Insolvenz verwirklicht.

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