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21. März 2016

Ein wichtiges Datum für Vermittler von Immobiliendarlehen, denn Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat nach den Lesungen im Bundestag nun den Bundesrat passiert und tritt an obengenanntem Datum in Kraft .  Danach benötigen  dann Immobiliendarlehensvermittler  lediglich die Erlaubnis als Darlehensvermittler nach Paragraph 34c Gewerbeordnung (GewO). Im Gesetzentwurf war zusätzlich die Erlaubnis als Immobilienmakler vorgesehen. Das wurde bei dem jetzigen „Update“ dann nicht mehr weiterverfolgt. Wieder ein Stück Regulierung des Finanzmarktes mehr.

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