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WPE WohnPark GmbH – insolvent

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 7327 eingetragenen WPE WohnPark GmbH, Südring 282, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Günter Evert, Schwanhildenstr. 15, 45141 EssenGeschäftszweig: An- und Verkauf sowie die Verwertung von unbebauten und/oder bebauten Grundstücken jeglicher Art ist am 21.08.2015, um 13:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum bestellt.Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 158/15
Amtsgericht Bochum, 21.08.2015

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  1. Herr Heinz Evert war von Dezember 2014 bis zum 05.05.2015 Geschäftsführer der WPE Wohnpark GmbH. Das er noch im Handelsregister als Geschäftsführer geführt wird, liegt daran, dass der alleinige Inhaber und 10 Jahre alleiniger Geschäftsführer Herr Dittrich Raddatz, Emmerich
    bis Ende November 2014, Herrn Evert zum 05.05.2015 entlassen bzw. als Geschäftsführer abberufen hat.
    Der „Trick“*: Er schickte die Kündigung/Abberufung direkt an das Handelsregister, anstatt zu Herrn Evert. Das hatte zur Folge, dass Herr Evert sich nicht mehr vor einem Notar als Geschäftsführer abmelden konnte, denn dem Handelsregister war ja jetzt bekannt, dass Herr Evert nicht mehr Geschäftsführer war und somit vor dem Notar keine Vollmacht mehr hatte.
    Durch diese „Trick“* steht Herr Evert noch heute im Handelsregister. Herr Raddatz hätte nach meiner Abberufung binnen 4 Wochen einen Notgeschäftsführer berufen oder selbst wieder Geschäftsführer werden müssen. Scheint keinen vom „Amt“ zu interessieren!
    * Der Trick-Erläuterung: Das Wort: Der Trick oder Trick ist natürlich bildlich gemeint und nur meine Meinung.

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