In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der P & T Beteiligungs GmbH § Co.KG, Frauenhoferstr. 1a, 25524 Itzehoe, vertr.d.d.GF’in Petra Johnson, ist heute, am 16.06.2015, 13.00 Uhr, Rechtsanwalt Grimm, Kieler Str. 2, 24534 Neumünster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Itzehoe, 16.06.2015