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Positives Zeichen im Infinus-Insolvenzverfahren | 5 Prozent Quote für ecoConsort-Gläubiger | Insolvenzverwalter Scheffler entschließt sich zu erster Abschlagsverteilung

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Im April 2014 wurden die Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Großteils der Unternehmen der Infinus-Gruppe eröffnet. Im Fall der ecoConsort AG vermeldet Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler nun: »In einer ersten Abschlagsverteilung können wir noch in diesem Jahr eine Quote in Höhe von 5 Prozent an die Gläubiger ausschütten.Dabei werden nur Auszahlungen an Gläubiger mit bereits festgestellten Forderungen vorgenommen. Das sind nach derzeitigem Kenntnisstand gerundet 3.750 Gläubiger. »Da wir im Laufe des Verfahrens noch mit weiteren Anmeldungen rechnen, werden für die bestrittenen und noch nicht angemeldeten Forderungen entsprechende Rückstellungen gebildet«, so Scheffler. »Wir wissen, dass noch immer nicht alle Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben«. Eine nachträgliche Anmeldung kann bis zum Ende des Verfahrens erfolgen.

Die erste Ausschüttung wird möglich, da »wir das Verfahren durch unsere internen Strukturen und die Vereinfachung der Gläubigererfassung enorm beschleunigt haben«, erklärt Scheffler. Von Beginn des Verfahrens an habe er als Insolvenzverwalter ein standardisiertes Anmeldeformular zur Verfügung gestellt, das eine einfache Anmeldung sowie die schnelle und systematische Auswertung ermöglicht.

Zwar stünden der jetzigen Auszahlungssumme gerundet 63,5 Mio. Euro angemeldete Forderungen gegenüber, von denen heute bereits gerundet 54,5 Mio. Euro festgestellt sind. Dennoch sei eine Ausschüttung zu einem so frühen Zeitpunkt eher die Ausnahme und ein erster Lichtblick im Rahmen des größten deutschen Anlageskandals der Nachkriegsgeschichte. Normalerweise werden Verteilungen erst zum Ende eines Verfahrens vorgenommen. Derzeit geht der Insolvenzverwalter von voraussichtlich einer weiteren Abschlagsverteilung in den kommenden Jahren vor der eigentlichen Schlussverteilung aus.

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