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Sommerberg LLP-Keine Aufklärung über Weichkosten: Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte

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So lautet die Schlagzeile (Überschrift) zu einem Artikel den die genannte Kanzlei auf Anwalt.de veröffentlicht. Da hat man den Eindruck “ die haben ein Urteil zum Thema Schadensersatz erstritten“. Das ist vielleicht auch genauso gewollt, um Anleger zu bewegen mit der Kanzlei Sommerberg LLP ein Mandatsverhältnis einzugehen. Liest man dann aber den Text, dann handelt es sich lediglich darum, das die Kanzlei Sommerberg LLP das „fordert“-mehr nicht! Warum meine Herren Rechtsanwälte schreiben Sie das Wort „fordert“ nicht auch in die Überschrift Ihres Artikels?

__www.anwalt.de_rechtstipps_keine-aufklaerung-ueber-weichk-sommerbergllp

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