Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Prokon und der Bankenvergleich

Das System einer Bank ist natürlich völlig anders, als das Prokon System. Hätte  Prokon eine Bank gegründet und die Kundengelder als Einlagen angenommen, dann wäre ein Großteil der einbezahlten Gelder ja nun im Insolvenzfall abgesichert. Lassen Sie mich aber auch einmal feststellen, das jedes Unternehmen natürlich Problem hat, wenn viele liquide Mittel aus dem Unternehmen abgezogen werden, aber Prokon hat doch genau dieses Geschäftsmodel gewählt, was den Anlegern genau diese Möglichkeit gibt. Hier fällt einem dann wieder  der alte Spruch „es gibt kein größeres Leid, als das was sich der Mensch selber antut“  ein. Der Kunde nimmt doch nur seine Rechte aus den vertraglichen Bestimmungen in Anspruch. Würden Sie das nicht tun? Natürlich hat die kritische Berichterstattung ihren Einfluss auf das Verhalten der Anleger. Test und Handelsblatt waren ja hier von beginn an Federführend. Aber genau dieser Kritik hat sich Prokon ja nicht öffentlich gestellt. Genau diese Kritik hätte doch Prokon dazu anregen sollen die eigenen Geschäftsbedingungen zu überdenken und ggf. mit Hilfe der Anleger zu ändern. Viele Anleger wären sicherlich der Änderung der Vertragsbestimmungen gefolgt, wenn sie dann überzeugt gewesen wären ihr Geld nicht zu verlieren. Die Vorgehensweise von Prokon jedenfalls ist eine Frechheit, und aus meiner Sicht sind damit „die Messen für Prokon gesungen“. Gerüchteweise gab es die Aussage seit einiger Zeit, das die Staatsanwaltschaft gegen Prokon ermittele wegen des Verdachts eines Schneeballsystems. Diese Ermittlungen, wenn es die dann gibt, werden nun sicherlich zu weiteren Konsequenzen führen.

Wichtig wäre, nun einen erfahrenen Unternehmenssanierer in das Unternehmen PROKON zu holen, einem dem die Anleger ihr Vertrauen geben. Die jetzige Geschäftsführung hat das Vertrauen der Anleger jedenfalls verspielt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Avatar Stamm siegt

Next Post

Nachrangdarlehen der Dolphin Capital GmbH?