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Infinus : Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2257/13

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das    Vermögen der Future Business KG a.A.,    Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, AG Dresden, HRA    18735     vertreten durch den persönlich haftenden    Gesellschafter Jörg Biehl

– wurde am 14.11.2013 um 16:15 Uhr Dr. Bruno Kübler,    Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Website    www.kueblerlaw.com, Email geschäftlich    dresden@kueblerlaw.com, Telefon geschäftlich 0351 315050,    Telefax 0351 31505555 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des    Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin    über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam    sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2    2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an    den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn,    der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an    die Schuldnerin zu.

Die Zwangsvollstreckung wurde eingestellt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des    Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

532 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für  Insolvenzsachen, 15.11.2013

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