Start Allgemein Neues Urteil in Liechtenstein

Neues Urteil in Liechtenstein

207

Die Aufarbeitung der Buwog-Grasser-Aktenaffäre in Liechtenstein geht weiter: Das Staatsgericht des Fürstentums hat nun das Urteil des Obergerichts, in dem ein Anwalt und Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Grasser wegen Urkundenunterdrückung verurteilt worden war, wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Nun muss das Obergericht neu entscheiden, ob der Anwalt freigesprochen oder verurteilt wird.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein