Start Allgemein BVerfG: Sukzessivadoption für homosexuelle Paare

BVerfG: Sukzessivadoption für homosexuelle Paare

148

Das Bundesverfassungsgericht hat die so genannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften für verfassungskonform erklärt. So dürfen nun etwa Homosexuelle das Adoptivkind ihres Lebenspartners adoptieren.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein