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Das spanische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Heirats- und Adoptionsrecht von Homosexuellen bestätigt, das die damalige sozialistische Regierung vor sieben Jahren durchgesetzt hatte. Das Tribunal in Madrid wies gestern einen Antrag der inzwischen regierenden konservativen Volkspartei (PP) gegen das Gesetz ab, wie aus Justizkreisen verlautete. Nach dem Gesetz dürfen homosexuelle Paare in Spanien standesamtlich heiraten und Kinder adoptieren.

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