Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Denn das verhindere die Flucht aus der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Denn das verhindere die Flucht aus der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen.